CSU-Rechtsexperte Norbert Geis

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    • CSU-Rechtsexperte Norbert Geis

      Rechtsexperte Norbert Geis: CSU-Politiker: Beschneidung dient dem Kindeswohl - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten

      Zitat:

      Das jetzt vom Bundestag geplante Gesetz solle „die Möglichkeit eröffnen, dass Juden in Deutschland nach ihrer Religion leben können“. Das Gesetz müsse respektieren, dass sich eine Religion in grundsätzlichen Positionen nicht verändern könne, „weil sie sonst ihren Wahrheitsanspruch aufgeben müsste“.

      Mit solchem Stuss wird man also Rechtsexperte in der CSU. Unfassbar. :evil:

      Kleiner Exkurs: es hat knapp 500 Jahre gedauert, bis Galileo Galilei rehabilitiert wurde, aber immerhin, der Wahrheitsanspruch wurde aufgegeben.
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell
    • Religion und Wahrheitsanspruch - Wahnsinn!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Wenn die Argumente absurd werden

      Es gehört eben zu meiner politischen Erfahrung, das die Argumente immer absurder werden, je mehr die wahre Intension (Absicht), verschleiert werden soll. Also, Herr Geis? was sind Ihre wirklichen Intensionen, einen solchen Stuss zu verbreiten? Könnte das etwas mit dem Euro und Europa zu tun haben?

      Grüße, Rudi Gems
    • Na ja, der Herr Geis. Ich hätte nur gestaunt, wenn er etwas anderes gesagt hätte. Ich weiß nicht bei wem der seine juristischen Fähigkeiten erworben hat.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Dieses Statement ist insofern interessant, daß hier postuliert wird, daß die Religion im Falle einer Änderung ihrer Rituale ihren Wahrheitsanspruch aufgeben müsse. Erstens kommt mir dieser Satz irgendwie bekannt vor, klingt irgendwie wie Herr... ähem.....hust.... Muß ich mal raussuchen diesen Link.... Haargenau der gleiche Satz.
      Und diese Aussage ergibt gar keinen Sinn.Im Umkehrschluß heißt das: Der Wahrheitsanspruch ist bereits aufgegeben, weil sich schon VIELES geändert hat. Und wir sollen gesetzliche Ausnahmen für Dinge ohne Wahrheitsgehalt aufgeben? Auch so herum wird kein Schuh daraus....
      Herr Geis, Sie sind beim Täuschungsversuch erwischt worden! Aber auch so hätte ich Ihre Arbeit nicht besser bewerten können.Sie ist inhaltlich falsch! Sechs, setzen!
    • Norbert Geis ist der Rechtsexperte der CSU. Das allein ist schon bezeichnend, wes Geistes Kind er ist.
      Ein paar Beispiele gefällig?
      - Z.B. sagte er zum Thema Homosexualität: “In der Ehe und bei heterosexuellen Paaren liegt die Zukunft. Und nicht bei irgendwelchen Fehlentwicklungen. ”

      - Zum Thema Schöpfungslehre und Evolution meinte er: "Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse von heute können doch morgen schon wieder anders aussehen.
      Wissen wir, ob unsere wissenschaftlichen Vorstellungen von der Entstehung der Welt in 200 Jahren noch in derselben Form Bestand haben?"

      - Widerständler und Opfer der NS-Justiz warten z.T. noch immer auf Rehabilitation, da beispielsweise Norbert Geis an den Urteilen der NS-Justiz an "Kriegsverräter" festhält.

      - Norbert Geis bemängelte, daß Gerhard Schröder, SPD, anläßlich der D-Day-Feiern den Soldatenfriedhof La Cambe, auf dem auch Soldaten der Waffen-SS begraben sind, meidet: „Der Kanzler sollte sich ein Beispiel an Helmut Kohl nehmen, der 1985 gegen starken Widerstand mit US-Präsident Reagan den Soldatenfriedhof in Bitburg besucht hat – obwohl dort auch Soldaten der Waffen-SS liegen.“

      - Norbert Geis verteidigte die anti-semitische Rede von Martin Hohmann, MdB, CDU.
      Er sagte der Stuttgarter Zeitung, jetzt müsse "auch einmal Schluss sein mit den Angriffen auf Martin Hohmann". In Bezug auf einen Ausschluss Hohmanns aus der Unionsfraktion sagte Geis: "Ich glaube nicht, dass eine Zweidrittelmehrheit für seinen Ausschluss zu Stande käme; es muss jetzt genug sein."


