Hier ein Fall, der vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Erlaubnis von Genitalverstümmelungen kleiner Jungen (§ 1631 d BGB) stattgefunden hat. Nicht alle Rechtsstreitigkeiten werden vor Gericht verhandelt. Oft wählen die Beteiligten ein Schiedsgerichtsverfahren, das schneller, billiger und etwas lockerer vonstatten geht. Zudem sind an der Entscheidung regelmäßig nicht nur Juristen, sondern auch Angehörige der betreffenden Fachrichtungen oder Berufsgruppen beteiligt.
Vorliegend beschwerten sich Eltern muslimischen Glaubens darüber, dass für ihren Sohn keine Beschneidung von ärztlicher Seite aus indiziert wurde. Die Beschwerde wurde im schiedsgerichtlichen Verfahren abgelehnt.
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Vorliegend beschwerten sich Eltern muslimischen Glaubens darüber, dass für ihren Sohn keine Beschneidung von ärztlicher Seite aus indiziert wurde. Die Beschwerde wurde im schiedsgerichtlichen Verfahren abgelehnt.
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz