Straftatbestand FGM

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    • Straftatbestand FGM

      Mein Glückwunsch an Terre des Femmes und alle Aktivisten, die daran mitgearbeitet haben, die FGM nunmehr ins Strafgesetzbuch zu schaffen.

      Das hier ist die Drucksache, die gestern im Bundestag angenommen wurde: dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713707.pdf

      Den interessantesten Absatz finde ich diesen hier:

      Die Regelung erfasst die Verstümmelung der äußeren weiblichen Genitalien in einer eigenen Strafnorm. Tathandlung ist die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weiblichen Person. Davon sollen die Erscheinungsformen der Beschneidung von Frauen und Mädchen erfasst werden, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) typisiert umschrieben sind als Klitoridektomie, Exzision, Infibulation sowie weitere von diesen Erscheinungsformen nicht erfasste Veränderungen an den weiblichen Genitalien, wie Einschnitte, Ätzungen oder Ausbrennen. Für die Erfüllung des Tatbestandes ist es gleichgültig, in welcher Weise die Genitalverstümmelung vorgenommen wird.


      Auf das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung bin ich gespannt...
      Gruß
      Hickhack
    • Es bedurfte keines solchen Gesetzes, weil die Verstümmelung von Menschen als besonders schwere Form der Körperverletzung immer schon strafbar war.
      Dieses Gesetz ist grundgesetzwidrig, weil es ohne triftigen Grund und besonders im Zusammenhang mit dem neuen §1631d geschlechtsdiskriminierend wirkt. Es benachteiligt Männer, und zwar krass.

      In dem dürren Entwurf finden sich dann auch weder die Worte "männlich" noch "Zirkumzision", so als gäbe es die MGM überhaupt nicht, LOL!

      Die Menschenrechte in Gänze nur für eines der beiden Geschlechter. Interessant, wie die Parlamentsmehrheit über das Grundgesetz und die "Gleichstellung der Geschlechter" denkt.

      Höchst aufschlussreich ist auch, dass in dem Entwurf genau eine Form der FGM, die Amputation der Klitoris-Vorhaut offenbar ganz gezielt unterschlagen wurde:

      Type I is the removal of the clitoral hood (Type Ia)...


      Das war wohl zu peinlich, weil es halt das exakte Gegenstück zur MGM ist.

      Natürlich ist auch nicht einzusehen, warum "Einschnitte" an weiblichen Genitalien wie ein Schwerverbrechen bestraft werden soll, wenn sogar ein komplettes Abschneiden von erogenen Zonen bei Jungen total legal sein soll. Ja sogar von der Regierung noch als "elterliche Sorge" deklariert wird.

      Gebt mir Saugnäpfe, ich will die Wände hoch!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Selbstbestimmung ()

    • Aus der Begründung

      "Geschützt werden, da ausschließlich von der Praktik betroffen, nur Frauen und Mädchen. "

      Bei Jungs gibts also weder Einritzen noch Amputation, keine Exzision und kein Einstechen, es gibt keine sexualfeindlichen Motive und keinen sozialen Druck.

      Dieses Gesetz ist blanker Sexismus.

      Und das schlimmste: es ist höchst zweifelhaft, ob es wenigstens Mädchen besser zu schützen im Stande ist.

      Es erfüllt eine Alibifunktion.
    • Herzlichen Glückwunsch Deutschland!

      Zum Thema Genitalverstümmelung gibts jetzt in Deutschland vier verschiedene Sondergesetze:

      a) für Mädchen (Pseudoschutz)
      b) für Jungs (kein Schutz)
      c) für Jungs unter sechs Monaten (darf man einer Situation aussetzen, die Kriterien von Folter erfüllt)
      d) für Intersexuelle (da dürfen die Eltern auch noch das Geschlecht aussuchen)

      Eine wirkliche großartige Hinterlassenschaft dieser Bundesregierung und all ihrer "oppositionellen" HelfershelferInnen.

      Lasst uns unaufhörlich und unerbittlich weiter aufklären, in aller Beharrlichkeit und Besonnenheit.

