Achtung Realsatire: Das Ministerium für Familie, Kinder usw. informiert.

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    • Achtung Realsatire: Das Ministerium für Familie, Kinder usw. informiert.

      Liebe Eltern in der Bundesrepublik Deutschland!


      In der letzten Zeit haben uns viele Fragen erreicht zum Thema Beschneidung im Besonderen und zur Erziehung im Allgemeinen. Wir möchten versuchen, so gut es geht darauf zu antworten.

      Wie Sie vielleicht wissen, wird Ihnen der Bundestag bald das Recht übertragen, Ihrem Sohn die Vorhaut seines Penis amputieren zu lassen. Und zwar aus jedem erdenklichen Grund. Der Gesetzgeber setzt darauf, dass Sie verantwortlich mit diesem Recht umgehen. Damit meint er, dass Sie es aus religiösen Gründen machen sollten, und dass Sie diese Gründe auch wirklich haben sollten. Denn dann - meint der Gesetzgeber - sei das verantwortbar und irgendwie auch vereinbar mit dem Kindeswohl. (Falls Sie Fragen dazu haben sollten, wie genau, fragen Sie den Gesetzgeber. Wir wissen es nicht.) Aber der Gesetzgeber traut sich nicht, ins Gesetz reinzuschreiben , dass Sie religiöse Gründe haben sollten. Weil dann jemand kommen könnte und meckern, das sei ja ein religiöses Sonderrecht. Das würde es sogar angreifbar machen, glaubt der Gesetzgeber. Daher schreibt er nichts über Religion und setzt darauf, dass Sie ja nicht auf die Idee kommen, irgendwelche anderen Gründe zu haben. Faktisch ist damit aber jetzt jeder Grund erlaubt. Sie dürfen sich einen aussuchen: Sie können es auch machen lassen, wenn Sie einen beschnittenen Knabenpenis cool finden. Oder weil es jetzt gerade so "in" ist.

      In den ersten sechs Monaten dürfen Sie es sogar selbst machen, wenn Sie so etwas Ähnliches wie eine medizinische Ausbildung absolviert haben, oder wenn Sie schon sehr viele Vorhäute abgeschnitten haben. Zum Chirurgen müssen Sie es allerdings nicht gebracht haben, nicht mal zum Arzt. Ja, der Gesetzgeber vertraut Ihnen in diesem Punkt sehr.

      Auf ein paar Dinge möchten wir Sie noch hinweisen, weil viele Leute den Fehler machen, aus solch einem Gesetz logische Folgerungen zu ziehen. Erinnern Sie sich noch an die Sache mit den unregelmäßigen Verben bei Fremdsprachen? Da gibt es keine innere Logik. Die muss man einfach lernen. Hier ist es so ähnlich.

      Denken Sie also daran: Das Einzige, was Sie an Ihrem Sohn chirurgisch verändern dürfen, ist der Penis! Nicht dass Sie auf die Idee kommen, den Daumen abzuschneiden. Weil: vier Finger, das hat noch keiner, das wäre auch mal chic. Oder wenn Sie sich fragen, wie es so einem Winzling wohl stünde, keine Ohrläppchen oder keine Nase zu haben. Oder vielleicht finden Sie Raumschiff Enterprise gut und möchten die Ohrmuscheln Ihres Kindes etwas zuspitzen? Vergessen Sie's. Sie würden sofort im Knast landen.

      Also nur der Penis. Und am Penis dürfen Sie nur die Vorhaut verändern! Und die dürfen Sie nur abschneiden, sie dürfen den Penis also nicht etwa tätowieren! Oder piercen! (Warum nicht? Fragen Sie den Gesetzgeber!) Das darf der Junge alles erst ab 18. Wenn er selbst entscheiden kann. Das ist dem Gesetzgeber wichtig. Warum? Fragen Sie uns nicht. Wir wissen es nicht.