      Soviel zum Thema "Kompetenz in Rechtsfragen"...
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Art 6 GG gegen Beschneidungsverbot?

      Gerade gefunden: zu "unserem" Thema hat er sich bereits eingelassen. abgeordnetenwatch.de/norbert_geis-575-37585.html Demnach müßte das Beschneidungsverbot konkurrierend zu Art 6, GG zu sehen sein.

      Hier der Artikel im Wortlaut, um euch das Nachschlagen zu ersparen:


      (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
      (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
      (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
      (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
      (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell
    • @AVA,
      nein, da bin ich mir ganz und gar nicht mehr sicher. Eine zweites Standbein wäre ihm auf alle Fälle sicher... ;)
      @B.O.Bachter:
      Was mich immer wieder auf die Palme bringt ist, dass auch er bei seiner Argumentation (aber das liegt leider auch am Fragesteller) nur darauf eingeht, wie das Recht auf Religionsfreiheit des Kindes gegenüber der Entscheidungsgewalt der Eltern abzuwägen ist. Es wird viel zu wenig darüber gesprochen, dass wir hier nicht eine Form der Taufe vor uns haben, bei der man "nur" ein sichtbares Zeichen seiner Religion am Körper hat aber sonst keine Schäden davonträgt. Es ist so gut wie niemals die Rede davon, dass Körperfunktionen eingeschränkt und oft irreparabel geschädigt werden.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
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    • Es fällt mir auf, dass die Beschneidungsbefürworter zwar immer das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit bemühen, dass diese abgewogen werden müssten gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ich habe inzwischen einige rechtliche Stellungnahmen der Beschneidungskritiker gelesen, die eine umfängliche Abwägung dieser Rechtsgüter machen und immer zum eindeutigen Ergebnis pro Unverletzlichkeit kommen, während ich von den Befürwortern noch nirgends eine ausführliche Abwägung der Rechtsgüter gesehen habe. Die sagen immer nur (wie Herr Geis): es müsste abgewogen werden, sie tun es aber nicht. Das lässt vermuten, sie glauben nicht an ein in ihrem Sinne positives Ergebnis.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Zitat von Nobbi Geis:
      "Der Staat muss in Sachen Religionsfreiheit sehr vorsichtig vorgehen, da er dort einen besonders sensiblen Bereich der Privatsphäre betritt. "


      Ach nee, und ich dachte die Vorhaut sei ein besonders sensibler Bereich der Privatsphäre... bei ihm anscheinend nicht...
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Die Befürworter argumentieren oft mit dem Hinweis, dass die Beschneidung zwar Körperverletzung sei, diese aber durch das elterliche Sorgerecht gedeckt sei, wenn die Eltern der Meinung sind, die Beschneidung diene dem Kindeswohl. Hier und nur hier sollten wir ansetzen.
      Gegen Religionen und ihre Praktiken zu wettern ist sinnlos, das schaffen wir in hundert Jahren nicht.
      Aber wenn in die Köpfe der Menschen das Verständnis dafür einzieht, dass die Beschneidung eben NICHT dem Kindeswohl dient, sondern oft schwere Schäden nach sich zieht, dann haben wir eine Chance, denn nur dann ist das stärkste juristische Argument ausgehebelt.
      Das haben wir ja jetzt wieder beim Berliner "Ohrlochurteil" gesehen. Es gab Schmerzensgeld für das Kind und der Richter überlegt, ob er den Fall an die Strafkammer weitergibt, da er sich nicht sicher ist, ob das Ohrloch "dem Kindeswohl" dient.
      Mein nächstes "Einzelprojekt" wird auf alle Fälle sein, meine Geschichte an den Richterbund und an diverse Unis zu schreiben (jaja, ich weiß, hätt ich längst tun sollen...)

      Es muss endlich klar werden, dass die Beschneidung keine lässliche Sünde im Dienste der Religion ist sondern Körperverletzung, die NIEMALS den Wohl des Kindes dient.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
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    • Vielen lieben Dank, Weguer, dass Du Dich dazu bereit erklärst.

