Süddeutsche 19.8.2013: Fragwürdige Betäubung

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    • Süddeutsche 19.8.2013: Fragwürdige Betäubung

      sueddeutsche.de/wissen/beschne…dige-betaeubung-1.1747655
      Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben im Gesetz zur religiösen Beschneidung festgelegt, dass eine effektive Schmerzbehandlung gewährleistet sein muss. Doch das Mittel, das bei Neugeborenen angewendet wird, ist dafür gar nicht zugelassen. Jetzt bewerten europäische Experten den Einsatz sogar als "ethisch nicht akzeptabel".

      Das Rad dreht sich:
      Dies sei im Gesetzentwurf der Regierung ein zentraler Punkt gewesen, betonte Stephan Thomae(FDP) während der Diskussion im Parlament. "Die Regeln der Kunst sind das Maß aller Dinge."
      Jetzt sollte Herr Thomae wissen, was er zu tun hat.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Ich bin froh, dass es die SZ selber ist, die am "Prantl'schen Minimum" krazt. Wir dürfen gespannt sein, ob der Artikel dann morgen auch in der gedruckten Ausgabe erscheint. Das wäre natürlich nochmals eine Steigerung.

      Auch von mir ein herzliches Dankeschön an Frau Pabst, in dieser Angelegenheit gegenüber den behördlichen Betonmauern nicht nachgegeben zu haben.

      Und allen Eltern, die bislang an der Beschneidung ihrer minderjährigen Söhne festhalten, möchte ich sagen:
      Lassen Sie Ihre Kinder bitte selber entscheiden, wenn sie alt genug sind! Denn so wichtig diese Diskussion um EMLA und die Anästhesie der Neugeborenen auch ist: Es gibt sie schlicht nicht, die ethisch einwandfreie, saubere Beschneidung Minderjähriger ohne triftigen medizinischen Grund. Es gäbe sie auch dann nicht, wenn eine perfekte und völlig risikolose Schmerzausschaltung gelänge. Ein medizinisch völlig unnötiger, irreversibler Eingriff kann nicht mit den "Regeln der ärztlichen Kunst" vereinbar sein.
    • Es ist nicht neu, daß ein topisches Anästhetikum hier nicht ausreicht - die Unzulänglichkeit von EMLA ist ja schon von Blutabnahmen an der Ferse von Neugeborene bekannt. Nun steht es auch in der Zeitung, und man kann es nicht mehr ungelesen machen.

      Wer sich als Mediziner jetzt noch auf Betäubungscremes verlässt, tut das wohlwissend der möglichen Risiken und mangelnden Wirkung, und muss dies gegenüber dem Kind, den ggf. vom ihm nicht ausreichend aufgeklärten Eltern und im Zweifelsfalle auch gegenüber der Justiz persönlich Verantworten. Rechtssicherheit à la Bundestag.
    • Stefan Schritt schrieb:

      Es ist nicht neu, daß ein topisches Anästhetikum hier nicht ausreicht - die Unzulänglichkeit von EMLA ist ja schon von Blutabnahmen an der Ferse von Neugeborene bekannt.
      Ja, nicht neu und bekannt - den eingeweihten Kreisen. Die öffentliche Diskussion, und damit meine ich auch Ärzte, Juristen, Religionsvertreter usw., versank jedoch regelmässig im Nebel von irgendwelchen Behauptungen und Gegenbehauptungen zur Wirkung der Salbe. Keiner wusste genaues nichts, aber angeblich gebe es da diese Salbe, die...usw.usf. Diese Zeiten sind nun vorbei. Die Pharmaindustrie hat sowieso keinen guten Klang. Dass sie ausgerechnet hier ihre Finger im Mustopf hat, wirkt echt strafverschärfend.

      Von Beginn der Beschneidungsdebatte an war die Frage der Betäubung ein zentraler Punkt. An den jetzt gemachten Vorgaben (medizinisch unwirksam, ethisch nicht akzeptabel) müssen sich in Zukunft alle Diskussionsteilnehmer messen lassen, es sei denn, sie wollen die Autorität der europäischen Arzneimittelagentur infrage stellen. Das dürfte angesichts der stringenten Argumentation und der Vielzahl eindeutiger Belege, die Frau Dr. Pabst vorgelegt hat, nicht so einfach sein.

