CDU wie üblich für Täterschutz bei Genitalverstümmelung - diesmal bei FGM

    • Pizarro73 schrieb:

      CDU wie üblich für Täterschutz bei Genitalverstümmelung - diesmal bei FGM

      wie üblich würde ich nicht unbedingt sagen. Zuerst war doch Strafverschärfung mit bis zu 15 Jahren Haft bei Genitalverstümmelung geplant, wie es auch hier im Forum mal erwähnt worden ist.

      Weshalb nach drakonischen Strafen auf einmal gleich Strafmilderung bevorzugt wird, ist mir unerklärlich. Sind das etwa Früchte der Islamkonferenz?

      Jedenfalls wird einem alleine durch die Diskussion eines unsäglichen Gesetzentwurfs nach dem anderen die ganze Erbärmlichkeit des Bundestags und der Regierung täglich vor Augen geführt. Die Werte des Rechtsstaates werden gerade verramscht wie auf einem orientalischen Basar.
    • Lutz Herzer schrieb:

      Weshalb nach drakonischen Strafen auf einmal gleich Strafmilderung bevorzugt wird, ist mir unerklärlich. Sind das etwa Früchte der Islamkonferenz?

      Der Grund ist, dass man ermöglichen will, dass die Täter nicht zwingend ausgewiesen werden müssen, was bei einem Strafmass von drei Jahren der Fall wäre.

      Ausserdem hat man entdeckt, dass es "minder schwere" Fälle gibt.

      "Für minder schwere Fälle ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren angedroht. Damit sollen Taten erfasst werden, die unter Berücksichtigung von Tatausführung und Tatfolgen vom Durchschnittsfall so stark abweichen, dass eine mildere Bestrafung geboten erscheint. Denkbar ist dies beispielsweise in Fällen, in denen das Ausmass der Verstümmelung nicht wesentlich über das Ergebnis der oben genannten kosmetischen Eingriffe hinausgeht und die körperlichen und psychischen Beschwerden des Opfers infolge der Verstümmelung gegenüber den sonst durchschnittlichen Beschwerden der Opfer von FGM wesentlich geringer sind."


      Verstümmelung ist eben nicht gleich Verstümmelung. Dabei betont der Kommentar zum Gesetzentwurf, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen Verstümmelung und Kosmetik gebe, weshalb letzteres ausdrücklich nicht unter das Gesetz falle. Ein einziger Eiertanz! Zur Begründung reichen drei Seiten, beim Knabenbeschneidungsgesetz waren es über 20.

      Etwas Neues lernen wir aber auch im Gesetzentwurf.

      "Zum Schutz des hohen Rechtsgutes der körperlichen Unversehrtheit soll deshalb durch die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes das Bewusstsein für das Unrecht der Genitalverstümmelung geschärft und der strafrechtliche Schutz dagegen verbessert werden."

      Auch Jerzy Montag hat schon seinen Senf dazu abgegeben.

      "Die Verstümmelung der Genitalien von Mädchen und Frauen ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und irreversible Körperverletzung, die weder mit Religion noch Tradition zu rechtfertigen ist."

      gruene-bundestag.de/parlament/…uemmelung_ID_4388913.html
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • in der Tat, was für ein herrlicher Eiertanz.

      "Für minder schwere Fälle ist ..."

      "Die Verstümmelung der Genitalien von Mädchen und Frauen ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und irreversible Körperverletzung, die weder mit Religion noch Tradition zu rechtfertigen ist."

      Na wer hätte das Gedacht, Herr Montag. Auch interessant, dass man nun auf einmal auch minder schwere Fälle der FGM ausmacht, wo diese zuvor kreischend geleugnet wurden.

      Das ganze ist sowas von lächerlich...
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Josc ()

    • Wir hätten die Einordnung der weiblichen Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung in § 226 StGB bevorzugt, da sie in der Schwere einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.
      gruene-bundestag.de/parlament/…uemmelung_ID_4388913.html

      Dies macht – Sie müssen sich dieser Konsequenz bewusst sein – alle diese Beschneidungen zu Körperverletzungen, die verfolgt und bestraft werden. Dies macht alle diese Eltern und auch die Ärzte und -Beschneider zu Straftätern. Egal, wie man zur Beschneidung steht – mir ist sie auch fremd; auch ich lehne sie ab –: Ich will über die betroffenen Eltern kein sozialethisches Unwerturteil fällen.

      jerzy-montag.de/bundestagsrede…den/article/beschneidung/

      Grüne Heuchelei wie üblich.