FGM-Gesetz verfassungswidrig?

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    • FGM-Gesetz verfassungswidrig?

      Mal ne freundliche Frage an unsere Juristen:

      ist es verfassungskonform, einen Tatbestand nur für Frauen als strafbar zu erklären?

      Könnte man z.B. ab sofort auch ein Gesetz beschließen, dass ab sofort nur noch Frauen an roten Ampeln halten müssen?

      Ist das nicht alles ein unglaublicher Irrsinn?
    • So rhetorisch ist die Frage nicht.
      Es geht Pizarro wohl darum, ob allein die Formulierung in der Begründung des Gesetzes
      "Geschützt werden, da von dieser Praktik ausschließlich betroffen, nur Frauen und Mädchen"
      ausreicht, um einen Verstoß gegen Art. 3 GG auszuschließen.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • oder ob der Satz nicht der i-Punkt ist und das Gesetz sofort kassiert werden muss - wie kann nur so offensichtlich gelogen, die Wirklichkeit frisiert werden!

      Also Marias Kommentar entnehme ich, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.

      Wer kann klagen?

      Das ist jetzt meine persönliche Nummer, aber ich flippe wirklich aus...ein Land läßt sich weiterhin fast komplett verarschen...
    • Pizarro73 schrieb:


      Wer kann klagen?


      So bizarr das klingen mag, aber das "Gute" an diesem Gesetz ist, dass Eltern, die ihre Tochter beschneiden lassen möchten, dagegen klagen können. Da eine Legalisierung der FGM rechtlich schwer begründbar ist und politisch auch nicht gewollt ist, wird es darauf hinaus laufen, dass das BVerfG sich mit der Sache beschäftigen muss - was dann wohl auch durch die Hintertür eine Überprüfung des Gesetztes zur Erlaubnis der MGM zur Folge haben wird.
    • Wenn ich nicht fürchten müsste, daß mich das BVerfG wegen ungebührlicher Anrufung mit 2.400 Euro bestraft, würde ich das glatt tun (wenn auch nur unter anwaltlicher Begleitung und da fürchte ich das nächste Kostenproblem).

      Söhne und Tochter hätte ich... (nur wird mir NIEMAND, der mich kennt, abnehmen, daß ich ernsthaft Interesse daran haben könnte, meine Tochter ans Messer zu liefern)
      Gruß
      Hickhack
    • nur wird mir NIEMAND, der mich kennt, abnehmen, daß ich ernsthaft Interesse daran haben könnte, meine Tochter ans Messer zu liefern
      Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass darauf überhaupt nicht ankommt, sondern alleine auf den rechtlichen Status des Kindes. Wer wollte es darauf ankommen lassen, ob du es wirklich ernst meinst, wenn nichts als deine Entscheidung die Versehrtheit von der Unversehrtheit trennt. Ebensowenig wie man bei §1631d auf die Echtheit einer religiösen Begründung bauen könnte, kann man auch dir nicht in den Kopf gucken. Du kannst die Tat alleine schon deswegen wollen, weil du belegen möchtest, dass du zu unrecht mit 2.400 belastet wurdest ;)