Da die letzte Gesetzeserneurung die Definition des Kölner Landesgerichts zur Beschneidung als "Körperverletzung" nicht aufhob, bleibt für mich die Frage:
Könnte ein religiös beschnittenes Kind seine Eltern bzw. den Beschneider wegen Körperverletzung verklagen?
Wie lang ist die Verjährungsfrist?
Hat der Aspekt der "religiösen Freiheit" grundsätzlich Vorrang über die "körperliche Unversehrtheit" und "Körperverletzung"?
Wie könnte so eine Klage ausgehen?
Zudem muss die Bedingung "zum Kindeswohl" erfüllt werden. Die Entfernung eines empfindlichen Körperteils und der dadurch entstehende Empfindlichkeitsverlust der Eichel ist grundsätzlich nicht "zum Kindeswohl", sondern lediglich "zum Elternwohl", um deren emotionalen Beweggründe gerecht zu werden.
Die neue Gesezgebung wurde dilitantisch durchgeboxt, um die vorherige Gesetzeslücke zu schliessen, hat aber eine Menge neue Gesetzeslücken und Inkonsistenzen hervorgerufen.
Könnte ein religiös beschnittenes Kind seine Eltern bzw. den Beschneider wegen Körperverletzung verklagen?
Wie lang ist die Verjährungsfrist?
Hat der Aspekt der "religiösen Freiheit" grundsätzlich Vorrang über die "körperliche Unversehrtheit" und "Körperverletzung"?
Wie könnte so eine Klage ausgehen?
Zudem muss die Bedingung "zum Kindeswohl" erfüllt werden. Die Entfernung eines empfindlichen Körperteils und der dadurch entstehende Empfindlichkeitsverlust der Eichel ist grundsätzlich nicht "zum Kindeswohl", sondern lediglich "zum Elternwohl", um deren emotionalen Beweggründe gerecht zu werden.
Die neue Gesezgebung wurde dilitantisch durchgeboxt, um die vorherige Gesetzeslücke zu schliessen, hat aber eine Menge neue Gesetzeslücken und Inkonsistenzen hervorgerufen.