@NABUCO
Der Inhalt Deiner Beiträge verstößt in Teilen gegen die Charta des Forums. Du findest die Charta oben über dem Bereich, der die Beiträge listet.
In der Charta heißt es:
"Wir fühlen uns in unserem Anliegen den Menschenrechten und dem Grundgesetz verpflichtet. [...] Dieser Wertepluralismus findet seine Grundlage und seine Grenzen in der verfassungsmäßigen Ordnung und den allgemeinen Menschenrechten. [...] Eine fundamentale Kritik an Religionen und Weltanschauungen [...] haben deshalb bei uns keinen Platz ..."
Du schreibst: "Wir müssen das Übel der Genitalverstümmelung endlich bei der " Wurzel " packen !!!! Und zwar beim dem Glauben an einen göttlichen Befehl!!" und "Also muss man aufzeigen, dass die Bibel eben nicht von Gott geschrieben wurde ..."
Die Religionsfreiheit ist durch die Verfassung grundsätzlich ausdrücklich geschützt und zwar genau solange, wie die Ausübung der Religionsfreiheit keinen Widerspruch zu Verfassung erzeugt. Der Glaube an "Gott" oder eben der Glaube, "Gott" hätte die Bibel geschrieben, erzeugen keinen Widerspruch zum säkularen Recht und fallen deshalb unter den verfassungsrechtlichen Schutz. Die Beschneidung des minderjährigen Kindes, unabhängig davon, ob sie religiös motiviert ist oder nicht, erzeugt diesen Widerspruch zum säkularen Recht und zur Verfassung. Dies deshalb weil sie eine Körperverletzung darstellt.
Mit Deiner Forderung verlangst Du also, einen verfassungskonformen Bestandteil der Religionsausübung mit der Zielsetzung seiner Beseitigung hier zu diskutieren, was einen Widerspruch zur Forencharta erzeugt.
Der reine Glaubensinhalt kann (in der Regel) keinen Rechtsbruch/Verfassungsbruch erzeugen, sei er noch so falsch oder absurd. Erst die Handlung kann einen Widerspruch zum säkularen Recht erzeugen, wenn die Ausübung des religiösen Freiheitsrechtes "Rechte anderer verletzt" (Art. 2 GG).
Man muss also (hier im Forum) nicht aufzeigen, dass der Glaube oder die Bibel falsch sind, sondern "lediglich" - und da sind wir denke ich wieder einig - dass der Glaube nicht über dem Grundgesetz steht. Als weiteres Beispiel sei die Taufe genannt. Auch sie könnte hier nicht kritisiert werden. Das Übergießen des Kinderkopfes mit etwas Wasser verletzt nicht das Kindeswohl, erzeugt demnach keinen Widerspruch zu säkularem Recht und ist deshalb verfassungskonforme und somit hier nicht zu kritisierende Religionsausübung.
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In der Charta heißt es:
"Wir fühlen uns in unserem Anliegen den Menschenrechten und dem Grundgesetz verpflichtet. [...] Dieser Wertepluralismus findet seine Grundlage und seine Grenzen in der verfassungsmäßigen Ordnung und den allgemeinen Menschenrechten. [...] Eine fundamentale Kritik an Religionen und Weltanschauungen [...] haben deshalb bei uns keinen Platz ..."
Du schreibst: "Wir müssen das Übel der Genitalverstümmelung endlich bei der " Wurzel " packen !!!! Und zwar beim dem Glauben an einen göttlichen Befehl!!" und "Also muss man aufzeigen, dass die Bibel eben nicht von Gott geschrieben wurde ..."
Die Religionsfreiheit ist durch die Verfassung grundsätzlich ausdrücklich geschützt und zwar genau solange, wie die Ausübung der Religionsfreiheit keinen Widerspruch zu Verfassung erzeugt. Der Glaube an "Gott" oder eben der Glaube, "Gott" hätte die Bibel geschrieben, erzeugen keinen Widerspruch zum säkularen Recht und fallen deshalb unter den verfassungsrechtlichen Schutz. Die Beschneidung des minderjährigen Kindes, unabhängig davon, ob sie religiös motiviert ist oder nicht, erzeugt diesen Widerspruch zum säkularen Recht und zur Verfassung. Dies deshalb weil sie eine Körperverletzung darstellt.
Mit Deiner Forderung verlangst Du also, einen verfassungskonformen Bestandteil der Religionsausübung mit der Zielsetzung seiner Beseitigung hier zu diskutieren, was einen Widerspruch zur Forencharta erzeugt.
Der reine Glaubensinhalt kann (in der Regel) keinen Rechtsbruch/Verfassungsbruch erzeugen, sei er noch so falsch oder absurd. Erst die Handlung kann einen Widerspruch zum säkularen Recht erzeugen, wenn die Ausübung des religiösen Freiheitsrechtes "Rechte anderer verletzt" (Art. 2 GG).
Man muss also (hier im Forum) nicht aufzeigen, dass der Glaube oder die Bibel falsch sind, sondern "lediglich" - und da sind wir denke ich wieder einig - dass der Glaube nicht über dem Grundgesetz steht. Als weiteres Beispiel sei die Taufe genannt. Auch sie könnte hier nicht kritisiert werden. Das Übergießen des Kinderkopfes mit etwas Wasser verletzt nicht das Kindeswohl, erzeugt demnach keinen Widerspruch zu säkularem Recht und ist deshalb verfassungskonforme und somit hier nicht zu kritisierende Religionsausübung.