Sabaditsch-Wolff wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu Geldstrafe verurteilt

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    • Sabaditsch-Wolff wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu Geldstrafe verurteilt

      "Das Oberlandesgericht Wien hat am Dienstag das Urteil erster Instanz gegen Elisabeth Sabaditsch-Wolff wegen ihres Vortrags an der FP-Parteiakademie voll inhaltlich bestätigt. Sabaditsch-Wolff ist wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie sich in einem Islam-Seminar im Herbst 2009 abfällig über den Propheten Mohammed geäußert hatte."

      Urteil zur Geldstrafe bestätigt, Sabaditsch-Wolff will "kämpfen" - Rechtsextremismus - derStandard.at › Inland
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Das ist ja echt unglaublich. Ich bin mal gespannt, wann bei uns das erste Blasphemie-Urteil gesprochen wird.

      Interessant übrigens auch, dass die Äußerung einer persönlichen Negativ-Interpretation der Person Mohammeds bestraft wird, während das Gericht die Aussage "Muslime wollen Krieg, sie hassen uns" von der Meinungsfreiheit gedeckt sieht. Ich halte letztere Aussage wesentlich fragwürdiger als die Mohammed-Äusserungen der Beschuldigten und erkenne hier eine Tendenz, wie bei unserem Thema Beschneidung, Religion über Rationalität zu werten. Gefährlich.

      Davon abgesehen, mir geht dieses ständige "beleidigt sein" inzwischen auch vieler gläubiger Muslime hier im Westen echt mächtig gegen den Strich. Mensch, macht euch doch endlich mal was locker, dann kommt man auch gut klar miteinander.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.