      Wir wollen nicht in einem Land leben, in dem Kinder entrechtet werden und sich Erwachsene unbeschränkten Zugriff auf Kindergenitalien sichern - oder sie wenn, dann nur halbherzig und auf verfassungswidrige Weise schützen.
    • Was ich noch in den Raum werfen wollte: Die Begründung im Gesetzentwurf ist zwar schön und gut, ich habe jetzt allerdings auch schon gelesen, daß sie nicht bindend für die Anwendung ist. D.h. ein Gericht wird sich zunächst vorallem an den Wortlaut halten.
      (So ließen es mich Juristen wissen.)

      In diesem Zusammenhang wirft 226a meiner Meinung nach zwei Probleme auf:

      1. Ist der Begriff der Verstümmelung im Gesetz selbst nicht definiert. Wir alle gehen zwar davon aus, daß auch FGM Typ I damit gemeint ist, aber letztlich wird es im Ermessen eines Richters liegen, ob diese durch 226a gedeckt ist.

      2. Wenn FGM Typ I nicht unter 226a fällt, kommt höchstens noch 224 zum Einsatz. Selbst wenn man unseren Gerichten unterstellt, daß sie die Einwilligung einer Frau zu einer OP unter 226a für sittenwidrig und damit für unwirksam erklären würden - wenn Typ I "nur" unter 224 läuft, ist das mit der Sittenwidrigkeit schon wieder recht zweifelhaft... (Bzw. von der Laune des Rechtsprechers abhängig).
      Gruß
      Hickhack
    • Hurra - der § 1631d BGB ist verfassungsgemäß!!!

      Wer beschnitten ist, der werfe einen kurzen Blick in die Hose. Wenn da noch was dran ist, dann ist ihm nichts passiert (Penektomie).

      Mensch lasst uns feiern! Jetzt müssen wir nicht mehr weiter kämpfen und uns streiten. Die ganze Mühsal hat ein Ende.

      Und die kleinen Mädchen sind dann auch bald dieses lässtige Häutchen los.

      Mann - jetzt muss nur noch Deutschland Weltmeister werden.
    • Ich dachte auch erst: oh, das hört sich interessant an.

      Und dann: Ach du Scheiße! :cursing:

      Die wollen ja, das jetzt auch noch die Mädchen hierzulande legal verstümmelt werden!

      Ganz toll! (Im Sinne von Tollhaus)

      Gott sei dank hört hierzulande wenigstens auf solche Leute keiner.

      ...sehr wohl möglich, dass der relativ geringfügige Ein-griff in die körperliche Unversehrtheit durch die positiven Aspekte für das geistige/seelischen Wohl des Mädchens kompensiert wird. Die elterliche Entscheidung für die Vornahme einer Beschneidung in Form einer „milden Sunna“ kann deswegen nicht als missbräuchliche und unvertretbare Kindeswohlbestimmung bezeichnet wer-den.
      Eine Kindeswohlgefährdung kann nach den vorgenannten Ausführungen nur für die sehr extremen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung angenommen werden.


      Och, das ist doch nicht extrem genug! Wie extrem darf's denn sein?

      Allerdings kann mit der Entfernung der Klitoriseichel die sexuelle Stimulierbarkeit abnehmen und damit auch dauerhaft die Möglichkeit, einen Orgasmus zu empfinden.


      Ach, und bei einer Entfernung von innerem und äußerem Vorhautblatt und dem Frenulum kann nicht die sexuelle Stimulierbarkeit abnehmen und damit auch dauerhaft die Möglichkeit, einen Orgasmus zu empfinden?

      "Auch die Aufnahme dieser milden Form der Beschneidung in den Verbrechenstatbestand des § 226a StGB ist wegen des nur geringen Körperverletzungsunrechts absolut unverhältnismäßig."


      Eh, Körperverletzungsunrecht? Die sagen es ja selbst! Warum sollte Unrecht rechtens sein?

