Weibliche Genitalverstümmelung und Schönheitsoperationen

    • Weibliche Genitalverstümmelung und Schönheitsoperationen

      Vor einigen Tagen hat die SPD einen Gesetzentwurf zum Verbot weiblicher Genitalverstümmelung vorgelegt (Ergänzungsbestimmungen im StGB), der umgehend von Jerzy Montag, dem "Beschneidungsexperten" der Grünen, kritisiert wurde. Die Grünen haben ja bereits vor zwei Jahren einen solchen Entwurf vorgelegt.

      In diesem Zusammenhang wird die Frage der Rechtmässigkeit von genitalen Schönheitsoperationen bei minderjährigen Mädchen erneut virulent. Sollten Eltern in solche Operationen einwilligen können, "wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden sollen?" Was bedeutet dabei die Einwilligung bzw. der Wunsch der Minderjährigen, eine solche OP durchführen zu lassen?

      Und: (Polemik on) sollte der österreichische Vorschlag, vor einer solchen Schönheitsoperation verpflichtend einen Psychologen zu kontaktieren, auch auf die Jungenbeschneidung ausgedehnt werden? (Polemik off)
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Danke Werner, hast du den link zum Thema?

      Deine rhetorische Frage halte ich übrigens nicht für Polemik sondern für logisch konsequent.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Na, das meine ich doch :)

      Volle Zustimmung.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • werner schrieb:

      Vor einigen Tagen hat die SPD einen Gesetzentwurf zum Verbot weiblicher Genitalverstümmelung vorgelegt (Ergänzungsbestimmungen im StGB),...
      So langsam tritt das juristische Disaster zu Tage. In der SPD scheint nun einigen klar zu werden, dass man mit dem § 1631d BGB den kindlichen Genitalbereich - nicht nur den von Jungen - gegen elterliche Willkür schutzlos gestellt hat. Es geht ja nicht nur um Körperverletzung, sondern auch um sexuellen Missbrauch. Eine Jungenbeschneidung muss nicht, kann aber eine sexuell motivierte Handlung von Eltern und Beschneidern sein. Diesbezüglich gibt es mit dem neuen Gesetz leider keine Grenzen mehr. Der Begriff der Sittenwidrigkeit wird unweigerlich aufgeweicht. Das betrifft selbstverständlich auch Mädchen.

      Jetzt auf einmal denkt man in der SPD darüber nach, patchworkartig nachzubessern. Das ist aber sehr gefährlich. Fängt man einmal an, im Detail zu regulieren, entsteht umgekehrt immer mehr rechtlicher Freiraum durch nicht regulierten Sachverhalt. Der müsste dann mühsam in Einzelfällen vor Gericht geklärt werden. Bis dies dann jeweils der Fall ist, werden unschuldige Kinder mit ihrem Körper zur Klärung der Rechtslage herhalten müssen. Hauptsache aber jüdisches und muslimisches Leben ist in Deutschland ohne Einschränkungen möglich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pöser Pürger ()

    • Josc schrieb:

      hast du den link zum Thema?
      Falls Du mit dieser Frage den Link zum Thema "Verpflichtung zur Konsultation eines Psychologen" gemeint hast, kann ich damit leider nicht dienen. Habe ich nicht gesichert. Auf alle Fälle ist es ja so, dasss die Frage der Beratung vor intimchirurgischen Eingriffen generell, bei Frauen ganz besonders und bei Minderjährigen dreimal sogar unter Ärzten intensiv diskutiert wird.
      Erwartungsgemäss entsteht hier in vielerlei Hinsicht eine Grauzone zur Zwangsbeschneidung bei Jungen, z.B., was die Einwilligung und die Aufklärung betrifft. Wie @ PöserPürger schrieb, liegt der Teufel auch hier im Detail.

      Ein "schönes" Beispiel liefern die "Leitlinien zur weiblichen Genitalchirurgie" der Stadt Wien.

      "Hinsichtlich Veränderungen im Genitalbereich stellt § 90 Abs 3 StGB eine Lex specialis dar und besagt, dass „in eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, nicht eingewilligt werden [kann].“ Unter Verstümmelung ist eine Entfernung von Körperteilen im Genitalbereich zu verstehen. Unter sonstige Verletzung der Genitalien fallen Eingriffe, die geeignet sind, eine Störung des Erregungsaufbaus zu bewirken. Beide Tatmodalitäten müssen geeignet sein, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, wobei die potentielle Gefahr einer solchen Störung ausreicht.
      Gerade im Hinblick darauf kommt der Frage der Indikation und der Qualitätskriterien bei solchen Eingriffen besondere Bedeutung zu."

      frauengesundheit-wien.at/downl…e-Konsensuspapier-Web.pdf

      Es ist derselbe Paragraph, mit dem die Anzeigen gegen österreichische Beschneider abgewimmelt wurden. Nach der Untersuchung von Bronselaer et.all. dürfte dies eigentlich nicht mehr möglich sein.
      Da weibliche Intimchirurgie (auch bei Minderjährigen) ja nicht grundsätzlich verboten ist, und vor allem die Korrektur der Schamlippen und die Reduzierung "überflüssiger" Klitorishaut betrifft, nehme ich mal an, dass damit - im Gegensatz zur Vorhautamputation - keine zwar keine "Störung des Erregungsaufbaus" verbunden ist, die potentielle Gefahr einer " nachhaltigen Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens " aber wissenschaftlich erwiesen ist.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.