Mein Glückwunsch an Terre des Femmes und alle Aktivisten, die daran mitgearbeitet haben, die FGM nunmehr ins Strafgesetzbuch zu schaffen.
Das hier ist die Drucksache, die gestern im Bundestag angenommen wurde: dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713707.pdf
Den interessantesten Absatz finde ich diesen hier:
Auf das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung bin ich gespannt...
Das hier ist die Drucksache, die gestern im Bundestag angenommen wurde: dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713707.pdf
Den interessantesten Absatz finde ich diesen hier:
Die Regelung erfasst die Verstümmelung der äußeren weiblichen Genitalien in einer eigenen Strafnorm. Tathandlung ist die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weiblichen Person. Davon sollen die Erscheinungsformen der Beschneidung von Frauen und Mädchen erfasst werden, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) typisiert umschrieben sind als Klitoridektomie, Exzision, Infibulation sowie weitere von diesen Erscheinungsformen nicht erfasste Veränderungen an den weiblichen Genitalien, wie Einschnitte, Ätzungen oder Ausbrennen. Für die Erfüllung des Tatbestandes ist es gleichgültig, in welcher Weise die Genitalverstümmelung vorgenommen wird.
Auf das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung bin ich gespannt...
Gruß
Hickhack
Hickhack