15 Jahre Haft bei Genitalverstümmelung

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    • 15 Jahre Haft bei Genitalverstümmelung

      Gesetzentwurf des Justizministeriums: Bis zu 15 Jahren Haft bei Genitalverstümmelung

      Werte Mitstreiter, der Preis für eine Genitalverstümmelung steigt, aber nur für Mädchen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Haben wir hier nicht ebenso wie beim §1631d BGB das Problem der Verfassungswidrigkeit, wenn hier ausschließlich weibliche Genitalien geschützt werden sollen?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Tja...

      Mich würde mal interessieren, ob man gegen dieses Verbotsgesetz einfacher Verfassungsbeschwerde einlegen könnte (eben mit Verweis auf 1631d - ich habe schließlich Sohn und Tochter...) als gegen den Jungenentrechtungsparagraphen.

      (Ob das BVerfG eine solche Beschwerde von einem "Normaldeutschen" wohl einfach mit 2.000 Euro Strafe wegen unbilliger Anrufung des Gerichts abwürgen würde?)
      Gruß
      Hickhack
    • Der Gesetzentwurf ist irre! Eigentlich hilfreich im Kampf gegen den §1631d BGB. Dazu muss man es mal genau lesen:

      § 226a
      Genitalverstümmelung
      (1) Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

      Wir haben es jetzt schriftlich von der Bundesregierung: Genitalien werden durch Beschneidung vestümmelt!

      Ansonsten ist der Gesetzentwurf eine gesetzgeberische Katastrophe: die Genitalien eines nicht einsichts- und urteilsfähigen weiblichen Kindes (Pendant zum 1631d) werden nicht erwähnt und werden vom Schutz durch die strafrechtliche Sanktion nicht erfasst. Oder können jetzt Frauen schon Frauen gebären? Wie kann man nur so einen Blödsinn formulieren?

      Man sieht: da waren diesmal keine hochbezahlten Lobby-Anwälte beteiligt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lutz Herzer ()

    • Wie die Sache MGM vs. FGM ausgehen würde war doch klar. Nicht umsonst hat die Pfarrerstochter schon lange vor Köln immer wieder die "deutsch-jüdische Leitkultur" betont. Leitkultur? Was männliche Babys angeht, wohl eher: Leidkultur!
      Nicht umsonst sprach ein später zurückgetretener Bundespräsident: "Der Islam gehört zu Deutschland!"
      Das muss man natürlich richtig verstehen: der türkische Islam, nicht der ägyptische oder sudanesische!

      Hat jemals ein Bundespräsident gesagt, die Afrikaner gehörten zu uns? Haben jemals Politiker gemeint, afrikanische Eltern sollten sich hier doch "wohlfühlen", "willkommen fühlen"?
      Oder dass "afrikanisches Leben in Deutschland weiterhin möglich sein muss"?

      Juden verstümmeln seit tausend Jahren in Deutschland männliche Babys, und die nicht-jüdischen Deutschen haben immer schön weggeschaut. Das ist jetzt einfach Gewohnheitsrecht. Wir müssen jetzt gefälligst weiter wegschauen!

      OK, die kinderprügelnden Eltern, die ehefrauvergewaltigenden Ehemänner, die hätten sich auch auf viel-tausendjähriges Gewohnheitsrecht berufen können. Aber die waren nicht gut organisiert, hatten keine Lobby (nur ein paar Versprengte bei der Union) und keinen rhetorisch begabten Frontman. Die haben sich nicht mal aus der Deckung getraut. Man muss offensiv auftreten! Ultimativ! Bis zum Herbst muss ein uns genehmes Gesetz her! Sonst kann das nichts werden!

      Und daran mangelt es eben auch den Afrikaner(innen). Außerdem sind sie nicht Opfer genug.
      Ja OK, die Kolonialzeit, da waren sie schon Opfer. Aber das waren doch nicht wir Deutsche, oder?
      Ach Gott ja, der Völkermord an den Herero, aber das ist doch verdammt lange her (bzw. 40 Jahre länger)! Und sollten die Herero zufällig Mädchen verstümmeln, würde unser geniales Justizministerium doch sicher noch den Bogen zu einem Sonder-Sondergesetz schaffen. "Für alle verboten, außer die Herero!" Wegen der "besonderen deutschen Verantwortung".
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Hickhack schrieb:

      Hier der Volltext für den Entwurf des 226a StGB-a:

      Da steh als Datum März 2010. Ist das Papier wirklich aktuell?
      Es handelt sich um den Gesetzentwurf des Bundesrates. Daneben gab es auch noch Gesetzentwürfe der SPD und der Grünen. Die aktuelle Kabinettsvorlage ist dies nicht,
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Das Justizministerium behandelt die Verfassung offenbar nach dem Baumarkt-Motto: Geht nicht? Geht nicht gibt's nicht!
      Bzw. fast wie bei IKEA, Motto: "Das unmögliche Justizministerium"
      Oder Media-Markt: Geschlechtergerechtigkeit? Können wir nicht! Wir können nur Frauenrechte!

      Da war mal eine Zeit, da ist jene Ministerin mit den zehn Silben zurückgetreten wegen des "großen Lauschangriffs", und man hat gedacht: Respekt, die weiß noch, was sich für einen Rechtsstaat gehört - und was nicht. Inzwischen ist sie längst die Wendigste unter den Wendigen.