      Genau: es geht um den Begriff "Kindeswohl". Momentan werden Studien dazu hin- und hergeschmissen und darüber schwadroniert, was daran nun glaubwürdig ist oder nicht - wenn man überhaupt soweit kommt. Viele Verfasser juristischer Abhandlungen beziehen ernsthaft das Thema "der Junge gehört mit der Beschneidung zu der Gemeinschaft und es geht ihm damit gut, er könnte sich sonst ausgegrenzt fühlen" in die Auslegung des Begriffs "Kindeswohl" ein. Auch das AG Köln hatte ja zunächst so argumentiert - und mit anderen abstrusen Glaubenssätzen wie den angeblichen medizinischen Vorteilen.

      Zeig ihnen, wo die Fahne hängt! :thumbup:

      Ein Beschnittener redet nur von sich selbst. Er ist kein Lobbyist. Er ist ein Zeuge dessen, worum es bei Beschneidung wirklich geht.
    • Unser besonderer Freund, Herr Geis, muss wohl seinen Hut nehmen.
      Seine Partei hat ihn abgesägt!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • tja.... so laut die Steigerung: Feind, Erzfeind, Todfeind, Parteifreund.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Schaun wir mal

      Ich habe mir gedacht, tüte die Sache mal ein und frag ihn mal direkt:
      Sehr geehrter Herr Geis,

      ich habe mit großem Interesse im Internet (evangelisch.de) gelesen, dass Sie die Auffassung vertreten, Beschneidung diene dem Wohl der Kinder. Daher werden Sie sicher die folgenden Fragen verstehen und gerne beantworten:
      1. Sie haben vier Kinder (Glückwunsch), sind diese - sofern Jungen - alle beschnitten?
      2. Werden Sie diese - sofern noch nicht beschnitten - noch beschneiden lassen oder (falls schon einsichtsfähig) noch dazu auffordern?
      3. Sind Sie selbst beschnitten oder - falls noch nicht - werden Sie dies bald nachholen? Nach Aussage erfahrener Mohels ist dies auch für Männer fortgeschrittenen Alters kein Problem.
      4. Werden Sie sich tatkräftig dafür einsetzen, dass die Kinder ihrer Kinder und deren Freunde beschnitten werden? Schließlich ist es Christenpflicht das, was gut tut, allen zukommen zu lassen.

      Ich erhoffe eine baldige und - wie bei Ihnen gewohnt - unverblümte Antwort.

      Mit freundlichen Grüßen
      Georg Imee Descant

      (56 Jahre alt, unbeschnitten, Katholik)
      Mal sehen, ob und wann ich eine Antwort-Mail oder einen Brief kriege. Ich halte euch auf dem Laufenden. :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Descant ()

    • @B.O.Bachter - Ich bin nicht schwarz geworden. :)
      esendet: Montag, 12. November 2012 um 11:50 Uhr

      Von: "Norbert Geis MdB" <[email protected]>

      An: "imee.descant -------


      Betreff: AW: Beschneidung



      Sehr geehrter Herr Descant,

      als Katholik ist Ihnen sicherlich bekannt, dass am 1. Januar jedes Jahr die Circumsisio Domini gefeiert wird. Sie sollten aber auch wissen, dass die Beschneidung von männlichen Neugeborenen kein konstitutives Element des christlichen Glaubens darstellt. Ihre Fragen gehen also an der Sache völlig vorbei. Natürlich verlange ich von niemandem sich beschneiden zu lassen. Eine weitergehende Antwort erübrigt sich daher.

      Ich bin mir allerdings der identitätsstiftenden, konstitutiven Bedeutung der Beschneidung von männlichen Kleinkindern im jüdischen und im muslimischen Glauben sehr wohl bewusst. Ich weise in diesem Zusammenhang auf Artikel 4 GG und Art. 6 GG hin. Diese Artikel garantieren einerseits die Freiheit der Religionsausübung und andererseits das Recht bzw. die Pflicht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. Die Eltern definieren zuvorderst was dem Kindeswohl entspricht. Wenn die Eltern also ihre Kinder im jüdischen Glauben erziehen möchten, dann entspricht die Erziehung im jüdischen oder muslimischen Glauben dem Kindeswohl, auch wenn dazu die Zirkumzision von Jungen gehört.

