Buddhistische Weisheit - allgemeingültig

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    • Buddhistische Weisheit - allgemeingültig

      " Glaube nicht alles, was du hörst; vertraue nicht blind auf Traditionen, nur weil sie seit Generationen weitergegeben werden; glaube nichts, nur weil es von vielen wieder und wieder gesagt wird; glaube nichts, nur weil es einmal niedergeschrieben wurde; glaube nicht an Vermutungen; glaube nicht daran wie an eine Wahrheit, die sich durch Gewohnheit verfestigt hat; glaube nicht blind an die Autorität deiner Lehrer und der Alten.

      Nach Beobachtung und Analyse, und nur wenn es mit der Vernunft vereinbar ist und dem Guten, Nützlichen jedes Einzelnen und aller zuträglich, dann akzeptiere es und lebe danach."

      Buddha, 6. Jahrhundert vor Christi Geburt, zitiert nach Elizabeth Pantley
    • interessant, nicht wahr? Wenn man bedenkt, dass bei uns ähnliche Gedanken sich erst mit der Aufklärung durchsetzen konnten, also ca. ein Jahrtausend später, dann finde ich das schon sehr bemerkenswert.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Josc schrieb:

      interessant, nicht wahr? Wenn man bedenkt, dass bei uns ähnliche Gedanken sich erst mit der Aufklärung durchsetzen konnten, also ca. ein Jahrtausend später, dann finde ich das schon sehr bemerkenswert.
      Ohne den antisäkularen Einbruch unserer Geisteskultur infolge der Ausbreitung des Christentums im 4./5.Jh n.Chr., hätte sich uns vielleicht diese Weisheit zu etwa dem gleichen Zeitpunkt erschlossen.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)