Genau das ist der springende Punkt. Eigentlich ist damit alles gesagt.GG schrieb:
GG Artikel 140 (3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes
ich denke, das der Gesetzgeber, das Kind aus dem Auge verloren hat und nur noch folgendes vor Augen hatte:
Übermaß bedeutet:JuraForum schrieb:
Schranken des für alle geltenden Gesetzes
Wie jedes Recht ist auch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht schrankenlos gewährleistet. Wie die Grundrechte kann es nämlich durch Parlamentsgesetz eingeschränkt werden (vgl. Gesetzesvorbehalt). Allerdings hat der Gesetzgeber das Übermaßverbot zu beachten, darf also das Recht nicht unverhältnismäßig einschränken.
Ich denke, das die Aufschreie vom Zentralrat der Juden und der Muslime, gereicht haben um anzunehmen, das es hier um ein solches Übermaßverbot geht, weil angedroht wurde, man müsse Deutschland verlassen wenn die Beschneidung von Jungen verboten würde. Das Oberhäupter von religiösen Institutionen, laut schreien und Mitglieder dann doch was anderes tun, wurde nicht beachtet. Eigentlich, hätte das Beschneidungsgesetzt nie durchkommen dürfen. Durch dieses Übermaßverbot besteht eventuell die Gefahr, das selbst wenn das Gesetzt vor das Bundesverfassungsgericht käme, dieses nicht gekippt würde.Lexikon Juraforum schrieb:
Das Übermaßverbot ist eine andere Bezeichnung für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Es besagt, dass eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt zu unterbleiben hat, wenn die aus ihr folgenden Nachteile für den Betroffenen außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.
Für uns bedeutet das wahrscheinlich, das wir noch sehr lange was von dem Beschneidungsgesetzt haben werden.
"Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"
"Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."
George Santayana (1863-1952)
"Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."
George Santayana (1863-1952)