      Ich warne eindringlich davor, aufgrund des Urteils eines Landesgerichtes die elementaren Grundrechte der Religionsfreiheit und des Rechtes der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder plötzlich zu übergehen und eine Jahrtausende alte Tradition in Deutschland als einzigem Rechtsstaat der Erde zu verbieten. Der Staat sollte äußerst vorsichtig in diesem überaus privaten Bereich vorgehen. Schon gar nicht wäre es zu akzeptieren, wenn der Staat über die Köpfe der betroffenen Religionsgemeinschaften hinweg entscheidet. Wenn es eine Änderung geben sollte, dann nur gemeinsam mit den betroffenen Glaubensgemeinschaften.

      Im Bundestag machen wir es uns nicht leicht mit der Entscheidung in dieser Frage. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir eine vernünftige Regelung finden werden, um die hier kollidierenden Grundrechte wieder in Einklang miteinander zu bringen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Norbert Geis MdB

      --

      Büro Norbert Geis MdB

      Deutscher Bundestag

      Platz der Republik 1

      11011 Berlin

      Tel.: 030 / 227-73524

      Fax: 030 / 227-76186

      [email protected]

      Natürlich habe ich auch darauf geantwortet (bedauere, wenn ich damit teilweise eine andere Positon einnehme als einige andere Forumsmitglieder (siehe andere Quarantänebeiträge), aber ich spreche ja für mich und nicht für das Forum.
      Sehr geehrter Herr Geis,



      ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort, auf die ich gern eine kurze Rückmeldung gebe.

      1. Dass Sie zur Beschneidungssituation in Ihrer Familie nichts weiter sagen wollen, akzeptiere ich.

      2. Dass die Beschneidung für einige Religionsgemeinschaften "identitätsstiftend" ist, wird auch von mir - als Gegner der "Zwangsbeschneidung" (d.h. Beschneidung des nicht einsichts- urteils- und entscheidungsfähigen männlichen Kindes) anerkannt - nicht aber, dass sie "konstitutiver Bestandteil" ist, auch wenn Vertreter dieser Religionsgemeinschaften es wiederholt behaupten:

      Judentum: Während der Wüstenwanderung des Volkes Israel - also ca. 40 Jahre - wurde kein einziger Jude beschnitten (Josua 5, 4 - 9). Ausserdem gilt im Judentum der als Jude, der eine jüdische Mutter hat. - was insofern gerecht ist, da damit auch die Mädchen zum verheißenen Volk zählen, und nicht bloß die Jungen (sic!).

      Islam: Zum Moslem wird man durch das Sprechen des molemischen Glaubenbekenntnisses, nicht durch die Beschneidung. Wer die schahada spricht, also das Zeugnis ablegt; "dass es keinen wahren Gott außer Gott [Allah] gibt und dass Mohammed [Muhammad] der Gesandte Gottes ist."

      Christentum: Für uns ist die Taufe die eine (die erste) Stufe der Initiation. Der Glaube aber, der damit bezeugt wird und sie gültig macht, ist laut Katechismus nur (als Anlage) vorhanden (RD 1253 im Katechismus von 1993) - ein schwaches Argument, zumal für mich der in Münster (als einstige Stadt der Wiedertäufer) lebt.

      Immerhin: die Christen haben gelernt und lernen immer noch ihre Religion zeitgemäß zu leben: Wir steinigen nicht mehr, wir verbrennen nicht mehr, wir unternehmen keine Kreuzzüge und wir dürfen sogar bei der Kommunion die Hostie in die Hand nehmen (;-), aber - die Juden und die Muslime glauben immer noch, sie müssten an archaischen Bräuchen festhalten und sie sogar dort, wo sie längst abgeschafft waren, wieder einführen - fahren Sie mal nach Israel und schauen Sie sich an, wie unglückich die Offiziellen mit den orthodoxen Juden sind - obwohl die die gleichen Begründungen für ihre Anliegen wie hier Herr Graumann vorlegen. Von der Scharia im Iran - oder den Talliban ganz zu schweigen. Und - wenn es schon (Stichwort "Mohel") um rituelle Genauigkeit geht: Warum wird dann selbst in Israel nicht das Steinmesser als Beschneidungswerkzeug verwendet, obwohl Gott (siehe erneut Josua) das speziell verlangt hat. Und - frage ich mich - wie kann ein Jude ohne Vorhaut in sein Paradies einziehen, wenn doch seine körperliche Unversehrheit Voraussetzung dafür ist (nicht umsonst ziehen die Juden nach einem Selbstmordattentat los, um "alles" wieder einzusammeln -so widerwärtig mir die Vorstellung auch ist).

