"Zugleich ist es richtig, dass der Gerichtshof den Fall der Krankenschwester anders beurteilt hat. Auch sie ist natürlich in der Ausübung ihrer Religion frei. Hier ist aber die negative Religionsfreiheit der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. Diese Menschen haben das Recht, nicht dauerhaft mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden."
Volker Beck - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Gute und richtige Rechtsprechung
Was für diese "Menschen" gilt, gilt nicht für beschnittene Kinder. Sie brauchen nur an sich herunter zu sehen, um für den Rest ihren Lebens "dauerhaft mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden."
Wem verdankt dieser Mensch eigentlich sein Bundestagsmandat?
Volker Beck - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Gute und richtige Rechtsprechung
Was für diese "Menschen" gilt, gilt nicht für beschnittene Kinder. Sie brauchen nur an sich herunter zu sehen, um für den Rest ihren Lebens "dauerhaft mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden."
Wem verdankt dieser Mensch eigentlich sein Bundestagsmandat?
"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.