Beschneidung - Teil 1

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    • Beschneidung - Teil 1

      Prof. Dr. Dr. Wolfram V. Reimold
      2-6--2013

      Das Verhältnis verschiedener Kulturkreise zu einander


      Bei der Diskussion über die rituelle Beschneidung treffen die Ansichten zweier Kulturkreise auf einander, nämlich der Vordere Orient und Mitteleuropa.Während im Vorderen Orient die Religion das tägliche Leben und die Politik entscheidend bestimmt, stehen in Zentraleuropa das Recht, die Selbstbestimmung, die Freiheit und die Aufklärung im Vordergrund.


      Das Verhältnis der Religion zur Moral zieht sich durch die gesamte Philosophiegeschichte. Hieraus können wir lernen, daß viele Bräuche, die in alter Zeit üblich und Gesetz waren, heutigen Moralvorstellungen nicht mehr entsprechen.

      Wir kennen aus dem Alten Testament genügend Beispiele, die mit heutigen Moralvorstellungen nicht in Einklang zu bringen sind: Wir bestreichen nicht mehr den Türrahmen mit Blut, um uns vor dem Zorn Gottes zu bewahren (2. Buch Mose 12, 22-28). Im Buch Mose findet man auch andere „göttliche“ Vorschriften, die heute nicht mehr anerkennungsfähig sind: „Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben“ (2. Mose, 21, 12), „Wer Vater oder Mutter schlägt, oder wer Vater oder Mutter verflucht, der soll des Todes sterben“ (2. Mose, 21, 15+17) oder Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule“ (2. Mose, 21, 24-25).

      Es gibt heute keine Hexenverbrennungen oder Hinrichtungen auf dem Scheiterhaufen, wie einst für Bruno Giordano! In den zivilisierten Ländern werden auch keine Frauen wegen Ehebruch gesteinigt, es werden keine Hände abgehackt, es werden bei uns auch keine „Ehrenmorde“ oder die Blutrache toleriert.

      Die Liste solcher archaischer Regeln, Gesetze und Grausamkeiten läßt sich anhand der Scharia, der Bibel und der Kirchengeschichte unendlich verlängern.

      Die biblische Abraham-Erzählung geht auf ein archaisches Ritual zurück bei dem zur Besänftigung der Gottheit Menschenopfer dargeboten wurden. Es setzte sich aber schon vor Jahrtausenden die Ansicht durch, daß dies barbarisch und nicht zu rechtfertigen sei.

      So entstand die Legende, in der Gott Abraham prüft, ob er seinen Sohn opfern würde (Gen. 22, 1-17). Um statt der Opferung eines Menschen der Gottheit einen Ersatz anzubieten, wurde die Beschneidung, ein sehr viel älterer und zunächst nicht religiöser Akt aus dem alten Ägypten, geheiligt (Gen17, 10-27).

      Die Beschneidung ist seit historischen Zeiten eine Machtdemonstration. Gleichzeitig gewinnt die Religion Macht über ihre Anhänger (die Bibel, 1. Buch Samuel, Kapitel 18, Vers 25 - 27) - vergleichbar der Skalpierung von Indianern, die die Engländer in Amerika als Erste praktizierten. Man braucht ein Beweisstück des Körpers des Besiegten – auch wenn heute daraus eine religiöse Zeremonie gemacht wird. Allerdings wird in der Bibel auch verboten, daß Toten Verletzungen zugefügt werden.

      Es ist kein Zufall, daß man auf die Vorhaut verfiel und sie Gott anbot, denn man brauchte einen Teil des „wertvollen Mannes“, über das die „wertlose Frau“ nicht verfügte. So konnte auch die „gottgewollte höhere Stellung des Mannes“ zementiert werden. Heute wissen wir, daß eine Frau auch eine Vorhaut an der Klitoris hat.