      "...ist die Klassifizierung der „milden Sunna“ als Kindeswohlgefährdung gerade zu absurd."


      Bitte, Frau Kathrin Meyer, nicht reden, VORMACHEN! Das wird ihrem geistigen/seelischem Wohl dienen! :D
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Endlich mal Zahlen....
      Das Vorkommen der verschiedenen Beschneidungstypen ist von Land zu Land, ja sogar teilweise innerhalb eines Landes sehr unterschiedlich. Insgesamt sind die Typen I und II am weitesten verbreitet. Ca. 80 % der beschnittenen Frauen weltweit wurden einer Beschneidung nach Typ I oder Typ II unterzogen. Etwa 15 % der betroffenen Frauen weltweit sind von der Infibulation (Typ III) betroffen. In einigen Ländern wie zum Beispiel im Sudan oder Somalia sind jedoch fast alle genital verstümmelten Frauen infibuliert.

      Die Beschneidung der männlichen Vorhaut und die Beschneidung der Klitorisvorhaut sind auf anatomischer Ebene, auf der Ebene der Folgen und Risiken und im Hinblick auf die elterliche Motivation vergleichbar. Eine unterschiedliche Handhabung der Vorhautbeschneidung bei Mädchen und Jungen stellt eine nicht rechtfertigungsfähige Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts dar. Hier ist eine Änderung des § 1631d Abs. 1 BGB erforderlich, der auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt,
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Endlich mal Zahlen....


      Wieso endlich mal Zahlen? Mangelte es bisher an Zahlen?
      Jeder hat andere Zahlen!

      Ich hatte es doch gerade erst zitiert:

      Around 125 million women and girls in Africa and the Middle East have undergone FGM.[4] Over eight million have experienced Type III,...


      en.wikipedia.org/wiki/FGM

      Das wären z.B. 6,4% Infibulation. Kleiner Unterschied zu 15%.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • hehe, die Streuung ist ja so breit wie bei den Komplikationsraten der MGM.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Nur ein Beispiel für methodisch fehlerhafte Vorgehensweise in dieser halbwissenschaftlichen Abhandlung:

      "Dass Eingriffe im weiblichen Genitalbereich grundsätzlich anders zu bewerten wären, nämlich als sittenwidrig, lässt sich nicht in nachvollziehbarer Weise vertreten. Dies zeigen schon die in jüngerer Zeit in Mode gekommenen Schönheitsoperationen im weiblichen Genitalbereich und Intim-piercings, die nach der Gesetzesbegründung zu § 226a StGB ja gerade nicht vom Tatbestand erfasst sein sollen."
      Die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des Eingriffs (hier beim weiblichen Geschlecht) wird von den freizügigen Gewohnheiten einer Minderheit Erwachsener ungefiltert auf den Lebensbereich von kleinen Kindern (Mädchen) übertragen. Dieser Schritt ist absolut unzulässig. Welche Zumutungen für Kinder wären auf Grundlage dieser Art von Logik denn sonst noch denkbar? Man möchte lieber nicht darüber nachdenken. Vielleicht noch milde sexuelle Handlungen?

      Die Verfasser dieser Schrift zur Rettung des Beschneidungsgesetzes begehen durchweg den Fehler, Kinder zu kleinen Erwachsenen zu machen.


      "Dass jedweder Eingriff an den Genitalien mit dem Makel der Sittenwidrigkeit behaftet wäre, lässt sich bereits dadurch entkräften, dass die (religiös motivierte) Knabenbeschneidung auch in Deutschland seit langem praktiziert wird, in der aktuellen Debatte gerade auch viel Zuspruch erfahren hat und sie mit § 1631d BGB nun auch rechtlich ihre ausdrückliche Billigung gefunden hat."

      Das was eine Minderheit Erwachsener mit kleinen Jungen unbemerkt von der Öffentlichkeit macht, wird einfach zu allgemeinem Gewohnheitsrecht deklariert und damit die Sittenwidrigkeit für jeden erdenklichen Fall ausgeräumt. Auch dieser Schritt geht zu weit.


