Anzeige gegen Rabbi Teichtal wegen der Durchführung einer Metzitzah b'Peh Beschneidung

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    • Das früheste Zeugnis für den Glauben an den "bösen Blick", vor dem hier so eindringlich gewarnt wird, ist 3000 Jahre alt. Die Beschneidung ist bekanntlich noch älter...

      Das Thema "Chabad in Deutschland" finde ich sehr wichtig für unsere Diskussion. Man wird uns zwar wieder vorwerfen, dass wir uns in Dinge einmischen, die uns nichts angehen, aber wir interessieren uns nun mal für Parallelgesellschaften - aus rein ethnologischen Interessen ("böser Blick" usw.), versteht sich.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Jetzt weiß ich endlich woher diese Bräuche stammen, dass man z.B. erst nach drei Monaten über eine Schwangerschaft spricht oder nur mit einem schlechten Gewissen die Babysachen vor der Geburt kauft.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Die Berliner-Zeitung zum Fall Teichtal

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Maria Werner schrieb:

      Das Bild ist übrigens bemerkenswert.
      Ja, es zeigt deutlich, wie hungrig der Kleine ist. Hätte man ihn nur rechtzeitig gefüttert, würde er ob der geradezu langweiligen Situation dagegen sicher fest schlafen.
      Erfreulich sind die -Stand 15.04.2013, 18.57 Uhr - beiden eindeutigen Kommentare. Soviel zum Thema, die männliche Genitalverstümmelung sei in Israel unumstritten.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Weguer schrieb:

      Ja, es zeigt deutlich, wie hungrig der Kleine ist. Hätte man ihn nur rechtzeitig gefüttert, würde er ob der geradezu langweiligen Situation dagegen sicher fest schlafen.
      Das muss man Dir lassen: bei Säuglingen kennst Du Dich aus. Oder ist' s doch die geöffnete Windel?
      Die Staatsanwaltschaft in Bad Blöd konnte übrigens auf dem Bild keinen Hinweis entdecken, dass es an der "ärtzlichen Kunst" mangelte.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Wieso auch? Solange nicht mit dem rostigen Deckel einer Sardinenbüchse geschnitten wird, ist doch alles im grünen Bereich! :cursing:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
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      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • New York City’s Board of Health now has parents using metzitzah b’peh sign a letter of consent noting they are aware of its dangers.

      Wäre das in Deutschland eine wirksame Einwilligung?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Wäre das in Deutschland eine wirksame Einwilligung?


      Nicht, soweit der Vorgang dem widerspricht, was im Gesetz zur Legalisierung vom Abreißen fest verwachsener Hautstücke kleiner Babys im Sexualbereich ohne wirksame Betäubung unter nachweisbar extremer Schmerzempfindung, die in ihrer Intensität einer Folterung vergleichbar ist... ähm Entschuldigung, oh, das darf man ja nicht realistisch beschreiben, nicht wahr... also das Gesetz zur Legalisierung völlig harmloser religiöser Traditionen, die mit Menschenrechten von vorneherein nichts zu tun haben: solange damit dennoch ein Widerspruch besteht, dürfte die Einwilligung nicht wirksam sein. Soweit die Theorie.
    • Nach den jüdischen Religionsgesetzen ist das Absaugen mit Pipette zulässig.

      Die jüdischen Religionsgesetze entsprechen sichtbar nicht dem 1631d und auch nicht der ärztlichen Kunst.
      Aber was soll's?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie Ermittlungen aufnimmt. Nach Ansicht Putzkes muss sie dies. Es liege ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor, sagte er. „Wegen der Bedeutung der Sache und der klaren Missachtung der gerade erst verabschiedeten gesetzlichen Vorgaben vermag selbst eine Geldauflage das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht zu beseitigen.“ Die Staatsanwaltschaft müsse einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Sollte sie das Verfahren „wider Erwarten“ mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen, sei dies als Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu werten.


      tagesspiegel.de/politik/streit…ltem-brauch-/8075612.html
    • Wenn Holm Putzke Recht hat, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, und das Gesetz könnte es bis zum Verfassungsgericht "schaffen". Ich bedanke mich schon mal jetzt bei Rabbi Teichmann für diese Chance. :D
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      und das Gesetz könnte es bis zum Verfassungsgericht "schaffen"

      Hm ich bin da leider eher skeptisch. Die jüdische Gemeinde hat sich bereits vor der Blutsaug-Praxis distanziert, alles paletti, jetzt muss die StA nur noch sagen, das Gesetz decke diese nicht mit ab, dann bleibt die Frage obsolet, ob es im Übrigen verfassungsrechtliche Relevanz hat. Denn das Gericht wird das konkrete Normenkontrollverfahren nur dann einleiten, wenn die Anwendung des Gesetzes für die Entscheidung maßgebend ist.