      Das Herumgeeiere von Prof. Graf in dem SZ-Artikel setzt dem Ganzen die Krone auf. Das ist angesichts der Fakten nicht mehr und nicht weniger als eine Bankrotterklärung. Da müssen sich die Bundestagsabgeordneten, insbesondere die Mitglieder im Rechtsausschuss, jetzt aber mächtig anstrengen, um da wieder rauszukommen.

      Insbesondere der Ethikrat ist nun auch gefordert. Frau Woopen, übernehmen Sie!
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Anfrage an Stefan Thomae (FDP) über Abgeordnetenwatch

      Sehr geehrter Herr Thomae,

      Im Zuge der Beschneidungsdebatte haben Sie folgende Äußerung getätigt:
      "Die Regeln der Kunst sind das Maß aller Dinge."

      Zur ärztlichen Kunst gehört eine Betäubung.
      Nur stellt sich allerdings heraus, dass es für Neugeborene eine wirksame Betäubung nicht gibt. Eine Vollnarkose ist zu gefährlich und ernsthaften Anliegen vorbehalten, die durch die Bank auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Der sog. Peniswurzelblock wäre sehr schmerzhaft. Die EMLA-Betäubungssalbe erweist sich als Feigenblatt, wie wir nunmehr wissen:
      sueddeutsche.de/wissen/beschne…dige-betaeubung-1.1747655

      Da nun die Möglichkeit einer effektiven Betäubung hinfällig ist, wüsste ich gerne, wie Sie nunmehr zur ärztlichen Kunst stehen, die in 1631d BGB eine der Grundlagen ist, für die Erlaubnis und Straffreiheit der Beschneidung.

      Würden Sie heute, um dieses Wissen reicher, wieder dafür stimmen?

      Mit freundlichen Grüßen,

      Guy Sinden
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Münchner Zionometer

      Kein gutes Haar lässt die "Jüdische Allgemeine" an der SZ.


      " Was verbindet die Menschen zwischen Kiel und Coburg? Nicht viel – außer vielleicht die Ansicht eines großen Teils der Bevölkerung, dass der Einfluss der Juden auf die Medien zu groß sei. »Von diesem Verdacht wollen wir uns freimachen. Wir müssen stets auf unsere Unabhängigkeit achten«, betont P."



      juedische-allgemeine.de/article/view/id/16854
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • "This potential pitfall is exemplified by the study by Anna Taddio and colleagues published in the New England Journal of Medicine. (22) In a study funded by drug manufacturer Astra, EMLA was compared to placebo, which resulted in an immediate boost in EMLA usage for this indication. However, subsequent studies found that EMLA is inferior to DPNB and only marginally better than placebo. (23) Despite its inferiority, EMLA is often listed as one of the mainstays of therapy, primarily as the result of publication of this placebo-controlled trial. We believe both the subjects who received placebo and to a lesser extent those receiving EMLA, who underwent an inferior form of pain relief, were exploited by Astra and the investigators by being recruited and enrolled in a study that by deliberate design was not seeking useful medical knowledge but rather the promotion of their own product."

      business.highbeam.com/6391/art…-and-helsinki-declaration
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Stephan Thomae (FDP)

      Ich bleibe bei meiner Aussage, dass im Rahmen einer Beschneidung von Neugeborenen die Regeln der ärztlichen Kunst das Maß aller Dinge sind. Daher spreche ich mich auch weiterhin dafür aus, dass Eltern im Rahmen der Personensorge in eine Beschneidung ihrer Söhne nur mit dieser Einschränkung einwilligen können, wie es jetzt im neuen § 1631d BGB geregelt ist. Diese Einschränkung gab es vorher nicht. Dass wir nun im Vergleich zur früheren Rechtslage einen solchen Vorbehalt eingebaut haben, halte ich weiterhin für richtig. Was allerdings das jeweilige Maß der ärztlichen Kunst ist, kann nicht der Gesetzgeber ein für alle Mal festschreiben.