      Ganz krass ist auch, was zur Berücksichtigung des Kindeswillens zu lesen ist:

      "Die Tatsache, dass der Gesetzgeber von einem „ernsthaft […] zum Ausdruck gebrachten entgegenstehenden Willen des (nicht einwilligungsfähigen) männlichen Kindes“ spricht, sowie davon, dass „der Wille des betroffenen Jungen […] sofern er schon gebildet werden kann“ zu berücksichtigen ist, spricht maßgeblich dafür, dass der entgegenstehende Wille sich gerade gegen die Beschneidung richten muss und nicht jede allgemeine Angst vor dem Eingriff und nicht jede unspezifische Reaktion, wie Strampeln oder Weinen eines Säuglings oder Kleinkindes, als entgegenstehender Wille einzuordnen ist."

      Da fehlen mir die Worte. Macht nix, das Zeugs kommentiert sich selbst.

      In Halle ist die Aufklärungsarbeit dieses Forums offensichtlich ungehört verhallt.
    • So eine Arbeit

      ist nichts weiter als eine logische Konsequenz aus dem Schandgesetz, das Grundrechte von Kindern zur Verhandlungsmasse degradierte.
      Genau das hat z.B. terre des femmes von Beginn der Debatte an sich zugunsten der Jungenrechte aussprechen lassen.

      Der ägyptische Arzt war ja auch gleich 2012 mit solchen Forderungen angekommen.

      Weltweit ist 1631d BGB ein fatales Signal. Deutschland darf mit Rücksicht auf seine Geschichte Menschenrecht abschaffen. Dann dürfen das andere Länder mit Rücksicht auf ihre Hintergründe natürlich auch. Und die gehen sehr oft zu Lasten der Rechte von Mädchen und Frauen.

      Zugespitzt formuliert: u.a. damit sich Leute wie Claudia Roth besonders korrekt und geschichtsbewusst profitieren können müssen jeden Tag Mädchen die Beine breit machen bzw. wird der Kampf für die Rechte von Mädchen und Frauen effektiv erschwert.

      Vor diesem Hintergrund begrüße ich dieses perverse Papier, da es die Verlogenheit und den Sexismus der aktuellen deutschen Gesetzeslage gnadenlos entlarvt.



      Die Durchsetzung universeller Kinderrechte weltweit wird niemals möglich sein, wenn sich jedes Land die ihm passenden Ausnahmen herauspicken kann.
    • Pizarro73 schrieb:

      Vor diesem Hintergrund begrüße ich dieses perverse Papier, da es die Verlogenheit und den Sexismus der aktuellen deutschen Gesetzeslage gnadenlos entlarvt.


      Da würde ich dir ja gerne zustimmen und tue es auch fast.

      Die Entlarvung erfolgt halt leider nicht ohne Nebenwirkungen, da der § 1631d BGB von den Entlarvern für verfassungsgemäß gehalten wird. Die Ableitung von unten nach oben ist dabei einfach nur Blödsinn.
      Weil also Erwachsene mit sich selbst und mit Kindern seit jeher etwas anstellen, soll es nicht sittenwidrig sein, ergo verfassungsgemäß. So billig ist deren Masche. Die Prinzipien des Grundgesetzes scheinen den Verfassern bereits aus der Mode zu sein. Kinder werden über die Grenzen der Erziehungsautonomie ihrer Eltern hinaus zu Rechtsobjekten degradiert und sind nicht mehr eigenständige Grundrechtsträger.


      Aber wie dem auch sei:

      Alice Schwarzer & Co. wird jetzt kaum umhinkommen, zu zeigen, wie scharf ihre Krallen noch sind.
    • Lutz Herzer schrieb:

      Die Entlarvung erfolgt halt leider nicht ohne Nebenwirkungen, da der § 1631d BGB von den Entlarvern für verfassungsgemäß gehalten wird. Die Ableitung von unten nach oben ist dabei einfach nur Blödsinn.