      1. Jungen sind Menschen zweiter Klasse (unmündige Jungen zumindest, vor dem 6. Lebensmonat: 3. Klasse)
      2. Afrikaner sind Menschen zweiter Klasse
      3. Weltliche, oder nicht religiös organisierte Traditionen sind nachrangig gegenüber religiös organisierten Traditionen

      Ein Gesetz kann die Genitalvertümmelung von Kindern in Abhängigkeit vom Schweregrad behandeln. Aber es kann nicht auf das Geschlecht abheben. Dazu hat Prof. Hardtung doch alle Notwendige gesagt. Offenbar hatten sich das Justizministerium zuvor die Ohren verstopft. Es geht nicht um Schwangerschaft, die betrifft nur Frauen, da sind geschlechtsspezifische Gesetze möglich. Männer bekommen höchstens einen dicken Bauch.

      Die Diskussion dazu im SPON-Forum wurde ja ruck-zuck geschlossen. Machen die immer so, wenn es nicht in die gewünschte Richtung läuft.
    • „§ 226a Genitalverstümmelung
      (1) Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Be- schneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

      Ein lex specialis gegen FGM. Wohingegen bei der MGM der allgemeine Schutz durch die Körperverletzungspragraphen mit 1631 d BGB ausgehebelt wurde.
      Das ist echt der Gipfel!!! Doch nicht nur das: der Vorgang ist entlarvend. Der gesunde Menschenverstand würde doch sagen: "wer die äußeren Genitalien einer Frau oder eines Mannes ..... verstümmelt, wird .... bestraft." Würde man dieses so beschließen, wäre natürlich der neue 1631 d BGB obsolet. Die Tatsache, dass man den Gesetzesschutz in Männer diskriminierender Weise nur den Frauen zuerkennt, macht die Männer grundrechtswidrig zu genitalverstümmelbarem Freiwild. Grundrechtsauslegung im Sinn eines ideologieerstarrten Feminismus? Das schreit doch geradezu nach höchstrichterlicher Korrektur.
      Hier zeigt sich zugleich erneut, wie abgehoben und der Realität entrückt viele Politiker heute sind und insbesondere welch großartige (selbst ernannte) Verfassungshüter die F.D.P.-Politiker heute darstellen. Die braucht wirklich keiner mehr.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von R(h)einwein ()

    • Der genannte Strafrahmen von bis zu 15 Jahren ist auf jeden Fall schon mal ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich hin zu einer die Schwere des Verbrechens nicht mehr ganz ignorierenden Bewertung. Meines Erachtens kann es für Genitalverstümmelung angesichts der Auswirkungen für die Betroffenen einerseits und der (nicht zur Disposition stehenden) Schranke des Art. 102 GG andererseits nur eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld geben und zwar unabhängig vom Geschlecht des Opfers. Dies gilt zumindest für die Genitalverstümmler selbst, bei denen es sich in der Regel um Intensiv-Mehrfachtäter handelt, während Eltern zumeist nicht unabhängig und auf der Grundlage systematisch vermittelter Falschinformationen handeln, woraus sich eine andere rechtliche Bewertung ergeben muss.

      Allerdings ist die Gesellschaft noch nicht reif für diese Erkenntnis und wir müssen ihr auf dem Weg dorthin wohl die Zeit geben, die belastenden, aber unvermeidlichen Zusammenhänge zu reflektieren. Auch bezüglich der weiblichen Genitalverstümmelung war das ganze Ausmaß des Entsetzens noch vor wenigen Jahrzehnten keineswegs allgemein bekannt und sozial geächtet. Dies änderte sich erst durch Publikationen von Opfern wie etwa Waris Dirie und zwar im Westen und keineswegs in den betreffenden afrikanischen Gesellschaften selbst. Dennoch ist auch bei uns ein solches Gesetz noch nicht verabschiedet. Lasst die Frauen also vorangehen und lasst uns sie dabei unterstützen - der Beweis der Homologie männlicher und weiblicher Geschlechtsorgane ist ebenso leicht zu führen wie die Verweise auf den Gleichheitsgrundsatz und auf die interkulturellen Parallelen in den Argumentationen der Täter. Angesichts der bestehenden Machtstrukturen und des "home bias" braucht es nur ein wenig mehr Zeit für die erforderlichen Konsequenzen.
    • Pensador schrieb:

      Der genannte Strafrahmen von bis zu 15 Jahren ist auf jeden Fall schon mal ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich hin zu einer die Schwere des Verbrechens nicht mehr ganz ignorierenden Bewertung. Meines Erachtens kann es für Genitalverstümmelung angesichts der Auswirkungen für die Betroffenen einerseits und der (nicht zur Disposition stehenden) Schranke des Art. 102 GG andererseits nur eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld geben und zwar unabhängig vom Geschlecht des Opfers.
      Der im Entwurf vorgesehene Strafrahmen liegt ja schon nahe dem Strafrahmen für ein Totschlagsdelikt, was Du mit Deinem Strafverschärfungsanliegen locker erreichen würdest. Auch wenn ich Dir im Grundsatz zustimme, dass für Genitalverstümmelung beiderlei Geschlechts eine saftige Strafe angemessen ist, so habe ich dennoch Zweifel, ob FGM und MGM einem Totschlag gleich zu setzen sind. Der Regierungsentwurf scheint mir eine sehr deutliche feministische Handschrift zu zeigen, und zwar von Feministinnen, die zwar FGM als Verbrechen ansehen, MGM dagegen als gottgewolltes Ritual tolerieren oder rechtfertigen. Ich wäre deshalb mit Strafverschärfungsvorschriften vorsichtig. Sie könnten vielleicht Erfolg haben - aber in der augenblicklichen politischen Konstellation leider nur für FGM.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)