      Zieht die StA das Verfahren nicht komplett durch, wird der ohnehin schon vorhandene Unmut der Bevölkerung über das Legalisierungsgesetz noch größer.
    • Wenn aber der Rabbi verurteilt wird, und sein Anwalt legt dagegen Widerspruch ein?

      Erklär' doch mal kurz (!) das Verfahren, dann können wir Laien uns gleich das Stochern im Nebel ersparen. ?(
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Maria Werner schrieb:

      ...jetzt muss die StA nur noch sagen, das Gesetz decke diese nicht mit ab, dann bleibt die Frage obsolet...
      Die Staatsanwaltschaft müsste sich nur mit dem Strafverteidiger u.a. darüber streiten, ob die gesamte Beschneidung oder nur das in den Mund Nehmen gesondert den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen soll. Das Gericht könnte dann das Gesetz schon mangels Bestimmtheit nach Karlsruhe senden.

      Sollten Eltern und/oder Beschneider verurteilt werden, hätte das den Vorteil, dass die ihre Rechte dann bis zum EGMR in Straßburg verteidigen können. Da gibt es dann auch keinen Grund zum Kneifen und zum Jammern.
    • Im Grunde ist alles ganz einfach:

      Wenn das Gericht sagt, dass die Blutsauge-Praxis nicht vom Legalisierungsgesetz abgedeckt sei, ist alles beim Alten. Es kann dann so entscheiden, wie es Köln auch schon tat. Jedenfalls dann, wenn es die Courage hat, das Recht so anzuwenden, wie es existiert. Im schlimmsten Fall labert es sich einen Schmarrn zusammen von schönen Bräuchen mit harmlosen Traditionen.

      In § 1631 Absatz 2 BGB gibt es zwar keinen Kindeswohl-Vorbehalt. Dem Text zufolge muss der Mohel nur eine besondere Ausbildung genossen haben. Doch auch in einem solchen Fall kann das Gericht das Gesetz so auslegen, dass die Regeln der ärztlichen Kunst nicht haben ausgeschlossen werden sollen und der Mohel nicht hat bessergestellt werden sollen als ein Arzt. Für diese Auslegung spricht, dass der Mohel eine vergleichbare Ausbildung wie ein Arzt genossen haben soll. Wenn man dann aber einen Arzt dafür bestrafen würde, an der offenen Wunde eine Babys herumzulutschen, kann er dem Mohel gegenüber nicht schlechtergestellt werden.

      Nur dann, wenn das Gericht sagt, auch die Blutsauge-Praxis werde durch das neue Gesetz erlaubt, wird es richtig spannend. Die Entscheidung hinge dann davon ab, ob das Gesetz anwendbar ist oder nicht. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass es die Frage der Bestrafung von der Anwendung des Gesetzes abhängt oder nicht - dass also die Bestrafung entfällt, falls das Gesetz wirksam ist - dann muss es sich weiterhin die Frage stellen, ob es das Gesetz für verfassungsgemäß hält. Ist dies nicht der Fall, so legt es das Gesetz dem Verfassungsgericht zur Prüfung vor. Dieses Vorgehen nennt man "konkretes Normenkontrollverfahren", weil das BVerfG in einem konkreten Fall prüfen und entscheiden soll, ob ein bestimmtes Gesetz mit der Verfassung im Einklang steht oder nicht. Wenn das BVerfG dann zu dem Schluss kommt, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, dann ist es sofort und insgesamt ungültig. An diese Entscheidung ist die Legislative gebunden, sie hat ihrerseits Gesetzesrang.

      In jedem Fall ist die Angelegenheit sehr spannend unabhängig davon, wie sie ausgeht. Putzke hat den richtigen und besten Schritt gemacht: er hat die Bevölkerung davon unterrichtet, dass es Rechtsbruch wäre, wenn die StA versuchen würde, sich feige zu drücken. Dahinter steht nicht selten auch Druck von Seiten der Politik - Staatsanwaltschaft heißt "Staats"anwaltschaft, sie untersteht dem Staat und ist weisungsgebunden, anders als das Gericht. NUR das Gericht ist die eigentliche Judikative.

      Ein weiterer sehr wichtiger Schritt war es, dass MOGiS die Firma Infratest Dimap mit einer Umfrage beauftragt hatte. Die Bevölkerung ist mehr als unzufrieden. Das Legalisierungsgesetz wird vom größten Teil der Bevölkerung als Unrecht empfunden.

      In diese Sachlage fällt nun auch der Prozess.
    • Teichmann (Teichtal und Fleischmann) verstehen nicht, was das Ganze soll....

