Ute Vogt (SPD)

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    • Ute Vogt (SPD)

      Die Religionsfreiheit gehört zu den in unserem Grundgesetz verankerten Menschenrechten. Bezüglich der Beschneidung von Jungen habe ich den alternativen Gesetzentwurf unterstützt, der die Rechte der Kinder bzw. Jungen in den Mittelpunkt stellt. Nach sorgfältiger Abwägung der betroffen grundrechtlichen Rechtsgüter – Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, Recht der Eltern auf elterliche Erziehung, Religionsfreiheit des Kindes und der Eltern sowie Schutz des Kindeswohls – steht für mich das Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit an erster Stelle.


      abgeordnetenwatch.de/ute_vogt-…824--f392122.html#q392122
    • Ute Voigt gehörte zu den Aufrechten. Schon lange vor der Abstimmung war sie klar auf Seiten der Kinderrechte und "brauchte" keinerlei zusätzliche Infos.
      Leider sind die Zeiten vorbei, in denen sie in der SPD eine bedeutende Rolle spielte. Ihr Nachfolger Nils Schmid (stellvertretender Ministerpräsident BaWü) hingegen ist ein richtiger Checker:

      Dabei stehe völlig außer Frage, dass bei Beschneidungen das Wohl des Kindes genauestens beachtet werden müsse, betonte der SPD-Vorsitzende: „Das muss unter gesundheitlich optimalen Bedingungen laufen – und das tut es ja auch in Deutschland“.
      Der Herr Schmid sollte sich spätenstens jetzt mal mit den Fakten beschäftigen.
      Im heutigen BaWü ist mit Ministerpräsident Kretschmann, Schmid und Integrationsministerin Öney ein besonders krasses Trio an Verstümmelungsbefürwortern am Werk.