Die Religionsfreiheit gehört zu den in unserem Grundgesetz verankerten Menschenrechten. Bezüglich der Beschneidung von Jungen habe ich den alternativen Gesetzentwurf unterstützt, der die Rechte der Kinder bzw. Jungen in den Mittelpunkt stellt. Nach sorgfältiger Abwägung der betroffen grundrechtlichen Rechtsgüter – Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, Recht der Eltern auf elterliche Erziehung, Religionsfreiheit des Kindes und der Eltern sowie Schutz des Kindeswohls – steht für mich das Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit an erster Stelle.
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