      Im Judentum und im Islam ist die Beschneidung Voraussetzung und Vorbedingung, um am religiösen Kultus teilzunehmen. Das Geschlecht und nicht der Glaube definiert in beiden Religionen die Gottesbeziehung.

      Im Judentum wie im Islam wird mit der rituellen Beschneidung das männliche Geschlecht eines Menschen gefeiert. Grund der Festfreude nach dem vollzogenem Eingriff bildet die Behauptung, daß ein Mensch das Glück habe, kein weiblicher Mensch zu sein.

      Ein Satz eines noch heute gebräuchlichen jüdischen Morgengebets aus der Zeit des Apostel Paulus lautet:

      Zitat:
      “Gott ich danke Dir, daß ich kein Heide, kein Sklave und keine Frau bin!“
      (zitiert nach Nicola Löser-Rott, Bonn, FAZ vom 23.7.2012, siehe auch: Isabelle Neulinger: Meinen Sohn …, 2013, S.201).

      Diese Riten führen zur Benachteiligung der Frau in der Gesellschaft und im täglichen Leben (Isabelle Neulinger, 2013). Das Pendant zur männlichen Beschneidung ist die Unreinheit der Frau während der Menstruation oder nach der Geburt eines Kindes (3. Buch Mose 15, 19-28 + 12, 2-8). In orthodox ausgerichteten Synagogen und Moscheen dürfen Frauen auch heute noch nur auf Emporen und hinter Sichtschutz beten (zitiert nach Nicola Löser-Rott, Bonn, FAZ vom 23.7.2012) und Frauen können heute nur unter Polizeischutz an der Klagemauer in Jerusalem beten (FAZ 2013).

      Während die Bücher Mose eine Staatsreligion für die Juden dokumentieren, bedeutete die Entstehung des Christentums eine völlige Abkehr vom alttestamentarischen Glauben (Apostel Paulus, Martin Luther, 1483-1546, Arsenij Gulyga 1983).

      Für die Juden war der Ritus der Beschneidung die Vorbedingung für die Erlangung des göttlichen Heils.

      Darüber berichtet die Apostelgeschichte im 15. Kapitel (Apg 15,10).

      Dagegen vollzog das Konzil der Christen in Jerusalem eine grundlegende Ablehnung der Beschneidung und des religiösen Anspruchs der Juden.

      Hintergrund war die Forderung der jüdischen Pharisäer-Partei, daß sich die nichtjüdischen Mitglieder unter den jüdischen Ritus der Beschneidung unterwerfen sollten. Dies erinnert sehr an die heutige Diskussion!

      Es muß hervorgehoben werden, daß im frühen Christentum auf Betreiben des Apostel Paulus das Beschneidungsritual im 1. Jahrhundert n. Chr. durch das Ritual der Taufe abgelöst wurde.

      In die christliche Gemeinde wird man durch die Taufe und zwar Frauen und Männer gleichberechtigt aufgenommen und nicht kraft seiner Männlichkeit! Diese neue Art den Bund mit Gott im Gegensatz zum Judentum zu schließen, hat der Ausübung und der Ausbreitung der Religion nicht geschadet, sondern sie eher gefördert.

      Den frühen Christen ging es um die Freiheit des Menschen und um die Freiheit der Religion. (Paulus im Galaterbrief 4, 1-6). Das hierfür entscheidende Apostelkonzil der jungen christlichen Gemeinde fand in den Jahren 48/49 n. Chr. in Jerusalem unter dem maßgeblichen Einfluß von Apostel Paulus statt.

      Die Entscheidung des Apostelkonzils gilt bis heute in den christlichen Religionsgemeinschaften weltweit und gehört als Religionsfreiheit zum Wertekanon der Europäischen Union (Dr. Adalbert Düllmann, Menden).

      Doch sollen wir uns wirklich durch das Berliner Gesetzgebungsverfahren von 2012 in vorchristliche Zeiten zurückversetzen lassen? Die Antwort kann nur „Nein“ lauten!