      Berlin: Rabbi Yehudah Teichtal versteht die Aufregung um die Beschneidung nicht

      Interessant: die Übertragung der israelischen Qualifikation auf Deutschland...
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Mag mir jemand mein Gedächnis auffrischen, wie ist der Stand der Dinge in der Sache mit Teichtal? Ich meine mich zu erinnern, dass das ganze eingestellt wurde. Nur weiss ich die Details nimmer und im Netz finde ich nichts...
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Josc schrieb:

      dass das ganze eingestellt wurde
      das wüssten wir aber....
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Lutz Herzer schrieb:

      Wahrscheinlich wurden versehentlich die Akten geschreddert
      Dann schickt man's halt nochmal hin... ^^
      Lieber Lutz mach doch ein Smiley in deinen Post, nicht dass das jemand für bierernst nimmt... :whistling:
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Wahrscheinlich stammt Josc aus der Zukunft und die Staatsanwaltschaft holt sich hier Anregungen, wie sie dem Dilemma entgehen kann.
      :)


      Ich bin mal gespannt, ob die Staatsanwaltschaft dem Versuch von Teichtal, jegliche Schuld von sich zu weisen, folgen wird und wie weit man in der Strafverfolgung gegen Fleischmann gehen wird. Gibt es ein Rechtshilfeabkommen mit Israel und was besagt dies? Aber vermutlich wird es nicht soweit kommen. Da macht man wahrscheinlich lieber einen großen Haufen auf das deutsche Recht, als derartige Maßnahmen zu ergreifen. Ich befürchte, um das zu umgehen, wird man die Tat zwingend als nicht oder nur geringfügig strafbar zu deklarieren versuchen, wie es die Verharmloser im BT seit Anbeginn der Diskussion gemacht haben. Wie heißt es so schön: du kannst sie nicht zur Wahrheit zwingen, aber wohl dazu immer auffälliger und unverschämter zu lügen. (nocut)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von R2D2 ()

    • R2D2 schrieb:

      du kannst sie nicht zur Wahrheit zwingen, aber wohl dazu immer auffälliger und unverschämter zu lügen.
      Der ist wirklich gut !
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Es ist leider naiv zu glauben, dass etwas anderes bei der Anzeige gegen Teichtal herauskommen würde als eine Einstellung.

      Gegen den Rabbiner Goldberg lagen sogar sieben Anzeigen vor.


      "„Wir sind noch im Prüfverfahren“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt. Bis zum Jahresende werde das Verfahren gegen den Rabbi „kaum eingestellt“."

      FOCUSSIERT: Justiz gegen Rabbi - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten

      D.h., der Staatsanwalt ging schon während der Prüfung von einer Einstellung aus!

      Gegen Goldberg sind nicht einmal Ermittlungen eingeleitet worden!

      "Die Staatsanwaltschaft verwies auf die gesetzliche Neuregelung, die Beschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen weiter erlaubt."

      Keine Ermittlungen gegen Rabbiner Goldberg wegen Beschneidung - SPIEGEL ONLINE

      Das ist natürlich doppelt Kappes:

      1. Wird durch den 1631d nichts rückwirkend legitimiert.
      2. Wurden und werden die so schon lächerlichen Bedingungen des 1631d von Goldberg nicht eingehalten.

      "Trotz einer Strafanzeige will der 64-jährige Rabbiner David Goldberg im oberfränkischen Hof weiterhin Jungen ohne Betäubung beschneiden."

      Religion: Rabbiner lehnt Kompromisse bei Beschneidungen ab - Politik - Abendzeitung München

      Ohne Betäubung, also mit Sicherheit nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst.

      Begreift doch, es geht hier nicht darum, dass ein Priester einer fundamentalchristlichen Sekte aus religiösen Gründen am Penis eines Babys gesaugt hätte. Der würde selbstverständlich geteert und gefedert.
      Es geht darum, dass wir alle für immer und ewig Massenmörder sind und deswegen gefälligst auf ewig die Klappe halten sollen, wenn Kinder verletzt und verstümmelt werden.

      Und deswegen sind Leute wie Putzke, Herzberg, Eschelbach, Fischer, Paeffgen lästige Störenfriede, die man ruhig mit Schmutz bewerfen darf und Prozesse - sind völlig unerwünscht.
      Friede, Freude Eierkuchen, jetzt muss aber endlich mal Ruhe im Karton sein bei den Komiker-Nation!
    • Selbstbestimmung schrieb:

      1. Wird durch den 1631d nichts rückwirkend legitimiert.
      Doch, das wird es.

      § 2 (3) StGB: "Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden."

      Selbstbestimmung schrieb:

      Es geht darum, dass wir alle für immer und ewig Massenmörder sind und deswegen gefälligst auf ewig die Klappe halten sollen, wenn Kinder verletzt und verstümmelt werden.