      Herr Geis - ich sage Ihnen ganz klar: wenn Deutschland jetzt wieder so weit ist Sondergesetze FÜR eine Religionsgemeinschaft zu machen und in Kauf nimmt, dass allgemein menschliche höchststehende Recht auf körperliche Unversehrtheit zu verletzen, dann wird es auch irgendwann in der Lage sein (wieder) GEGEN eine Religionsgemeinschaft Sondergesetze zu machen.

      Karl Jaspers sagte 1965 in einem Gespräch mit Rudolf Augstein (Für Völkermord gibt es keine Verjährung, in: Jaspers, Karl: Wohin treibt die Bundesrepublik? München 1966 (Piper), S. 20 )"In dem Augenblick, wo etwas geschieht, getan, gewollt wird, was ein Einschnitt in die Geschichte ist, eine Revolution, in diesem Augenblick gilt das Recht, das gesetzt ist, nicht absolut; sondern jetzt ist die Frage: Was soll gelten? Es wird neu entschieden, was jetzt aus der ewigen Gerechtigkeit als Recht erkannt wird."

      Genau da stehen wir heute. Es geht nicht allein um die Zwangsbeschneidung, es geht auch um die zukünftige Gestaltung unserer Gesellschaft, ja mehr noch um die der Gesellschaften in Europa - denn die Frage: Wieviel Einfluss darf die Religion auf Menschenrecht und Menschengesetz nehmen wird für die weitere Geschichte bestimmend sein.
      Wie sagte Herr Küng: Kein Frieden in der Welt ohne Religionsfrieden - sobald aber einer Religion dieses Stückchen Haut (und im Grunde genommen auch diese Handvoll Wasser) weiterhin erlaubt wird zu erzwingen, wird irgendwann die "(Glaubens)Waffenbrüderschaft" aufhören und der alte Kampf nicht als idologischer sondern als blutiger wieder aufgenommen - vermutlich nicht unter dem Zeichen des Kreuzes, sondern dem des Halbmondes.

      Was die Glaubwürdigkeit der Moslems angeht: da frage ich mich immer, wie man auf der einen Seite zu Tausenden auf die Strasse gehen kann und sogar Menschen umbringen, weil irgendwo in der Welt ein Koran verbrandt wurde, andrerseits aber niemand auch nur annähernd so stark protestiert wenn irgendwo ein Moschee (der Schiiten ober der Sunniten) in Brand gesteckt wird, und noch viel mehr Koran verbrennen? Nein, da überantworten die Muslime selbst den Koran dem Feuer. Ja geht`s denn noch?

      Schließlich - Teil der biblischen Geschichte Israels ist auch, dass man die Kinder "durch das Feuer" gehen lies (soviel zur Kontinuität des Glaubens), Teil ist auch, dass die einen Propheten noch mehr Opfer forderten, und andere mit Gottes Stimme sagten "ich habe genug von euren Brandopfern". - So lange keine Religion sich darauf besinnt, dass es sich bei ihr um Glauben handelt (subjektiv gewiss, objektiv aber ungewiss - Kant) und sie daher Toleranz gegenüber alle anderen Religionen und selbst den Atheismus pflegt, solange muss ich ihr die Glaubwürdigkeit absprechen und damit insbesondere das Recht eine Beugung allgemeiner Rechte zu ihren Gunsten zu verlangen.

      Sollen sie - die Juden, die Moslems und wir Christen - doch erstmal ihre Herzen beschneiden und anfangen den Nächsten zu lieben und es durchhalten, dann können wir (vielleicht) auch über Vorhäute reden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Georg Imee Descant
    • abgeordnetenwatch.de: Norbert Geis
      Die Beschneidung von Jungen mit Einwilligung ihrer Eltern soll daher auch künftig zulässig sein, wenn gewährleistet ist, dass dabei alle modernen medizinischen Standards eingehalten werden. Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. Jüdische und muslimische Eltern sollen nicht gezwungen sein, ihre Söhne bei unseren Nachbarn im europäischen Ausland oder in Hinterzimmern von Laien beschneiden zu lassen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)