Wenn die Informationen der JÜDISCHEN ALLGEMEINEN stimmen, dann steht wohl nicht nur eine gesetzliche Erlaubnis religiöser Beschneidungen von Kindern bevor, sondern eine generelle Legalisierung der Zwangsbeschneidung von Minderjährigen, auch aus "hygienischen" Gründen beispielsweise. Ironischerweise könnte es als Konsequenz des Kölner Urteils also bald zu einer weiteren Verbreitung dieser Praxis kommen und nicht zu ihrer Verringerung.
Es wäre schön, wenn sich frühzeitig Widerstand gegen eine solche Regelung regen würde.
Nach Informationen der Jüdischen Allgemeinen wurde verabredet, dass im Bundesjustizministerium bald eine Regelung formuliert werden wird, die ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden soll. Sie wird sich nicht nur auf religiös motivierte Beschneidungen, sondern auf jede nicht medizinisch indizierte Zirkumzision beziehen.
Diese Regelung schafft dann auch für Beschneidungen minderjähriger Jungen Rechtssicherheit, die Eltern aus prophylaktischen oder hygienischen Gründen vornehmen lassen wollen.
Es wäre schön, wenn sich frühzeitig Widerstand gegen eine solche Regelung regen würde.