      Ich glaube niemand hier hält ihn für verfassungskonform.
      Die Frage ist nur, wie und wann man ihn am Besten erfolgreich einer Prüfung zuführt.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Pizarro73 schrieb:

      Vor diesem Hintergrund begrüße ich dieses perverse Papier, da es die Verlogenheit und den Sexismus der aktuellen deutschen Gesetzeslage gnadenlos entlarvt.


      Wieviel von dieser Perversion entfällt deiner Meinung nach auf das Gesetz selbst und wieviel auf dieses Papier?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Ich glaube niemand hier hält ihn für verfassungskonform.

      Mag sein, dass dir das reicht.

      Ein Blick über den Tellerrand dieses Forums könnte aber gelegentlich nicht schaden.

      Die Rosine *1631d=verfassungsgemäß* kann sich nun jeder herauspicken, ohne Hinweis auf die Mädchenbeschneidung. Die Literatur ist also zusätzlich kontaminiert. Mehr wollte ich nicht sagen.

      Das Forum kann ja jetzt unter Beweis stellen, was es dem Papier nach außen entgegenzusetzen hat. Ich lass mich gerne überraschen.
    • Zitat von Selbstbestimmung: Höchst aufschlussreich ist auch, dass in dem Entwurf genau eine Form der FGM, die Amputation der Klitoris-Vorhaut offenbar ganz gezielt unterschlagen wurde:

      Das war wohl zu peinlich, weil es halt das exakte Gegenstück zur MGM ist.


      Die Klitoris Vorhaut ist keineswegs ein Gegenstück zur Penisvorhaut. Morphologisch und physiologisch unterscheiden sie sich deutlich, und auch in der embryologischen Entwicklung ist nur der Beginn vergleichbar, die weitere Entwicklung (wohlgemerkt: embryologische Entwicklung) ist deutlich unterschiedlich.

      Von daher ist es fahrlässig, die Amputation der Klitorisvorhaut und der Penisvorhaut miteinander zu vergleichen, oder als Gegenstück bezeichnen. Das wird deutlich, wenn man sich einfach mal die Zahl der Nervenendigungen, die topographische Größe, die physiologische Rolle, etc. der beiden Strukturen ansieht.
      Achtsamkeit ist ein aufmerksames Beobachten, ein Gewahrsein, das völlig
      frei von Motiven oder Wünschen ist, ein Beobachten ohne jegliche
      Interpretation oder Verzerrung. (J. Krishnamurti)
    • Traubenzucker schrieb:

      physiologische Rolle


      Diese funktionelle Rolle der Lippe zwischen innen und außen nehmen die männliche Vorhaut und die weiblichen inneren Labien ein.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • OK, 1:1 vergleichen lässt sich natürlich nichts bei den Geschlechtsorganen von Mann und Frau. Das ist auch gut so! ^^
      Und Wikipedia muss natürlich auch nicht immer recht haben:

      Die Funktion der Klitorisvorhaut besteht im Schutz der darunter liegenden Klitoriseichel. Das direkte Äquivalent beim Mann ist die Vorhaut des Penis.



      The clitoral hood, like the foreskin, is composed of muccocutaneous tissues; these tissues are between the mucosa and the skin, and they may have immunological importance because they may be a point of entry of mucosal vaccines.[4] The clitoral hood is also important not only in protection of the clitoral glans, but also in pleasure, as it is an erogenous tissue.[4]


      The clitoral hood is formed from the same tissues that form the foreskin in human males.


      As in the male, sticky bands of tissue called adhesions can form between the hood and the glans; these stick the hood onto the glans so the hood cannot be pulled back to expose the glans, and, as in the male, strongly scented smegma can accumulate.


      Man muss sich auch nicht lange streiten, was nun stärkere Auswirkungen hat, die Klitorisvorhaut- oder die Penisvorhaut-Amputation. Beides ist funktional, Teil des Erregungssystems.