      Geht anderen Nationen aber genauso. In New York gibt es einen offenen Streit um Metzitzah BP, d.h. nur bezügl. der Aufklärung der Eltern über Risiken. Da ist man bei uns noch zurückhaltend.
    • Lutz Herzer schrieb:

      Geht anderen Nationen aber genauso. In New York gibt es einen offenen Streit um Metzitzah BP, d.h. nur bezügl. der Aufklärung der Eltern über Risiken. Da ist man bei uns noch zurückhaltend.

      Auch in anderen Ländern läuft die Diskussion ganz ähnlich wie bei uns (z.B. In Skandinavien). Ausserdem ist ja wohl der Versuch, die Diskussion zum Schweigen zu bringen, gründlich gescheitert.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Die Zahl der Jungen, die a la Teichtal/Fleischmann an ihrem achten Lebenstag unverhandelbar ohne Betäubung und mit Mund-Penis-Blutsaugen beschnitten werden, ist in Deutschland mit ca. 50 bis 200 jährlich etwa 18mal kleiner als in New York (3.600 jährlich), 35mal kleiner als in den Gesamt-USA (ca. 7.000 jährlich) und etwa 65mal kleiner als in Israel (10.000 (Halperin) ca. 13.000 jährlich). Die praktizierenden Orthodoxen (Chabad-Lubawitsch, Bobov, Satmar) sind in allen drei Staaten zahlenmäßig und politisch auf dem Vormarsch und praktizieren legal und offen – nun auch in Deutschland – ihr Mund-Penis-Blutsaugen.
    • werner schrieb:

      Lutz Herzer schrieb:

      Geht anderen Nationen aber genauso. In New York gibt es einen offenen Streit um Metzitzah BP, d.h. nur bezügl. der Aufklärung der Eltern über Risiken. Da ist man bei uns noch zurückhaltend.

      Auch in anderen Ländern läuft die Diskussion ganz ähnlich wie bei uns (z.B. In Skandinavien).


      Genauso würde ich nicht sagen. Der ständige Verweis auf den Holocaust, und dieses "ausgerechnet in Deutschland!!!", bzw. der Verweis auf "unsere besondere Verpflichtung gegenüber den Juden" - das gibt es in der Form in anderen Ländern nicht.
      Immerhin werden hier rund 100 mal mehr muslimische als jüdische Kinder beschnitten, aber die Diskussion hat sich fast immer nur um Juden gedreht.
      Die Situation in den USA ist per se anders als in Europa, dort wurden zeitweilig bis zu 90% der Knaben eines Jahrganges verstümmelt, der größte Teil davon weder muslimisch noch jüdisch. Davon kann in den meisten Ländern Europas keine Rede sein.
      Nicht indizierte Beschneidungen von Jungen aus nicht-religiösen Gründen gab und gibt es in D praktisch nicht.
      Auch hat man in den USA ein anderes Verhältnis zu Kindern- und Jugendlichenrechten. Es ist noch gar nicht lange her (bis 2005), dass Jugendliche dort sogar hingerichtet werden konnten. Und immer noch können Jugendliche dort zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verurteilt werden.
      Bis in die 60er Jahre hinein wurden dort "aufsässige" Jungen in Erziehungsheimen in schlimmster Weise genitalverstümmelt, schlimmer als je eine Frau genitalverstümmelt wurde: sie wurden kastriert.
      Außerdem ist die USA im Vergleich zu Europa ein extrem gläubiges Land. Schon von daher ist es dort schwieriger, die Religionsfreiheit in die Schranken der Vernunft und der Menschenrechte zu weisen.
      Und Eingriffe des Staates in vermeintliche Elternrechte werden dort traditionell abgelehnt. Das ist eine andere Mentalität.
      Um so erstaunlicher, dass es in den USA dennoch eine lautstarke Opposition gegen die Knabenverstümmelung gibt.
      Man darf sich aber nichts vormachen: auf Grund des merkwürdigen Wahlverfahrens in den USA sind die jüdischen Wähler "das Zünglein an der Waage", kein Politiker kann es sich erlauben es sich mit ihnen zu verscherzen.
      Und in der US-Ärzteschaft sind Juden und Muslime gegenüber dem Durchschnitt der Bevölkerung extrem (sieben- bzw. fünffach) überrepräsentiert,da wundert einen die geänderte AAP-Empfehlung auch nicht mehr.

      Im Übrigen: Du magst Recht haben mit der Rückwirkung, wer allerdings wie Goldberg ohne Betäubung operiert, der verstößt mit Sicherheit gegen die elementarsten Regeln der ärztlichen Kunst, und kann sich gar nicht auf den 1631d berufen.