mpv schrieb:
Ähm, Studentenverbindungen sind überhaupt nicht meine Welt.
Meine auch nicht. Darum habe ich auch von VERTRETUNGEN gesprochen. Die gibt es für die jeweiligen Fakultäten und sind insofern spezieller.
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mpv schrieb:
Ähm, Studentenverbindungen sind überhaupt nicht meine Welt.
Maria Werner schrieb:
mpv schrieb:
Ähm, Studentenverbindungen sind überhaupt nicht meine Welt.
Meine auch nicht. Darum habe ich auch von VERTRETUNGEN gesprochen. Die gibt es für die jeweiligen Fakultäten und sind insofern spezieller.
Ventus schrieb:
versuchts doch mal beim Asta
...auf Grund der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs und wegen der religiösen Traditionen...
Ganz anders ... die weibliche Beschneidung..grausame Genitalverstümmelung
...ist Schramm froh...
und fordert....einen „präzisen Umgang mit Sprache“
So habe er den Talmud gelesen, als er sich mit dem Thema Beschneidung befasst habe.
Zuletzt hat er sich auch mit der Beschneidung von Knaben und der weiblichen Genitalverstümmelung beschäftigt, u. a. in einem Vortrag an der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg und als Experte beim Gemeindetag der Juden in Berlin November 2013.
Zum anderen wird eine männliche Genitalverstümmelung, da sie im Regelfall nach außen hin sichtbar sein wird, eine dauernde und erhebliche Entstellung des männlichen Körpers sein, weshalb hier zudem eine schwere Körperverletzung nach der 1. Alt. des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB gegeben ist.
Eric schrieb:
Zum anderen wird eine männliche Genitalverstümmelung, da sie im Regelfall nach außen hin sichtbar sein wird, eine dauernde und erhebliche Entstellung des männlichen Körpers sein, weshalb hier zudem eine schwere Körperverletzung nach der 1. Alt. des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB gegeben ist.
...in einem Vortrag an der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg und als Experte beim Gemeindetag der Juden in Berlin November 2013. ..
Selbstbestimmung schrieb:
...in einem Vortrag an der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg und als Experte beim Gemeindetag der Juden in Berlin November 2013. ..
Vortrag - müsst ihr da auch an Steinbrück denken?
Experte? Das Sprichwort sagt: Guter Rat ist teuer!
Und erst mal Expertenrat! Ob da eine Hand die andere wäscht?
Eric schrieb:
Du bedienst schon wieder antisemitische Stereotypen!
"Als Grundsatz ist festzuhalten: Es entspräche dem Persönlichkeitsrecht des Minderjährigen aus Art. 2 Abs.2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
auch in der Ausprägung seiner sexuellen Selbstbestimmung am besten, wenn er selbst die Entscheidung darüber treffen könnte, ob er beschnitten werden will
oder nicht. Entschließen sich Eltern dazu, eine Beschneidung an ihrem Kind durchführen zu lassen, stellt dies einen Akt der Fremdbestimmung dar. Dieser
Eingriff wirkt zudem, da die Beschneidung operativ (momentan noch) nicht oder nur ansatzweise rückgängig gemacht werden kann, ein Leben lang fort.
Aus dem Blickwinkel des Art. 2 Abs. 2 GG sowie aus sozialethischer Perspektive wäre es daher wünschenswert, wenn jeder selbst darüber befinden könnte,
ob er diesen Einschnitt will oder nicht. insoweit steht hinter der Forderung, die Beschneidung von Kindern und jugendlichen als nicht durch eine Einwilligung
der Eltern zu rechtfertigende Körperverletzung anzusehen,ein humaner Impetus."
Selbstbestimmung schrieb:
Ja, ja, Konjunktiv, auf den ersten Blick, aaaber - April, April, war Quatsch, es gibt ja "höheres".
Eine verfassungsrechtliche Argumentation also, darauf folgen dann plötzlich praktische Einwände gegen eine Strafbarkeit der Beschneidung.Dies [Den Eltern zu untersagen ihren Sohn Muslim oder Jude werden zu lassen durch Erhalt seiner körperlichen Unversehrheit!] wäre bereits ein Verstoß gegen das verfassubgsrechtlich farantiere Recht der Eltern sie religiös zu erziehen.
Sokrates schrieb:
Dies [Den Eltern zu untersagen ihren Sohn Muslim oder Jude werden zu lassen durch Erhalt seiner körperlichen Unversehrheit!] wäre bereits ein Verstoß gegen das verfassubgsrechtlich farantiere Recht der Eltern sie religiös zu erziehen.
-> allein schon von daher grundgesetzwidrig.Wer verstümmelt wurde, kann später nicht mehr der Religionsgemeinschaft der Präputianer beitreten. Weil für manche deren Rituale ist die Vorhaut zwingend notwendig. Wenn die Präputianer diese Rituale nicht regelmäßig durchführen, wird ihre Seele ausgerottet!
Klare, lebenslange Einschränkung der Religionsfreiheit!
Sokrates schrieb:
* Ich möchte noch anmerken, dass sich praktische Argumente für die Legalisierung von beinahe allen Straftatbeständen finden ließen.
Unter anderem das habe ich gemeint, wenn ich sage, dass seine Argumentation auf von ihm willkürlich festgelegten und/oder falschen Annahmen beruht.Im übrigen hängt weder das Jude sein noch das Muslim sein am Genitalstatus.
Das ist eine weitere Annahme. Eigentlich müsste erstmal geklärt werden, bzw. von den Befürwortern bewiesen werden, warum das Grundrecht der Religionsfreiheit der Eltern und deren Rechte auf religiöse Erziehungen Körperverletzungen unbedingt mitumfassen.s gibt einfach kein religiöses Recht auf Körperverletzung, damit steht Schramm allein auf weiter Flur. D
Sokrates schrieb:
Eine weitere Grundannahme in Schramms Argumentation ist eine medizinische Wertung die angebliche Geringfügigkeit des Eingriffs
Um zu verschleiern, dass in beiden Fällen sensibles und funktionales Gewebe vom Genital des Kindes zerstört wird.Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken, er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben.
Pizarro73 schrieb:
und hat sich seitdem soweit ich weiß nicht mehr dazu geäußert...
Pizarro73 schrieb:
Wie kommst Du denn auf einmal auf den?.
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