      Viele Frauen benötigen die Klitorisvorhaut, um ihre extrem empfindliche Klitorisspitze vor einer, oft unangenehm erlebten, direkten Reizung zu schützen


      Dass es Frauen gibt denen eine direkte manuelle Stimulierung der Klitoris-Eichel nicht behagt, "zu stark" ist, und die die Sie die indirekte Stimulation über die Klitoris-Eichelbevorzugen kann ich aus persönlicher Erfahrung bestätigen.
      Genauso geht es mir, wenn eine Frau mich manuell stimuliert. Direkte Stimulation der Eichel ist überhaupt nicht toll, indirekte, über die Vorhaut ist hocherotisch. Die Stimulierung der Vorhaut selbst, besonders des inneren Blattes könnte dabei auch eine erhebliche Rolle spielen, aber wer kann das "im Rausch der Sinne" schon so genau "heraushören"? ;)

      Man kann aber natürlich nichts wirklich exakt vergleichen, ganz besonders nicht, wie von den Schwarz-Weißmalern gerne getan, die Amputation der Klitoris-Eichel mit der Amputation der Penis-Eichel (manchmal auch des ganzen Penis!) gleichsetzen.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Pizarro73 schrieb:

      Vor diesem Hintergrund begrüße ich dieses perverse Papier, da es die Verlogenheit und den Sexismus der aktuellen deutschen Gesetzeslage gnadenlos entlarvt.

      Es ist aber ein Spiel mit dem Feuer. Ich traue unseren Politikern nicht mehr über den Weg, die würden im Zweifelsfall lieber das FGM-Verbot aufweichen als auch nur einen Millimeter von der MGM-Legalisierung abzurücken. Dann hätten wir Gleichheit im Unrecht ...
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • Cato schrieb:

      Es ist aber ein Spiel mit dem Feuer. Ich traue unseren Politikern nicht mehr über den Weg, die würden im Zweifelsfall lieber das FGM-Verbot aufweichen als auch nur einen Millimeter von der MGM-Legalisierung abzurücken. Dann hätten wir Gleichheit im Unrecht ...

      Das würde bedeuten, der § 1631d müsste erweitert werden oder es müsste ein § 1631e geschrieben werden. Mit dem Begriff "Beschneidung" wärs da wohl nicht mehr getan, da müsste schon in die Details gegangen werden, um Klarheit zu schaffen.

      Ein solches Gesetz würde jedenfalls sowas von schnell vor dem BVerfG landen und einkassiert werden, wie sich das hier kaum jemand vorstellen kann. Ich glaube, es würde erst gar keine Mehrheit im Bundestag bekommen, da allen männlichen Abgeordneten in der Nacht zuvor Claudia Roth in Lederkluft samt Peitsche im Traum begegnen würde.

      Nein, Spaß beseite. Es wird wohl eher so laufen: man wird sich bei Prof. Ringel für die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des § 1631d BGB bedanken und das mit der Mädchenbeschneidung als kleinen Ausrutscher sehen. Kann ja mal passieren.
    • Unser Bundesjustizminister hat gerade herausgefunden, dass der Mordparagraph Frauen benachteiligt. Kein Witz!
      Und dass Frauen benachteiligt werden, das geht nun natürlich gar nicht. Also muss ein neuer, frauenfreundlicher Mordparagraph her. Das geht dann bestimmt auch ganz butz.

      Aber mal einen Blick auf den §1631d BGB, der Männer benachteiligt zu werfen, gerne auch im Vergleich zum §226a StGB - das verbietet sich natürlich - denn geschlechtliche Benachteiligung ist offensichtlich eine Einbahnstraße. Ein ungeschriebenes Gesetz in der Politik.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Man sollte aus dem Ringel-Gedöns vielleicht einen eigenen Thread machen (Hall of Shame).

      Interdisziplinäres Zentrum
      Medizin-Ethik-Recht


      Mit Medizin hat GM schon mal gar nichts zu tun. Medizin ist die Heilkunst, die Kunst, einen kranken Menschen wieder gesund zu machen. Nicht die "Kunst", von einem gesunden Menschen etwas kaputt zu machen.

