Dr. Max Stadler: Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen bleibt strafbar

    • Dr. Max Stadler: Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen bleibt strafbar

      Archiv Presse - Dr. Max Stadler
      "Ich respektiere selbstverständlich in der Sache die gegenteilige Meinung von Professor Putzke. Mir ist aber unverständlich, wie nach den gründlichen Beratungen im Bundestag gesagt werden kann, das Gesetz sei miserabel formuliert."
      Prof. Putzke meint hierzu auf Facebook:
      Als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium ist der Widerspruch von Dr. Max Stadler verständlich - dies ändert aber nichts daran, dass er in der Sache Unrecht hat!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • "... unverständlich, wie nach den gründlichen Beratungen im Bundestag gesagt werden kann..."

      Das ist natürlich ein berechtigter Einwand. Die gründlichen Beratungen im Bundestag waren nun wirklich für jedermann offensichtlich. Zb die ausgewogenen Gremien, die aufgeschlossene Anhörung Betroffener, der großzügige Beratungszeitrahmen...

      Herr Stadler, wenn dies ihre Definition von "gründlich" ist, haben Sie ihren Beruf verfehlt. (Pino)
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.