"Anlässlich des 10. Internationalen Tags gegen weibliche Genitalverstümmelung am morgigen 6. Februar 2013 erklärt die Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen Babette Pfefferlein:"Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, dessen Bekämpfung auch in unserem Land mehr Beachtung verdient.“ Alle elf Sekunden wird auf der Welt ein Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt. Unzählige Mädchen und Frauen sterben an dieser massiven Form der Gewalt oder ihren Folgen; in Deutschland sind Schätzungen zufolge insgesamt rund 6.000 Mädchen akut gefährdet.
„Es ist wichtig, dass dieses Thema in der Gesellschaft enttabuisiert wird. In den vergangenen zehn Jahren hat sich einiges bewegt, die weibliche Genitalverstümmelung wurde international als schwere Straftat und Diskriminierung anerkannt. Doch das Thema bleibt in Deutschland weiterhin ein Tabu. Deshalb muss weibliche Genitalverstümmelung im Strafgesetzbuch ausdrücklich als schwere Körperverletzung geregelt werden. Darüber hinaus ist eine Aufnahme in den Katalog der Auslandsstraftaten unabdingbar, damit im Ausland durchgeführte Genitalverstümmelungen hierzulande endlich strafrechtlich geahndet werden können“, konstatiert Babette Pfefferlein.
"Der Schutz von Mädchen und Frauen in Deutschland und in der Welt darf nicht vernachlässigt werden“, so die bündnisgrüne Landeschefin abschließend."
PM 11-13 Genitalverstümmelung ist schwere Menschenrechtsverletzung | gruene-thueringen.de
„Es ist wichtig, dass dieses Thema in der Gesellschaft enttabuisiert wird. In den vergangenen zehn Jahren hat sich einiges bewegt, die weibliche Genitalverstümmelung wurde international als schwere Straftat und Diskriminierung anerkannt. Doch das Thema bleibt in Deutschland weiterhin ein Tabu. Deshalb muss weibliche Genitalverstümmelung im Strafgesetzbuch ausdrücklich als schwere Körperverletzung geregelt werden. Darüber hinaus ist eine Aufnahme in den Katalog der Auslandsstraftaten unabdingbar, damit im Ausland durchgeführte Genitalverstümmelungen hierzulande endlich strafrechtlich geahndet werden können“, konstatiert Babette Pfefferlein.
"Der Schutz von Mädchen und Frauen in Deutschland und in der Welt darf nicht vernachlässigt werden“, so die bündnisgrüne Landeschefin abschließend."
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"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.