Erläuterungen zum neuen § 1631d BGB – Beschneidung des männlichen Kindes - Von Privatdozent Dr. Jörg Scheinfeld, Mainz
hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-08/index.php?sz=8
Es soll dem Gezeichneten schwer gemacht werden, jemals im Leben sein Judentum abzulegen
Selbstbestimmung schrieb:
Du hast es auf den Punkt gebracht!
Pizarro73 schrieb:
ist von Herzberg, eine (richtige) Interpretation der Aussage Metzgers mit dem Stempel bis ans Ende der Welt usw.
"Die Brit Mila, die Beschneidung, das ist ein Bund, ein Abkommen, das jeder Jude hat mit seinem Gott", sagt Metzger. Sie sei ein "Stempel, ein Siegel auf dem Körper eines Juden. Ein Siegel, von dem man sich nie verabschieden kann." Damit soll der jüdische Mann "selbst an dem verlorensten Ort der Welt daran erinnert werden, dass er Jude ist".
Pizarro73 schrieb:
aber das widerspricht meiner Aussage über den anderen, im genannten Zitat nicht enthaltenden Satz doch nicht...![]()
"Die Stanford School of Medicine nennt in einem 2012 veröffentlichten Papier folgende Komplikationen: (1) lokale Blutungen, (2) lokale und systemische Infektionen, (3) unzureichende Vorhautverkürzung – mit der Folge einer Re-Zirkumzision aus ästhetischen Gründen oder wegen einer sekundären Phimose, (4) zu starke Vorhautverkürzung, (5) Verwachsungen der verbleibenden Penishaut mit der Glans, (6) Blasenbildung unter der verbleibenden Penishaut, (7) abnormale Wundheilung, (8 )Meatitis (Entzündung der Harnröhrenöffnung, (9) Harnsperre – wegen des Verbands, (10) sekundäre Phimose, (11) Chordee – abnormale Kurvenhaltung des (eregierten) Penis, (12) Hypospadias – zu weite und an der Unterseite des Penis mündende Öffnung des Harnwegs, (13) Epispadias – an der Oberseite des Penis mündende Harnöffnung, (14) Fistelbildung zwischen Harnröhre und Penishaut, (15) Nekrotisierung des Penis, (16) Amputation des Penis, (17) Tod des Beschnittenen.
Der Aufklärungsbogen eines Urologen nennt zusätzlich: Schmerzen in den ersten Tagen nach dem Eingriff; allergische Reaktionen gegen Medikamente; (schmerzende) Narben an Vorhautresten; Krampfaderknoten; Kastratationsängste bei vier- oder fünfjährigen Jungen. – Hinzuweisen ist auch auf die Möglichkeit eines "handwerklichen" Fehlers. Allein in Deutschland sind in den Jahren 2010 und 2012 zwei Fälle aufgetreten, wo die Ärzte mit verheerenden Folgen ein Drittel des Penis bzw. ein Stück der Eichel weggeschnitten haben."
Liegt bei betäubungsloser Beschneidung eine Misshandlung von Schutzbefohlenen vor (§ 225 I StGB)? Das Merkmal "quält" kann verwirklicht sein. Die dafür nötige Intensität und Dauer der Schmerzen dürfte jedenfalls beim Säugling vorliegen.[81] Bei ihm muss zunächst die Vorhaut von der Glans gelöst werden, schon das ist wegen der noch bestehenden natürlichen Verwachsung überaus schmerzhaft, erst nach dem Ablösen erfolgt dann der ebenfalls schmerzhafte eigentliche Schnitt. Die betäubungslose Prozedur wird von Fachleuten als "qualvoll" beschrieben.[82] Letztlich ist es eine Frage des Einzelfalls.
Pizarro73 schrieb:
a es läuft darauf hinaus, aber ich bin bei Zitaten unserer Gegner sehr penibel, wollte nicht bloß rumspießen... Im Artikel sind beide Zitate aufeinander folgend genannt, dass man leicht annimmt, sie seien vom gleichen Urheber.
"Die Brit Mila, die Beschneidung, das ist ein Bund, ein Abkommen, das jeder Jude hat mit seinem Gott", sagt Metzger. Sie sei ein "Stempel, ein Siegel auf dem Körper eines Juden. Ein Siegel, von dem man sich nie verabschieden kann." Damit soll der jüdische Mann "selbst an dem verlorensten Ort der Welt daran erinnert werden, dass er Jude ist".
" Die Entscheidung darüber, sich den besonders sensiblen und erogenen Teil seines Geschlechtsorgans abschneiden zu lassen (sei es aus Gründen der Ästhetik, der Hygiene, der Prophylaxe oder für einen Bund mit seinem Gott) betrifft die Intimsphäre der Person und ist eine höchstpersönliche Entscheidung, die nicht in Stellvertretung getroffen werden darf.[11] Da völlig offen ist, ob der spätere, entscheidungsreife Erwachsene sich für eine Beschneidung entschiede und diesen intimen Körperteil irgendeinem Interesse opferte, drückt die Anmaßung einer Stellvertreterentscheidung nur aus, dass man die – noch reifende – Persönlichkeit des Kindes nicht respektiert. "
(2) das Spenden von 500 Euro aus dem kindlichen Vermögen, das die Eltern treuhänderisch verwalten, an die Glaubensgemeinschaft, der das Kind angehört und deren religiöses Gebot es damit erfüllt (§ 1641 S. 1 BGB, § 266 StGB);[28] (3) das Veranlassen der Entnahme von Knochenmark aus dem kindlichen Körper zwecks Rettung eines leukämiekranken Nachbarkindes (§§ 8, 8a 19 I TPG). Vor dem Hintergrund dieser (strafbewehrten) Verbote erweist sich die in § 1631d BGB normierte Einwilligungserlaubnis nicht nur als schon für sich illegitimes Sonderrecht, sondern auch als evident gleichheitssatzwidrig.
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