Journalistenwatch ruft auf, zur öffentlichen Beschneidung prominenter Politiker...

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    • Journalistenwatch ruft auf, zur öffentlichen Beschneidung prominenter Politiker...

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Das kann man noch mehr Leuten empfehlen...

      Als ich heute morgen Herrn Bischof Huber in den Nachrichten sah, wie er sich im Vorfeld einer Sitzung des Ethikrates zur Beschneidung (besser: Genitalverstümmelung) geäußert hat, da kam mir der Gedanke, ihm doch auch die probeweise Beschneidung zu empfehlen. Er sagte sinngemäß: wenn Eltern aus wohlgemeinter religiöser Überzeugung ihre Jungs beschneiden ließen, dann könne man es sich nicht so einfach machen, darin eine Körperverletzung zu sehen. Will sagen, die Freiheit der Religionsausübung steht über den Menschenrechten. Dem kann ich nur entgegenhalten, was in dem gleichen Denkmuster gestrickt ist: wenn Ehemänner in wohlmeinender Ausübung ihrer Religion ihre Frauen verprügeln, oder wenn nach der wohlmeinenden Praxis der Scharia Menschen gesteinigt werden, dann kann man darin wohl auch nicht einfach eine Körperverletzung sehen??? Das wird wohl selbst Herr Huber nicht verteidigen wollen. Ihm muss man aber sagen: in einer religösen Frage steht der Priester im Zweifelsfall gegen Humanität und Menschenrechte - so wie wir es aus jahrhunderten Kirchengeschichte kennen. Nicht Herr Huber als selbsternannter Moralapostel, sondern diejenigen , die eine Beschneidung am eigenen Leib erfahren haben, sollten mit im Ethikrat sitzen.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)