Aus unserer Soap: Dialog mit Angela
Antwort (mit eine Grinse-Bildchen von Angie garniert, offenbar lacht sie sich schimmelig)
"..unter Berücksichtigung der ... körperlichen Unversehrtheit", perverser geht es nicht.
Unter absoluter Null-Berücksichtigung der körperlichen Unversehrtheit und z.T. unter unzureichender Betäubung wird die Vorhaut von der Eichel abgerissen, die Vorhaut amputiert, das Frenulum beschädigt oder zerstört. Das hat mit körperlicher Unversehrtheit rein gar nichts zu tun. Die Frau lügt, und grinst dabei auch noch frech.
direktzu.de/kanzlerin/messages…rn-und-jugendlichen-41501
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich habe eine Frage an Sie, bezüglich der Beschneidung von Kindern und Jugendlichen.
Eine Beschneidung aus religiösen Grunden in Deutschland empfinde ich als vorsätzliche Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das Grundgesetz, daß jedem Bürger in Deutschland, die körperliche Unversehrtheit garantiert.
Aus meiner Sicht kann eine Beschneidung erst mit der Volljährigkeit des Kindes/Jugendlichen erfolgen. Was ist, wenn ein Kind beschnitten wird und später wegen Körperverletzung gegen Deutschland klagt, weil es dieses nicht wollte und auch der Religion nicht beitritt / beitreten möchte. Was sagen Sie in einem solchen Fall. Hat darüber auch schon jemand mal nachgedacht ?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich beanke mich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer
Antwort (mit eine Grinse-Bildchen von Angie garniert, offenbar lacht sie sich schimmelig)
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. August 2012
Angela Merkel
Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP hat der Deutsche Bundestag am 19. Juli die Bundesregierung mit großer Mehrheit aufgefordert, „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundsätzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“.
Den Beschluss sowie die Begründung dazu finden Sie hier:
bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/3986124...
Die Bundesregierung begrüßt den Beschluss des Bundestages. Sie wird der Aufforderung nachkommen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
"..unter Berücksichtigung der ... körperlichen Unversehrtheit", perverser geht es nicht.
Unter absoluter Null-Berücksichtigung der körperlichen Unversehrtheit und z.T. unter unzureichender Betäubung wird die Vorhaut von der Eichel abgerissen, die Vorhaut amputiert, das Frenulum beschädigt oder zerstört. Das hat mit körperlicher Unversehrtheit rein gar nichts zu tun. Die Frau lügt, und grinst dabei auch noch frech.
direktzu.de/kanzlerin/messages…rn-und-jugendlichen-41501
There is no skin like foreskin