Beschneidung Minderjähriger auch in Südafrika verfassungswidrig

    • Beschneidung Minderjähriger auch in Südafrika verfassungswidrig

      "Compulsion to undergo circumcision in these circumstances would be illegal and contrary to both the Constitution and the Children’s Act - irrespective of whether it is believed that cultural practices should supersede legislation. Cultural practices that conflict with the Constitution will be declared unconstitutional by the courts,and those that contravene the Children’s Act will be Violations of either or both may result in criminal and civil actions against the perpetrators."

      samj.org.za/index.php/samj/article/download/6701/5022
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Interessant, danke Werner.

      Aber wenn ich den Text richtig verstanden habe, ist auch dort "religiös motivierte" Beschneidung weiterhin erlaubt. Mir scheint, dass man sich primär mit der lokalen Tradition der Beschneidung auseinandersetzt.

      Wie man hier allerdings die juristische Abgrenzung schafft (religiös motiviert versus traditionell motiviert), bleibt freilich offen. Ist die traditionelle Beschneidung in der ursprünglichen afrikanischen Stammeskultur denn im weitesten Sinne nicht letztendlich auch "religiös" motiviert? Und selbst wenn man die Abgrenzung definieren könnte, bliebe ein religiöses Sonderrecht, also genau der Weg, den man bei uns bewusst und wohl wissend der resultierenden Problematiken zu vermeiden versucht hat.

      Der Südafrikanische Spagat bleibt schwierig.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Josc schrieb:

      Wie man hier allerdings die juristische Abgrenzung schafft (religiös motiviert versus traditionell motiviert), bleibt freilich offen.
      Im Prinzip hast Du recht: religiös motivierte Beschneidung ist dort legal. Die Abgrenzung zu "traditionell motiviert" ist in Südafrika relativ leicht, weil man dort die Massenbeschneidungen der Zulus konkret vor Augen hat.

      Der Artikel ist aber noch in anderer Hinsicht bedeutsam, nämlich betreffend der Idee, HIV-prophylakische Massenbeschneidungen an Säuglingen durchzuführen, weil sonst die geplanten Beschneidungsraten nicht erreicht werden können. Jedenfalls in Südafrika wäre das zur Zeit verfassungswidrig.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Veröffentlichung von Professor David McQuoid-Mason zur Massenbeschneidung von Jungen in Südafrika

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      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Und noch ein Bericht über verpfuschte rituelle Beschneidungen in Südafrika
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/