Angepinnt Strafrechtsprofessor Edward Schramm

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    • Maria Werner schrieb:

      mpv schrieb:

      Ähm, Studentenverbindungen sind überhaupt nicht meine Welt.

      Meine auch nicht. Darum habe ich auch von VERTRETUNGEN gesprochen. ;) Die gibt es für die jeweiligen Fakultäten und sind insofern spezieller.
      Der Ausdruck "Studentenvertretung" ist hier wenig gebräuchlich. Ich habe diese Leute eher als "Fachschaft" kennen gelernt. Da kann dann abends auch schon mal so ein Dreher passieren :D


      Ventus schrieb:

      versuchts doch mal beim Asta

      Gute Idee :)

      Auch nicht zu vergessen: Das Dekanat der juristischen Fakultät.
    • Nicht nur Jurist, sondern auch Ästhet

      Die Luft riecht süß und säuerlich
      ich glaube, ich erbreche mich...


      ...auf Grund der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs und wegen der religiösen Traditionen...


      Ganz anders ... die weibliche Beschneidung..grausame Genitalverstümmelung


      ...ist Schramm froh...


      Wie schön für ihn!

      und fordert....einen „präzisen Umgang mit Sprache“


      Verstümmelung ist Verstümmelung ist Verstümmelung ist Verstümmelung ist Verstümmelung! Ganz präzise!
      Diskriminierung ist Diskriminierung ist Diskriminierung ist Diskriminierung ist Diskriminierung! Ganz präzise!

      So habe er den Talmud gelesen, als er sich mit dem Thema Beschneidung befasst habe.


      Völlig irrelevant in dem Kontext. Berichte von Opfern der MGM hat er offenbar nicht gelesen.

      idw-online.de/pages/de/news568406

      Zuletzt hat er sich auch mit der Beschneidung von Knaben und der weiblichen Genitalverstümmelung beschäftigt, u. a. in einem Vortrag an der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg und als Experte beim Gemeindetag der Juden in Berlin November 2013.


      rewi.uni-jena.de/Forschung/Pro…ard+Schramm-p-101223.html

      Er könnte sich doch auch mal mit den Opfern zusammensetzen....
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • Schramm hat sich bisher nicht durch so völlig überschätzte Tugenden wie "Empathie" ausgezeichnet, warum sollte er seine wertvolle Zeit mit Berichten Betroffener vergeuden, wo er doch die fachlich und sachlich besten Auskünfte zu allen Belangen der Vorhautamputation aus dem Talmud bekommen kann?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Was Schramm da argumentiert, kann man mit dem was Isensee sagt widerlegen. Schramm argumentiert (verfehlt) mit den Grundrechten. Die Religionsfreiheit der Eltern erlaubt es ihnen jedoch nicht, in die körperliche Unversehrtheit anderer einzugreifen. Die Argumentation Schramms ist gar nicht vertretbar, sondern einfach falsch.
    • naja immerhin:



      Zum anderen wird eine männliche Genitalverstümmelung, da sie im Regelfall nach außen hin sichtbar sein wird, eine dauernde und erhebliche Entstellung des männlichen Körpers sein, weshalb hier zudem eine schwere Körperverletzung nach der 1. Alt. des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB gegeben ist.


      ...nur dass das kaum ein Gericht so sehen wird.
    • Eric schrieb:

      Zum anderen wird eine männliche Genitalverstümmelung, da sie im Regelfall nach außen hin sichtbar sein wird, eine dauernde und erhebliche Entstellung des männlichen Körpers sein, weshalb hier zudem eine schwere Körperverletzung nach der 1. Alt. des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB gegeben ist.



      Er meint damit z.B. , wenn die Eichel oder gar der Penis-Schaft "eingekürzt" wird, oder das bei manchen Völkern vorkommende Aufschlitzen der Harnröhre.

      Die Vorhäute (m. und w.) und das Frenulum gehören für Schramm einfach nicht zum Genital, von daher kann ihre Zerstörung seiner einfältigen Meinung nach keine Genitalverstümmelung sein. Die Schamlippen aber, die gehören dazu! (und wenn noch so viele erw. Frauen die sich freiwillig einkürzen lassen).
      Die Vorhäute sind gewissermaßen nur sowieso gänzlich überflüssige Anhängsel, deplazierte Fremdkörper, die nur auf ihre "Entfernung" warten.
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • ...in einem Vortrag an der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg und als Experte beim Gemeindetag der Juden in Berlin November 2013. ..


