WEIBLICHE Genitalien sind Körperteile!

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    • WEIBLICHE Genitalien sind Körperteile!

      Univ.-Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland (FU Berlin):

      Der Duden definiert das Verstümmeltsein als Fehlen eines Gliedes bzw. Körperteils.14 Weibliche Genitalien sind Körperteile.


      Tätä! Tusch! (Pino)

      Alles Klar? Und deswegen heißt die Amputation von weiblichen Genitalteilen (Z.B. Klitoris-Vorhaut, Teile der Klitoris-Eichel)Verstümmelung, und die Amputation von männlichen Genitalteilen (Z.B. inneres und äußeres Vorhautblatt, Frenulum - lt. H-H offenbar nicht-Körperteilen) elterliche Sorge

      Herrgott Sakra, nun seht's doch endlich ein ihr Dösbaddels! Weiblich ist einfach einfach was besseres!

      Vom Begriff „verstümmeln“ wären daher zumindest die Typen I-III der WHO-Klassifikation erfasst, also jene Formen, die eine teilweise oder vollständige Entfernung der weiblichen Genitalien darstellen.


      Aha, also auch der Typ Ia, die 1:1 Entsprechung der Penisverstümmelung! (Pino)

      Es ist zudem nicht notwendig, zugleich das Wort „Beschneidung“ zu verwenden,27 da die von § 226a StGB n.F. zu erfassenden Fälle bereits unter „verstümmeln“ subsumiert werden können. Auch sollte die Wortwahl wegen der anderen gesetzgeberischen Wertung in § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes als Teil der Personensorge) vermieden werden.28
      Es genügt somit als Tathandlung „verstümmeln“ zu wählen, was auch im Sinne einer möglichst bestimmten, knappen und klaren Gesetzgebung zu befürworten ist.


      Schreibt da eigentlich einer vom anderen (Schramm) ab?

      Stattdessen geht es lediglich darum, die Genitalien genauer zu bezeichnen und der gesetzgeberisch gewollten Unterscheidung zur Beschneidung der männlichen Genitalien gerecht zu werden. Dies gewährleisten die Formulierungen der Gesetzentwürfe der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Den Geschlechtsbezug generell zu streichen (vgl. die Regelung in Österreich), würde dazu führen, dass die Beschneidung männlicher Kinder umfasst wäre, was dem in § 1631d BGB zum Ausdruck gekommenen erklärten Willen des Gesetzgebers widersprechen würde.

      (Hervorhebungen von mir)


      Art 3 GG:


      (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

      (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

      (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes....benachteiligt oder bevorzugt werden.



      Eine wirksame Einwilligung der Eltern iSd § 228 StGB bei nicht einsichts- und urteilsfähigen weiblichen Kindern ist
      schon nicht von der Personensorge des § 1631 Abs. 1 BGB umfasst.36 Dass die Beschneidung des männlichen Kindes gemäß § 1631d BGB von dieser umfasst sein kann, ändert an der Wertung nichts.37 Schon der Umkehrschluss aus § 1631d BGB zeigt, dass der Gesetzgeber die Situation für Mädchen anders regeln wollte.


      Ja geht's denn noch? Geschlechtliche Diskriminierung in Reinform!

      Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass eine Tat jedenfalls dann gegen die guten Sitten verstößt, wenn der Eingriff eine extreme Schwere aufweist und für ihn aus der Perspektive des Betroffenen kein sinnvoller Grund ersichtlich ist; dies gilt insbesondere für irreversible Schädigungen.


      Ach, und die Penis-Eichel wird durch die MGM nicht irreversibel geschädigt? Und die Vorhaut? Die ist nicht nur geschädigt, die ist mausetot.

      Die Genitalverstümmelung ist für die Frauen mit erheblichen gesundheitlichen Schäden44 einschließlich einer Beeinträchtigung bzw. eines Verlusts des sexuellen Lustempfindens verbunden.


      Auf einmal gibt es nur noch eine Form "Die (weibliche) Genitalverstümmelung". Hat der Professor den vergleichende Messungen bei Frauen nach Inzision oder Typ Ia und verstümmelten Männern gemacht? NMR (lymbisches System) Endorphinausschüttung während des Verkehrs gemessen? Behauptet nicht die Mehrzahl der verstümmelten Frauen, dass mit dem Sex alles bestens ist - warum sollten sie das auch sonst ihren Töchtern antun? (Das selbe dämliche Argument wird ja auch immer pro-MGM gebracht: kann nicht schlimm sein,sonst würden die Väter das ihren Söhnen nicht antun)
      Wo ist der Beweis, dass FGM generell in allen Formen so viel schlimmer ist als MGM, dass eine diametral unterschiedlich Behandlung gerechtfertigt wäre?

      Aber auch wenn mit der Genitalverstümmelung vermeintlichen Geboten der Religion oder Tradition gefolgt wird bzw. aus Angst vor Stigmatisierung gehandelt wird, ist die Sittenwidrigkeit in der Regel anzunehmen, da auch diese keine hinreichend gewichtigen Gründe darstellen, die Würde der Frau zu negieren


      Ja saperlott! Habt ihr es gehört? Nochmal: Die Würde der Frau

      Art 1 GG:

      Die Würde des Menschen ist unantastbar.


      Steht da was von Frau? Steht da irgendwas von Frau? Nein! Da steht "Mensch"! Und Menschen, das sind Frauen, Männer, und weibliche wie männliche Jugendliche und Kinder (und Intersexuelle, genau genommen)

      Und weiter geht die Diskriminierung:

      Zur klaren Bezeichnung des betroffenen Körperteils ist die Formulierung "weibliche Genitalien" zu empfehlen, die eine klare Abgrenzung zur Beschneidung männlicher Kinder iSd 1631d BGB gewährleistet.


      Mädchen und Jungen müssen "klar von einander abgegrenzt" werden! "Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen (bzw. unters Messer)! (würg)

      Wer sich gruseln möchte:

      bundestag.de/bundestag/ausschu…ahme_Hoffmann-Holland.pdf
      Die Genitalien von Kindern sind nicht für die Bedürfnisse von Erwachsenen da

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    • Ein Körperteil ist wiederum definiert als "ein morphologisch als funktionelle Einheit erkennbares Segment des Körpers". Die Vorhaut ist daher ein Körperteil und dessen Entfernung dementsprechend eine Amputation und somit eine Verstümmelung. Außerdem fragt man sich ja schon, warum die Vorhautamputation keine teilweise Entfernung der männlichen Genitalien darstellen soll. Die Vorhaut ist ganz klar Bestandteil des Genitals und nichts anderes.