Da werden unsere Volksvertreter wieder einige Rückgratbiegeübungen vor sich haben...
Die komplette Stellungnahme siehe hier:
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1. Verfassungsrechtliche Aspekte
Eine Sonderstrafnorm, die pauschal alle Formen der Frauenbeschneidung erfasste, würde an das Geschlecht des Tatopfers anknüpfen, nicht an Unrechtsunterschiede zwischen der Frauen- und der Männerbeschneidung. Sie könnte deshalb vor dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG keinen Bestand haben. Deshalb sind alle vorgelegten Entwürfe zu Sonderstraftatbeständen der Frauenbeschneidung gleichheitswidrig: Sie wollen Frauenbeschneidungen, die genauso schwer iegen wie eine Männerbeschneidung oder sogar leichter, schwerer bestrafen; sie wollen schwere Formen der Frauenbeschneidung schwerer bestrafen als vergleichbar schwere (dann: misslungene) Formen der Männerbeschneidung. Einen Körperverletzungs-Sondertatbestand zu schaffen, der nur für weibliche Opfer gilt, wäre verfassungswidrig. Er könnte keinen Bestand haben vor Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG bestimmt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes … benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Das gilt auch für Opfer von Straftaten.
9. Einwilligung der Sorgeberechtigten bei einwilligungsunfähigen Personen (Details)
Ob ein Eingriff dem Kindeswohl dient, darf also nicht daran festgemacht werden, ob er einem Jungen oder einem Mädchen gilt; einzig zulässiger Maßstab ist die Intensität des Eingriffs. § 1631d BGB ist deshalb zwingend analog auch auf weibliche Betroffene anzuwenden. Deshalb muss für alle Beschneidungen weiblicher Genitalien, die in ihrer Verletzungsintensität der nach § 1631d BGB erlaubten Knabenbeschneidung gleichkommen oder sogar dahinter zurückbleiben (insb.: bloße Eingriffe in die Klitorisvorhaut, leichte Einstiche), dieselbe Beurteilung gelten: Sie gefährden nicht das Kindeswohl; die Sorgeberechtigten können in sie wirksam einwilligen.
Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
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