      Vortrag - müsst ihr da auch an Steinbrück denken? ;)
      Experte? Das Sprichwort sagt: Guter Rat ist teuer!
      Und erst mal Expertenrat! Ob da eine Hand die andere wäscht? ?(
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • Selbstbestimmung schrieb:

      ...in einem Vortrag an der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg und als Experte beim Gemeindetag der Juden in Berlin November 2013. ..


      Vortrag - müsst ihr da auch an Steinbrück denken? ;)
      Experte? Das Sprichwort sagt: Guter Rat ist teuer!
      Und erst mal Expertenrat! Ob da eine Hand die andere wäscht? ?(
      Vorsicht! Du bedienst schon wieder antisemitische Stereotypen! :D
    • Wer hat wohl folgendes geschrieben?


      "Als Grundsatz ist festzuhalten: Es entspräche dem Persönlichkeitsrecht des Minderjährigen aus Art. 2 Abs.2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
      auch in der Ausprägung seiner sexuellen Selbstbestimmung am besten, wenn er selbst die Entscheidung darüber treffen könnte, ob er beschnitten werden will
      oder nicht. Entschließen sich Eltern dazu, eine Beschneidung an ihrem Kind durchführen zu lassen, stellt dies einen Akt der Fremdbestimmung dar. Dieser
      Eingriff wirkt zudem, da die Beschneidung operativ (momentan noch) nicht oder nur ansatzweise rückgängig gemacht werden kann, ein Leben lang fort.
      Aus dem Blickwinkel des Art. 2 Abs. 2 GG sowie aus sozialethischer Perspektive wäre es daher wünschenswert, wenn jeder selbst darüber befinden könnte,
      ob er diesen Einschnitt will oder nicht. insoweit steht hinter der Forderung, die Beschneidung von Kindern und jugendlichen als nicht durch eine Einwilligung
      der Eltern zu rechtfertigende Körperverletzung anzusehen,ein humaner Impetus."


      books.google.de/books?id=C2X2D…schramm%22%20jude&f=false
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Ja, ja, Konjunktiv, auf den ersten Blick, aaaber - April, April, war Quatsch, es gibt ja "höheres".
      Damit könntest du Recht haben, dass er so denkt. Man beachte, dass in diesem Abschnitt von religiöser Beschneidung nicht die Rede ist. In der erstgenannten Aussage Schramms geht es nur um religiöse Beschneidung. Wäre also mal wieder ein Beleg dass für den monotheistischen Gott de facto Sonderrecht gilt/ gelten soll.
    • Doch nicht dieser Schramm.

      Das interesannte an E. Schramm ist auch seine Art der Argumenation. In seiner Argumentation wechseln sich rechts-theoretische legalistische Argumente mit doch sehr kruden "praktischen" Argumenten ab.

      So erklärt er etwa auf Seite 230.
      Dies [Den Eltern zu untersagen ihren Sohn Muslim oder Jude werden zu lassen durch Erhalt seiner körperlichen Unversehrheit!] wäre bereits ein Verstoß gegen das verfassubgsrechtlich farantiere Recht der Eltern sie religiös zu erziehen.
      Eine verfassungsrechtliche Argumentation also, darauf folgen dann plötzlich praktische Einwände gegen eine Strafbarkeit der Beschneidung.

      So nennt Schramm als Argument dafür, warum alle Jungen grundlos an den Genitalien beschnitten werden dürfen, unter anderem die (proklamierte) Ausgrenzung nicht-beschnittener Jungen in der Türkei! und "Zusammensetzung der Bevölkerung" und nennt dann in einer Fußnote die Anzahl der in Deutschland wohnhaften Muslime und Juden.

      Das muss man sich mal vorstellen, Schramm nennt als scheinbar legitime Argumente für die Strafbarkeit einer Körperverletzung (in einem Fachtext) ausgrenzendes Verhalten im Ausland und die "Zusammensetzung der Bevölkerung". Man fragt sich wie viele Grundrechte man sonst noch wegen Ausgrenzungen in anderen Ländern oder der "Zusammensetzung der Bevölkerung" umändern oder außer Kraft setzen soll.

      Schramms Argumentation pro Legalität MGM ist ein fragiles Konstrukt von Annahmen inklusive von Schramm selbst wilkürlichen festgelegten Annahmen über die medizinischen Aspekte der Beschneidung, die Grundrechte, und die religiöse Bedeutung der Beschneidung, von denen viele schon auf den ersten Blick nachweislich falsch sind.

      * Ich möchte noch anmerken, dass sich praktische Argumente für die Legalisierung von beinahe allen Straftatbeständen finden ließen.
    • Sokrates schrieb:

      Dies [Den Eltern zu untersagen ihren Sohn Muslim oder Jude werden zu lassen durch Erhalt seiner körperlichen Unversehrheit!] wäre bereits ein Verstoß gegen das verfassubgsrechtlich farantiere Recht der Eltern sie religiös zu erziehen.



      Ich glaube, wir hatten das schon mal durchgekaut, trotzdem - das ist lächerlich, d.h. die zu Tage tretende Dummheit ist schon wieder irgendwie erheiternd. Eines Hochschullehrers unwürdig.
      Hier sieht man aber schön, mit welcher Quali man in D einen Lehrstuhl bekommen kann, wenn man nur richtig "ausgerichtet" ist.
      Im BGB steht klip und klar: Erziehung muss gewaltfrei sein. Schramm verwechselt Erziehung mit Körperverletzung, und das sagt eigentlich viel über ihn aus.
      Die Eltern können ihre Kinder so intensiv religiös erziehen, bis ihnen die Religion aus allen Poren tropft - das ist ihr Recht. Weil das ist alles nicht determinierend. Mit 14 kann das Kind sagen: Ihr könnt mir mal mit eurer Religion! Habe fertig damit!
      Und ich kenne etliche, bei denen es so gelaufen ist. Wohlgemerkt, bei tiefreligiösen Eltern!
      Wenn die Verstümmelung also gerade das Muslim- bzw. Juden-Werden bedeuten würde, dann könnte nur die Entstümmelung den Ausstieg darstellen - und Entstümmelung geht nicht.
      Der Betroffene trägt das Zeichen eines Bundes mit einem Gott, an den er nicht glaubt lebenslang mit sich herum, kann es nicht ablegen, nicht loswerden. Es soll ihn lebenslang mahnen - du lebst jetzt in Sünde! - also eine lebenslange Belästigung.
      Von den lebenslangen Auswirkungen auf die Sexualität ganz abgesehen.
      Im übrigen hängt weder das Jude sein noch das Muslim sein am Genitalstatus.
      Man muss auch an das Recht der freien Religionswahl mit Erreichen des 14. Lebensjahres denken.

      Wer verstümmelt wurde, kann später nicht mehr der Religionsgemeinschaft der Präputianer beitreten. Weil für manche deren Rituale ist die Vorhaut zwingend notwendig. Wenn die Präputianer diese Rituale nicht regelmäßig durchführen, wird ihre Seele ausgerottet! ;)
      Klare, lebenslange Einschränkung der Religionsfreiheit!
      -> allein schon von daher grundgesetzwidrig.

      Es gibt einfach kein religiöses Recht auf Körperverletzung, damit steht Schramm allein auf weiter Flur. Das hat ja auch Höfling betont - die etwas geschickteren unter den Befürwortern haben das früh erkannt und das ganze auf die Sorge aufgebaut. Das ja auch ungläubige Eltern ein Recht hätten, verstümmelnderweise für ihr Kind (sofern es männlich ist) zu sorgen. (würg)


      Sokrates schrieb:

      * Ich möchte noch anmerken, dass sich praktische Argumente für die Legalisierung von beinahe allen Straftatbeständen finden ließen.


