Wolfgang Bosbach (CDU): "Wir sollten nicht an der falschen Stelle tolerant sein"

    • Wolfgang Bosbach (CDU): "Wir sollten nicht an der falschen Stelle tolerant sein"

      Bosbach "Wir sollten nicht an der falschen Stelle tolerant sein" | EuropeNews

      Bosbach betonte, dass bis in die Mitte der 90er Jahre bei der deutschen Rechtsprechung zur Genitalverstümmelung die Wertvorstellung des Heimatlandes des Angeklagten ausschlaggebend gewesen sei. Doch dann sei die Gesetzgebung dahingehend geändert worden, dass stattdessen die Wertvorstellung unseres Kulturkreises wichtig seien. "Das halte ich für vollkommen richtig", so Bosbach, und zur Praxis der Beschneidung von Frauen fügte er hinzu: "Es handelt sich um Körperverletzung. Ende."

      Der soll nur mal aufpassen, dass er sich beim Spagat keine Zerrung zuzieht....
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Bosbach schrieb:

      "Wir sollten nicht an der falschen Stelle tolerant sein. Wenn aus einer religiösen Kultur heraus Entscheidungen getroffen werden, die der Verfassung widersprechen, dann sollten wir an dieser Stelle nicht tolerant sein, weil sonst Menschen benachteiligt werden", sagte Bosbach.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Wie war seine Position damals während der Beschn.debatte?
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Ich versuche grade, mein Gedächnis aufzufrischen. Wie es scheint, ist bzw war Bosbach eher einer der gemäßigten Beführworter. Zumindest sieht er in diesem Interview (Zeitpunkt unbekannt) auch die Perspektive des Kinderrechts.

      Gerwin trifft

      Wie ist Ihre Position dazu?
      Das wird noch eine heftige Debatte auslösen. Ich persönlich habe für das Urteil des Landgerichtes Köln Verständnis. Juristisch kann man es so begründen. Es gibt aber auch eine Kollision mit der Religionsfreiheit, und das letzte Wort wird wohl das Verfassungsgericht haben.


      Jesus war Jude, und das Thema Beschneidung ist insofern auch ein Thema für die, die sich auf ihn berufen, nämlich für die Christen. Ich denke, man kann es den jüdischen Menschen in Deutschland eigentlich nicht verbieten.
      Ja, so kann man es sehen, aber wir setzen uns natürlich über das Selbstbestimmungsrecht des kleinen Kindes hinweg.


      ...
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • "Die CDU/CSU-Fraktion ist der Auffassung, dass Eltern all dies berücksichtigen dürfen, wenn sie entscheiden, ob eine Beschneidung dem Wohl ihres Sohnes dient. Denn es sind die Eltern, die – in den Grenzen unserer Rechtsordnung – den Inhalt des Kindeswohls festlegen. Sie dürfen sich bei Entscheidungen zur Gesundheit ihres Kindes auch von religiösen Motiven leiten lassen, solange die Behandlung, bzw. der Eingriff, nach allgemeinen Maßstäben medizinisch vertretbar ist. Das Recht von Eltern, ihre Kinder religiös zu erziehen, ist grundgesetzlich geschützt. Und die Beschneidung von Jungen ist, gerade auch mit Blick auf die Situation über Deutschland hinaus, medizinisch vertretbar, wenn sie fachgerecht und ohne unnötige Schmerzen für das Kind durchgeführt wird."

      Religiös motivierte Beschneidung auf Steuerzahlerkosten! | Journalistenwatch.com
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Pizarro73 schrieb:

      ohne Angabe von Gründen
      Denkfehler? Das kannst eigentlich weglassen.... selbst mit Gründen sollte es verboten sein. ;)
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Danke Werner für die Info und den link. Ich war schon geneigt anzunehmen, der Bosbach hätte damals sein Gewissen angeschaltet. Mit dem verlinkten statement mit all seinen hanebüchenen Behauptungen ist er ja wieder prima auf Parteilinie.

      Btw, was ich bisher noch gar nicht wahrgenommen hatte, ist der zitierte Fall "muslimische Beschneidung vs Sozialamt" (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2002). War das ein Einzelfall oder ist die Zahlung in solchen Fällen inzwischen Praxis?
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.