„Beschneidung ist keine Bagatelle“ | Pro | Braunschweiger ZeitungEine Beschneidung kann negative Folgen für die Psyche und auch die Sexualität haben. Sie ist nicht rückgängig zu machen. Ein solcher Eingriff darf daher nicht ohne die Zustimmung des Jungen selbst erfolgen. Eltern sollten sich für die Beschneidung ihres mindestens 14-jährigen Sohnes entscheiden können, sofern dieser zustimmt sowie einsichts- und urteilsfähig ist. Die Festlegung der Altersgrenze auf 14 liegt nahe, da mit diesem Alter die Religionsmündigkeit beginnt.
Katja Dörner
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