      Ethik? Es bestätigt sich immer wieder: wenn Ethik draufsteht, ist einfach nur Scheiße drin.
      Nach dem immer gleichen Motto:Mit den kleinen, schwachen, wehrlosen, da kann man es doch machen. Wenn es den erwachsenen Machthabern so gefällt. Egal, wie irrational das ist. Egal, wie irreversibel.

      Schwurbel, schwurbel, schwurbel.... tätä! Ist rechtens!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Falls sich jemand wundert, dass Beiträge von mir verschwunden sind: das habe ich selbst veranlasst, da mir meine ersten Interpretationen der Ausführungen Prof. Ringels zu unsachlich waren. Daher ein neuer Anlauf, um die Schrift zur Rettung der Kinderbeschneidung zu "entkernen". Das Machwerk stützt sich im Kern auf verfassungswidrige Ungleichbehandlung.

      Der Versuch, das Verbot der Klitorisvorhautbeschneidung bei Mädchen aufgrund des geschlechtsspezifischen Diskriminierungsverbots gem. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG zu entkräften, kann nicht m.E. gelingen. Der Wahrnehmung der Grundrechte von Mädchen durch ihre Eltern steht der allgegenwärtige Widerstreit von Grundrechtsinteressen zwischen Eltern und Kindern bei jeder Form eines medizinisch nicht notwendigen Eingriffs entgegen. Wollte man, wie Prof. Ringel, den Eingriff in den Autonomiebereich elterlicher Erziehung stellen, um ihn zu rechtfertigen, müssten die Grundrechte des Mädchens in Form von geschlechtsspezifischem Diskriminierungsverbot in ein und demselben Zug außer Kraft gesetzt werden wie der Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit.

      Man kann nicht willkürlich zum Schutz körperlicher Unversehrtheit Nein sagen und zu geschlechtsspezifischem Diskriminierungsverbot Ja. Innerhalb des Autonomiebereichs elterlicher Erziehung können Grundrechte von Kindern durchaus eingeschränkt werden, jedoch nicht in Form einer wunschmenüartigen Zusammenstellung. Das Grundrecht von Mädchen auf geschlechtsbezogene Gleichbehandlung können sich Eltern schon gar nicht zueigen machen, wenn es nur dem Zweck dienen soll, den Straftatbestand der Körperverletzung außer Kraft zu setzen.

      Dieses Problem kann Prof. Ringel auch nicht mit dem Satz "Das in der Literatur eingewandte Argument, es gibt keine Gleichheit im Unrecht, kann hier keine Geltung beanspruchen, da sowohl die männliche als auch die weibliche Vorhautbeschneidung kein Unrecht sind." einfach weg bügeln. Richtet sich der § 223 StGB nun gegen Unrecht oder nicht, Herr Prof. Ringel?

      In Bezug auf die Legitimierung der Einwilligung in Mädchenbeschneidung durch Eltern darf man Prof. Ringels verfassungsrechtliche Strategie wohl als untauglich betrachten.

      Nur um das noch klar zu stellen: meiner Auffassung nach würde sich grundsätzlich keine Form der Kindesbeschneidung in den Autonomiebereich elterlicher Erziehung stellen lassen. Das oben gesagte gilt nur in Bezug auf die von Prof. Ringel vertretene Auffassung.

      Ein ganz anderes, jedoch mindestens ebenso mangelhaftes, Konstrukt präsentiert Prof. Ringel nachfolgend bei der Betrachtung von geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung von Beschneidern. Sobald man verstanden hat, wie er das meint, fragt man sich, weshalb er das nicht schon zuvor bei Eltern angewendet hat. Oder möchte er sich das womöglich vorbehalten?


      "Prüfungsmaßstab ist hier der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und nicht das besondere Differenzierungsverbot wegen des Geschlechts gem. Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 GG, da das Verbot der geschlechtsspezifischen Diskriminierung dem Wortlaut des Abs. 3 S. 1entsprechend verlangt, dass jemand wegen seines (!) Geschlechts diskriminiert wird. Hier geht es aber nicht darum, dass die Person des Beschneiders wegen ihres eigenen Geschlechts anders behandelt wird, sondern um eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts des Beschnittenen.Differenziert wird also nicht in Bezug auf das Geschlecht des die Beschneidung Vornehmenden, sondern im Hinblick auf das Geschlecht des Beschnittenen."


