Steffen Wasmund schrieb:
Dies ist kein Palästina-Forum, sondern ein Beschneidungsforum.
Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
Steffen Wasmund schrieb:
Dies ist kein Palästina-Forum, sondern ein Beschneidungsforum.
Urolüge schrieb:
was hat das mit diesem Forum zu tun? Geht es hier nicht darum, unnötige Beschneidungen zu verhindern?
NABUCO schrieb:
Diesen Gordischen Knoten wird man nicht durch gut zureden lösen; zumindest nicht bei der Mehrheit der streng gläubigen Menschen.
NABUCO schrieb:
Frau Merkel hat dann doch gesagt....
Wer glaubt, dass unsere Politiker es sich noch mal anders überlegen werden, der träumt.
Steffen Wasmund schrieb:
hier nicht möglich, wie aufgezeigt, wegen Chartaverstoß.
Guy schrieb:
Der titel dieser Diskussion lautet:
Europas Juden müssen Religionsfreiheit haben
NABUCO schrieb:
Gut, dann schaue ich in fünf Jahren nochmal vorbei.....das Problem der Beschneidung wird sich nicht auf eure Weise lösen lassen
NABUCO schrieb:
mein Gott, wie peinlich ist denn das ????
Guy schrieb:
Deutschland: ca. 45.000 Beschneidungen jährlich, davon 17.000 muslimischen und 200 jüdische
Religionsausübung wird gewährleistet,GG schrieb:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
GG schrieb:
Art. 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
GG schrieb:
§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
NABUCO schrieb:
Ich hatte ganz klar geschrieben: In der Bibel gibt es eine einzige Stelle, wo Gott Jahwe mit Abraham den Deal mit der Vorhaut macht.
NoCut schrieb:
Es ist und bleibt die freie Entscheidung der Religionsangehörigen, wie sie ihre Religion leben möchten.
Selbstbestimmung schrieb:
So generell kann man das nicht sagen.
Guy schrieb:
Es sei denn...
Wenn ihre Religion Eltern aber vorschreibt an dem Körper ihres Sohnes, dann ist das eine Einschränkung der Religionsfreiheit der Eltern. Da beisst keine Kirchenmaus einen Faden von ab.an ihrem eigenen Körper.
Selbstbestimmung schrieb:
Wenn ihre Religion Eltern aber vorschreibt an dem Körper ihres Sohnes, dann ist das eine Einschränkung der Religionsfreiheit der Eltern. Da beisst keine Kirchenmaus einen Faden von ab.
Steffen Wasmund schrieb:
Das ist ganz klar rechtlich falsch. Die Religionsfreiheit umfasst nicht nur den Glauben (im Kopf), sondern auch religiöses Handeln. Dieses Handeln ist aber von den Rechten anderer begrenzt. Wenn diese verletzt werden, findet religiöses Handeln sein Ende.
NoCut schrieb:
Ich stelle mir halt Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg vor und denke daran, dass rund 6 Mio. Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer vermeintlichen Glaubenszugehörigkeit ermordet wurden.
NoCut schrieb:
Im 3. Reich waren Beschneidungen außerdem nicht verboten
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steffen Wasmund ()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steffen Wasmund ()
Steffen Wasmund schrieb:
Mir scheint, Du befindest Dich gerade mal wieder im Widersprechen-Müssen-Modus.
Steffen Wasmund schrieb:
Dann belasse ich jedenfalls Dich mal bei Deiner Darstellung, die Judenverfolgung hätte nichts mit dem Jüdischsein zu tun.
NoCut schrieb:
Meine Frage war übrigens eine echte Frage bzw. nicht nur rhetorischer Natur. Ich stelle mir halt Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg vor und denke daran, dass rund 6 Mio. Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer vermeintlichen Glaubenszugehörigkeit ermordet wurden. Zu dieser Zeit wurde unser Grundgesetz verfasst.
Und was findet man da im Art. 137 (3) der Weimarer Verfassung?Grundgesetz schrieb:
[Recht der Religionsgemeinschaften; Glaubensfreiheit; Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes
Grundgesetz schrieb:
Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze
Grundgesetz schrieb:
Abs. (7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe gemacht haben.