Aktion - "Gemeinsamer Ausschuss"?

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    • Aktion - "Gemeinsamer Ausschuss"?

      Hallo Zusammen,

      ich bräuchte mal ein wenig Strukturhilfe.

      Meine Krankenkasse hat in ihrem Leitungskatalog als Phimosebehandlung ausschließlich die Vorhautentfernung aufgeführt. Die Krankenkasse meiner Kinder ebenso. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, daß die Kosten für eine vorhauterhaltende OP (bis zum Satz, der für eine Entfernung gezahlt werden würde) auf Antrag übernommen werden würden, sofern der Operateur die Erfolgsaussichten bestätigen würde.

      Da stellt sich mir jetzt die Frage: Wenn die Krankenkassen den Eingriff nur nur ab dem 10. Lebensjahr und nur nach erfolgter Salbentherapie und dann auch nur zur Hälfte bezahlen würden - wieviel könnten die Krankenkassen wohl sparen? Wäre das nicht ein Vorschlag den man dem "Gemeinsamen Ausschuss" schmackhaft machen könnte?
      Gruß
      Hickhack
    • So ein Vorschlag sollte attraktiv für die Kassen sein, schließlich gibt es immer wieder Initiativen, unnötige Behandlungen zum Wohle aller zu erschweren! Und die Kinderärzte würden das sofort unterstützen.

      Ich kann mir vorstellen, dass die skandinavischen Länder durch ähnliche Mechanismen, auch der Priorisierung, ihre vergleichsweise ultraniedrigen Beschneidungsraten bei ihren Jungen erreichen. Die typisch skandinavische, manchmal auch sehr kuriose Blüten treibende Hände-weg-Pädagogik gegenüber Kindern tut dann noch ihr übriges.
    • Und es dürfte sich hier keine so starke Lobby aufstellen lassen, wie bisher, da die Religiösen das ja jetzt schon selbst bezahlen müssen.
      Die Idee ist interessant
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Hickhack schrieb:

      Da stellt sich mir jetzt die Frage: Wenn die Krankenkassen den Eingriff nur nur ab dem 10. Lebensjahr und nur nach erfolgter Salbentherapie und dann auch nur zur Hälfte bezahlen würden - wieviel könnten die Krankenkassen wohl sparen? Wäre das nicht ein Vorschlag den man dem "Gemeinsamen Ausschuss" schmackhaft machen könnte?

      Wenn ich das richtig recherchiert habe, sind bezüglich Phimose sowohl die Leitlinien der Gesellschaft für Urologie als auch für Kinderchirurgie zur Zeit in Überarbeitung.

      Bei BVJ steht noch:

      "Laut Leitlinie zur Phimose der Deutschen Gesellschaft für Urologie soll, soweit dies medizinisch vertretbar ist, jeder operativen Lösung ein konservativer Therapieversuch vorausgehen."

      Die (nicht mehr gültige) Leitlinie der DGK findet man hier.

      awmf.org/uploads/tx_szleitlini…araphimose_abgelaufen.pdf

      Noch 2002 formulierte die DGU:

      Die Therapie der kindlichen Vorhautverengung besteht in der plastischen oder nach Wunsch der Eltern in der radikalen Zirkumzision nach Abschluß des 2. Lebensjahres. Liegen neben der Vorhautverengung zusätzliche Befunde wie rezidivierende Balanoposthitiden, rezidivierende Harnwegsinfekte oder eine Aufballonierung der Vorhaut bei der Miktion vor, erfolgt die plastische Zirkumzision unabhängig vom Alter des Kindes umgehend.


      Im Prinzip glaube ich nicht, dass man die Ärzte zwingen kann, Salbentherapie anzuwenden. Da sind die Diagnosen selbst bei Phimose zu unterschiedlich.
      Ich glaube aber, dass es - wie in anderen Medizinbereichen - überzeugte "Schnippler" gibt, die, wie viele Ärzte absolut beratungsresistent sind.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Im Prinzip glaube ich nicht, dass man die Ärzte zwingen kann, Salbentherapie anzuwenden. Da sind die Diagnosen selbst bei Phimose zu unterschiedlich.
      Ich glaube aber, dass es - wie in anderen Medizinbereichen - überzeugte "Schnippler" gibt, die, wie viele Ärzte absolut beratungsresistent sind.
      Natürlich - wenn die Krankenkasse den Eingriff aber nur noch übernimmt, wenn die konservative Behandlung bereits durchgeführt wurde, werden schon die Eltern dafür sorgen, daß das auch passiert. Und wenn der Junge dann auch schon im mitredenden Alter ist...
      Gruß
      Hickhack
    • Hickhack schrieb:

      werner schrieb:

      Natürlich - wenn die Krankenkasse den Eingriff aber nur noch übernimmt, wenn die konservative Behandlung bereits durchgeführt wurde, werden schon die Eltern dafür sorgen, daß das auch passiert. Und wenn der Junge dann auch schon im mitredenden Alter ist...
      Wenn ich das richtig sehe, gibt es auch bei der Diagnose " Phimose" Varianten und Einzelfälle, wo operiert werden MUSS, und ein Abwarten auf den Effekt einer Salbenbehandlung kontraindiziert wäre.
      Zumindest müsste man also beim " Zwang" zur Salbenbehandlung diese Varianten ausschliessen.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.