      Rechtssicherheit vom Feinsten...

      abgeordnetenwatch.de/stephan_t…784--f393331.html#q393331
    • R2D2 schrieb:

      dass Eltern im Rahmen der Personensorge in eine Beschneidung ihrer Söhne nur mit dieser Einschränkung einwilligen können
      Das kann ja nur heissen, dass vieles, was gerade läuft, illegal ist und ein Staatsanwalt, der das nicht verfolgt, oder eine Anzeige einstellt, sich der Rechtsbeugung hingibt.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Die reden sich um Kopf und Kragen

      Dieser "Rechts"politiker macht also sein Zustimmung im angeblich entscheidenden Maße von etwas abhängig, was er nicht im geringsten zu definieren bereit ist?

      Es wird immer absurder. Die Verstümmlungsbefürworter, und Herr Thomae ist da ein besonders wahrheitsverleugnender Fall, haben einfach gar nichts mehr in der Hand. Wir werden noch Unmengen solchen Schwachsinns zu hören bekommen. Wichtig ist, den Druck so zu erhöhen, dass sie damit nicht mehr durchkommen.
    • Pizarro73 schrieb:

      Er hat die Kinder einer Situation ausgeliefert, für die er sich weiterhin nicht die Bohne interessiert und jede Verantwortung von sich weist.
      Jaja, und wenn man das BGM oder das BfArM anschreibt, erklärt die sich ebenfalls für nicht zuständig.
      Mit Verantwortung hat das alles sehr wenig zu tun. Ich finde ein solches Verhalten schon schuldhaft, da sie alle wussten, was 1631d nach sich ziehen kann. Zumindest hatten sie die Möglichkeit es zu wissen (Fahrlässigkeit).
      Die Regierung hat Einfluss auf das BGM. Und das ist weisungsbefugt, dem BFArM auf die Finger zu klopfen. Passiert ist erst was, als die EMA sich entsprechend abfällig über EMLA geäußert hat.
      Das BJM (Justiz) kann Einfluss nehmen auf die Staatsanwälte und den Rahmen abstecken, ab wann eben ermittelt und ein Verfahren eröffnet wird. Bei Teichtal/Fleischmann ist das längst fällig. Dumm nur, dass, je länger das sich zieht, die Faktenlage sicht zuungunsten von Teichtal verschiebt. Und am Ende werden sie die Chutzpe haben ,das Verfahren einzustellen, wetten?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • und hier im Volltext:

      Durch die Formulierung, die Beschneidung von männlichen Kindern dürfe nur nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen, stellen wir zunächst sicher, dass ein solcher Eingriff nur von Ärzten oder Personen, die eine entsprechende vergleichbare Ausbildung genossen haben, durchgeführt werden darf. Darüber hinaus wird so festgelegt, dass eine ausreichende Schmerzbehandlung erfolgen muss. Die Vornahme eines Eingriffs nach den Regeln der ärztlichen Kunst gebietet es, eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung und grundsätzlich eine für den Patienten möglichst schonende Durchführung der Beschneidung sicherzustellen. Es ist Aufgabe der handelnden Parteien, diese Vorgaben einzuhalten.

      Die Entwicklung in der Medizin steht nicht still. Sowohl Behandlungsmethoden als auch Medikamente entwickeln sich immer weiter. Vor diesem Hintergrund ist unter "ärztlicher Kunst" immer das zu verstehen, was im fraglichen Zeitpunkt als entsprechender Standard gilt. Eine erforderliche ausreichende Schmerzbehandlung zählt in jedem Fall dazu.

      Der Deutsche Bundestag hat mit seinem im Dezember 2012 verabschiedeten Gesetz (BT-Drs. 17/11295) geregelt, dass Eltern in eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes nur dann einwilligen dürfen, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

      Nicht zu fassen. Der Mann müsste zumindest jede religiöse Beschneidung Neugeborener dem Staatsanwalt melden.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)