Staatsanwaltschaft Oldenburg - §1631d BGB

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    • Staatsanwaltschaft Oldenburg - §1631d BGB

      Anbei ein Schreiben der StA Oldenburg zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Gegenstand der Strafanzeige war die Beschneidung eines 8-tage alten Säuglings, die RTL bzw. AZ Media im August 2012 im Rahmen der Sendung '30 Minuten Deutschland Meine Welt ist jüdisch - Mit Bärbel Schäfer durch koschere Küchen und Synagogen ' ausstrahlte.

      Gruss
      Tobias
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    • "Da es sich bei der Beschneidung, ..., um die Beschneidung eines
      männlichen Säuglings durch einen dafür ausgebildeten Rabbiner handelt,
      ist die von den personensorgeberechtigten Eltern erteilte Einwilligung
      rechtmäßig, so dass ein strafbares Verhalten der beteiligten Personen
      nicht vorliegt." (Staatsanwaltschaft Oldenburg)
      Die StA Oldenburg geht also davon aus, dass ein Rabbiner dadurch dass er Rabbiner ist, von Haus aus für Beschneidungen gem. § 1631d BGB ausgebildet ist. Interessant!

      Das erinnert mich an die aufgesetzte Naivität des Redners Stephan Thomae im Bundestag am 12.12.12:

      "...In Deutschland sind, Herr Kollege Kilic, fünf Beschneider jüdischer Konfession tätig, die alle eine medizinische Qualifikation besitzen, die es ihnen erlaubt, diesen Eingriff medizinisch qualifiziert vorzunehmen; zudem haben sie eine lange berufliche Erfahrung..." (Stephan Thomae)

      Hm - "medizinische Qualifikation", was ist das eigentlich, woher weiß er das, der Herr Thomae? Reicht da schon der Satz "Wir machen das seit 3000 Jahren"? Anscheinend schon. Wer der richtigen Religionsgesellschaft angehört, bei dem reicht offensichtlich die Selbstauskunft.
    • Pöser Pürger schrieb:

      "Da es sich bei der Beschneidung, ..., um die Beschneidung eines
      männlichen Säuglings durch einen dafür ausgebildeten Rabbiner handelt,
      ist die von den personensorgeberechtigten Eltern erteilte Einwilligung
      rechtmäßig, so dass ein strafbares Verhalten der beteiligten Personen
      nicht vorliegt." (Staatsanwaltschaft Oldenburg)
      Die StA Oldenburg geht also davon aus, dass ein Rabbiner dadurch dass er Rabbiner ist, von Haus aus für Beschneidungen gem. § 1631d BGB ausgebildet ist. Interessant!
      Bei dem Beschneider handelt es sich um einen zur Berliner jüdischen Gemeinde gehörenden Mohel, der in der Tat eine entsprechende israelische Ausbildung hat und seit 17 Jahren beschneidet. Die Eltern des Säuglings sind beide (liberale) Rabbiner in Oldenburg. Der Vater ist Konvertit. Die Beschneidung findet in einem Saal statt, der als Synagoge dient. Vielleicht 20 Gäste sind anwesend. Die Mutter sagt: "Der Schmerz wird ihm nicht in Erinnerung bleiben." Darauf die Kommentatorin salopp: "Na hoffentlich!". Später sagt die Mutter: "Wir müssen es einfach durchstehen. Ich vertraue dem Rabbiner Jaacobov." Vor der Beschneidung sagt der Rabbiner in ernstem Tonfall zu dem Säugling: "Wenn Du weinst, wirst Du beschnitten. Wenn Du lieber nicht weinst, wirst Du auch beschnitten. Also besser nicht weinen." Der Mohel trägt einen Arztkittel, er zieht den " Magen" aus einer Hülle und desinfiziert sich die Hände. Ob der Säugling betäubt wurde, ist nicht ersichtlich. Nach der Beschneidung sagt die Mutter: "Man hat gesehen, dass er geschrieen hat. Das tat dem Herzen der Mutter ein bisschen weh." Von der Beschneidung selbst wird nur eine Sekunde gezeigt.

      Der oben gepostete Link zeigt nur eine Zusammenfassung der gesamten Sendung von Bärbel Schäfer, in der die Beschneidung nur ein Teil ist.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      "Wenn Du weinst, wirst Du beschnitten. Wenn Du lieber nicht weinst, wirst Du auch beschnitten. Also besser nicht weinen."
      Für mich ist das nichts weiter als menschenverachtender Zynismus.
      Pfui!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Danke Tobias.

      Der eine Satz hat's schon in sich:

      Erst nach der öffentlichen Diskussion Ende Juni 2012 (nach Veröffentlichung des Berufungsurteils des Landgerichts Köln vom 07.05.2012) hätte diese allen Beteiligten einen begründeten Anlass geben können, sich mit dem möglichen Unrecht der Tat auseinanderzusetzen.

      Die gude Frau Gudehus hat zumindest das mögliche Unrecht der Tat erkannt und dokumentiert. Dass sie sich nicht mit Herrn Friedman verbal auseinandersetzen möchte, kann man ihr ja fast nicht übelnehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lutz Herzer ()