      Wenn ich das richtig verstehe, meint er, Beschneider eines Mädchens und Beschneider eines Jungen seien gleich i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG, da das Geschlecht des Kindes gem. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nicht berücksichtigt werden dürfe. Daran knüpft er, dass Mädchenbeschneider und Jungenbeschneider nicht unterschiedlichen Verboten oder Erlaubnissen unterworfen werden dürften.

      Mein Einwand dagegen lautet nun: da die zu beschneidenden Kinder bei der Prüfung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes von Prof. Ringel nicht als Grundrechtsträger und Betroffene berücksichtigt werden, dürfen Mädchenbeschneider und Jungenbeschneider durchaus als ungleich betrachtet werden, da es auf deren Geschlecht gerade nicht ankommt. Das Geschlecht der Kinder hingegen dürfte m.E. nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn diese als Grundrechtsträger und Betroffene selbst in Erscheinung treten würden. Da sie jedoch bei der Anwendung des allg. Gleichheitsgrundsatzes als Rechtsobjekte und nichts weiter sonst behandelt werden, können deren Beschneider durchaus ungleichen Regelungen unterworfen werden. Mädchenbeschneider und Jungenbeschneider sind solange ungleich, wie deren eigenes Geschlecht unberücksichtigt bleibt. Ein zugegebenermaßen etwas weit hergeholter Vergleich mit anderen Rechtsobjekten könnte das verdeutlichen: Hundehalter müssen Steuern zahlen, Katzenhalter nicht.

      Der Trick des Profs, der darin besteht, den Geschlechterstatus von Kindern auf deren Beschneider zu übertragen, um letzteren dadurch Zugang zu den Früchten des Gleichheitsgrundsatzes zu ermöglichen, kann nur unzulässig sein. Insbesondere müsste das vor dem Hintergrund des Widerstreits von Grundrechtsinteressen zwischen Beschneidern und Kindern gelten. Prof. Ringel selbst stellt zuvor völlig korrekt fest:

      "Durch die Normen der § 1631d BGB und § 226a StGB wird die Rechtfertigung bzw. das Verbotensein einer Körperverletzung und der unterschiedliche Strafrahmen ausdrücklich an das Geschlecht des Kindes geknüpft bzw. zur Begründung der Ungleichbehandlung gerade auf das unterschiedliche Geschlecht abgestellt. Die körperliche Integrität von Jungen und Mädchen wird mithin unterschiedlich geschützt. Männliche Kinder sind in Bezug auf den ihnen gewährten (staatlichen) Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit schlechter gestellt und zwar aufgrund ihres Geschlechts."

      Für Beschneider muss gerade vor dem Hintergrund deren geschäftlicher Interessen genauso wie für Eltern gelten: Man kann nicht willkürlich zum Schutz körperlicher Unversehrtheit Nein sagen und zu geschlechtsspezifischem Diskriminierungsverbot Ja, weil's eben gerade mal so passt.

      Davon abgesehen müssen Jungen und Mädchen keinem Beschneider ihren Geschlechterstatus borgen, damit das Verbot der Mädchenbeschneidung über den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz ausgehebelt werden kann und nebenbei Mädchen ihren Grundrechtsgüterschutz entzogen bekommen können. Ebenso haben Beschneider keinen Anspruch darauf vom Autonomiebereich elterlicher Erziehung zu profitieren.

      Auch dieses Konstrukt dürfte meiner Auffassung nach gescheitert sein, sodass vom Kern der Schrift nichts mehr übrig bleiben sollte. Dass Prof. Ringel die Knabenbeschneidung grundsätzlich für verfassungsgemäß hält, diese Beurteilung müsste wohl zusammen mit dem ganzen Schriftstück untergehen.