Diesseits der Schmerzgrenze

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    • Diesseits der Schmerzgrenze

      Joachim Bauer: Schmerzgrenze: Diesseits der Schmerzgrenze - Sachbuch - FAZ

      Auch wenn dieses Thema nicht mittelbar etwas mit der Beschneidung zu tun hat, so erklärt der Neurobiologe Joachim Bauer, die Ursachen der Aggression, als reaktives Verhaltenssystem zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit. Jetzt wissen wir auch, warum schon Säuglinge und Kleinkinder beschnitten werden sollten. Sie können sich nicht aggressiv zur Wehr setzten, um ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen!

      Doch der Mensch ist dem Menschen kein Wolf. Der Aggressionstrieb hat sich als der große Flop der Psychoanalyse erwiesen, schreibt der Mediziner und Psychotherapeut Joachim Bauer und holt aus zu einer neurobiologisch begründeten Theorie der Aggression in Individuum und Weltgeschichte.
      Der Mensch, so Bauer, ist seinem innersten Wesen nach sozial. Er besitzt eine natürliche Veranlagung zur Empathie und sein Motivationssystem wird durch nichts so sehr auf Touren gebracht, wie durch soziale Integration und Anerkennung.
      Das bedeutet natürlich nicht, dass Menschen nicht aggressiv sein könnten. Doch Aggression hat ihre Wurzel nicht in einem geheimnisvollen dunklen Kämmerchen in der menschlichen Seele. Es gibt keine tief in unserer Biologie auffindbare „Macht des Bösen“. Aggression, so Bauer, ist nicht selbst Teil des Motivationssystems, kein Trieb, sondern ein reaktives Verhaltenssystem, das zunächst dazu da ist, die körperliche Unversehrtheit zu bewahren: Wer einem Lebewesen Schmerz zufügt, wird Aggression ernten. Doch ebenso wie auf körperlichen Schmerz reagieren die Schmerzzentren des Gehirns auf Ausgrenzung und Demütigung. Auch wer einen Menschen unfair behandelt, demütigt, ausgrenzt oder missachtet, überschreitet seine Schmerzgrenze.
      "Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen" (Hermann Hesse)
      "Die schönste Frucht der Gerechtigkeit ist Seelenfrieden" (Epikur)
    • interessant, vielen Dank!
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.