Dazu soll die Genitalverstümmelung zum Verbrechen hochgestuft werden und als Auslandstat gegen sogenannte inländische Rechtsgüter gelten, heißt es in einem heute im Bundestag eingereichten Gesetzentwurf. Damit könnten im Ausland begangene Genitalverstümmelungen, die in Deutschland lebende Frauen und Mädchen betreffen, strafrechtlich verfolgt werden.
Ärzteblatt