      Genau, und das gilt genauso für das "Hinterzimmer"-Argument.
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    • Im übrigen hängt weder das Jude sein noch das Muslim sein am Genitalstatus.
      Unter anderem das habe ich gemeint, wenn ich sage, dass seine Argumentation auf von ihm willkürlich festgelegten und/oder falschen Annahmen beruht.
      Die Behauptung, die genitale Intaktheit mache es Eltern unmöglich ihre Söhne zu Muslimen oder Juden zu machen, ist so eine Annahme.


      s gibt einfach kein religiöses Recht auf Körperverletzung, damit steht Schramm allein auf weiter Flur. D
      Das ist eine weitere Annahme. Eigentlich müsste erstmal geklärt werden, bzw. von den Befürwortern bewiesen werden, warum das Grundrecht der Religionsfreiheit der Eltern und deren Rechte auf religiöse Erziehungen Körperverletzungen unbedingt mitumfassen.


      Eine weitere Grundannahme in Schramms Argumentation ist eine medizinische Wertung die angebliche Geringfügigkeit des Eingriffs- Da stellt sich zunächst mal die frage, wie diese Geringfügigkeit definiert oder gemessen werden soll. Und zweitens stellt sich die Frage auf welche Autorität er diese Wertung stützt . Seine eigene Meinung? Auf die Konsenshaltung der europäischen Ärzteverbände, die sich zum Thema äußerten stützt sich Schrammers Wertung der Beschneidung als harmlos offensichtlich nicht.
    • Sokrates schrieb:

      Eine weitere Grundannahme in Schramms Argumentation ist eine medizinische Wertung die angebliche Geringfügigkeit des Eingriffs


      Geringfügigkeit? Eine Backpfeife, ein Klaps auf den Po - schon strafbar. Dabei passiert nicht einmal ein irreversibler körperlicher Schaden. Dass eine Amputation nichts Geringfügiges sein kann, das möchte man gar nicht diskutieren. Wie würde Schramm wohl reagieren, wenn man ihm "geringfügig" was abschneiden würde?

      Man sollte sowieso allen, die mit "geringfügig" kommen entgegenschleudern: "Hannnemann, geh' du voran!" :D ^^
      "Und ein Tropfen Süßwein reicht völlig!"

      Dann hätte sich das Thema "Geringfügigkeit" erledigt. (Pino)

      PS: Weiß auch nicht, warum mir immer "Edward mit den Scherenhänden" durch den Kopf geht... :cursing:
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    • Vielleicht wird ja ein Beschnittener mal Staatsanwalt. Dann wird es Anklagen wegen schwerer Körperverletzung nur so regnen.

      Was man auch berücksichtigen muss: Wenn so ein Arzt einfach leichtfertigt eine Beschneidung aus vermeintlich zwingenden medizinischen Gründen vorschlägt und die Eltern (oder Patient) daraufhin einwilligen, ist die Sache damit nicht gegessen. Weil bei unzureichender Aufklärung kann die Einwilligung gegebenenfalls unwirksam sein.

      Schwere Körperverletzung verjährt in 10 Jahren. Einfache in 5.

      Ich würde als Betroffener bei einem entsprechenden Verdacht übrigens trotz 1631d BGB Anzeige erstatten. Vielleicht hat ja mal ein Gericht die Eier das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorzulegen.
    • Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken, er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben.
      Um zu verschleiern, dass in beiden Fällen sensibles und funktionales Gewebe vom Genital des Kindes zerstört wird.

      Heute würde man das Schrammsche Traktat wohl als "Framing-Manual" bezeichnen. :D
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    • Pizarro73 schrieb:

      und hat sich seitdem soweit ich weiß nicht mehr dazu geäußert...
      Das ist auch besser so. Noch besser wäre, er würde auf Knien um Entschuldigung bitten.

      Pizarro73 schrieb:

      Wie kommst Du denn auf einmal auf den?.

      Ich bin eben einer, der Geschichte nicht vergisst. Weil man aus Geschichte immer wieder etwas lernen kann. Und so bin ich noch mal einige Ergüsse des Rechtsausschusses zum §226a durchgegangen. Und da wurde ich an des Modewort "Framing" erinnert.

      Wenn er jetzt eine "geile" Stelle hat, das wundert mich nicht. Solche, den Politbonzen nützlichen Leute fallen immer irgendwie nach oben, siehe V.B.
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