      Sie fragen sich jetzt, ob Sie wenigstens ein Muster in die Vorhaut reinschneiden dürfen? Vielleicht Fransen? Oder Herzchen? Oder ein Monogramm? Keine Ahnung. Fragen Sie den Gesetzgeber! Wir glauben, dass das vor allem eine technische Herausforderung wäre. Rechtlich sollte es aber vom Gesetz gedeckt sein. Fragen Sie den Gesetzgeber!

      Vielleicht haben Sie im Laufe der Zeit auch mal Stress mit dem Kleinen und würden gern Ihre eigenen körperlichen Vorteile ausnutzen, ihm vielleicht mal eins hinter die Löffel geben oder ihn übers Knie legen oder so. Sie verstehen schon.Vergessen Sie's. Denken Sie daran, Ihre Kinder haben Rechte, die Gewalt in der Erziehung wurde in Deutschland im Jahre 2000 gesetzlich abgeschafft. Ja, wir sind ein fortschrittliches Land. Wir sind sehr stolz darauf. Ihr Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung! Bitte denken Sie daran! Der Staat nimmt das sehr ernst! Keine „Klapse“! Keine Ohrfeigen! Und kommen sie nicht damit, dass Sie dabei das Kindeswohl im Auge hätten, wenn Sie Ihr Kind schlagen! Das wäre eine sehr durchsichtige Ausrede. Das haben Eltern über Jahrhunderte immer wieder behauptet. Aber damit ist jetzt Schluss! Keine „Klapse“! Keine Ohrfeigen! Die einzige Form der Gewalt gegen Kinder, die vom Staat legalisiert wird, ist die Vorhautamputation.

      Eine Frage, die uns immer wieder erreicht, beginnt so: „Wir haben eine Tochter. Dürfen wir sie auch beschneiden?“ Die Antwort lautet natürlich: Nein, Nein und abermals Nein! Wie können die Menschen überhaupt auf solch eine Idee kommen?! Es ist wirklich unglaublich, was es für Eltern gibt. Das eine hat mit dem anderen nichts, aber auch gar nichts zu tun! Bei Mädchen wäre das Genitalverstümmelung! Wie das alles im Einzelnen ist, was es nicht miteinander zu tun hat, erfahren Sie von Ihrem Gesetzgeber.

      Sie merken schon, wir wissen auch nicht so genau Bescheid. Aber fragen Sie mal im Bundesjustizministerium nach. Die machen die Gesetze. Die haben die Antworten. Die wissen Bescheid.

      Mit freundlichen Grüßen!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • :thumbsup:

      eine wahrheitsgemäße Zusammenfassung des ganzen Wahnsinns.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • @Guy

      Hast du das selbst verfasst? Hui, Respekt! Ich musste wirklich schmunzeln - vielleicht zwischendurch auch mal wieder nötig bei der Brisanz des Ganzen....

      @Werner

      das habe ich so noch nicht gelesen, und mir hats beinahe die Fußnägel aufgerollt. Ich bin Sprachlos für den Moment - so viel Ungeheures in 9 Regeln; das Bundesjustizministerium......
    • also nein, das war nicht ich! Der Autor darf (die Autoren dürfen) sich gerne outen.
      Das sind aber 2 ganz bescheidene Zeitgenossen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      ...sie dürfen den Penis also nicht etwa tätowieren! Oder piercen! (Warum nicht? Fragen Sie den Gesetzgeber!)
      Tut mir leid, dass ich da rummäkeln muss, aber der Kinderschutz steckt in Deutschland noch in den sehr kleinen Kinderschuhen! Mit Einwilligung der Eltern dürfen Kinder nach der wohl herrschenden Auffassung, tätowiert, gepierct, und schönheitsoperiert werden - also auch am Penis - und ist er noch so klein. Eine Initiative der CDU m Frühjahr diesen Jahres , das zu verbieten (ich wies bereits darauf hin) wurde von dem bmg Minister Daniel Bahr (FDP) aus verfassungsrechtlichen Gründen abgeblockt. Bei der CDU erinnert sich allerdings niemand mehr daran...
      Die Initiative ging von dem Spielverderber, dem Verband der Kinderärzte aus, der sich in den nächsten 10 Jahren in Berlin allerdings nicht mehr sehen lassen darf.
    • SANDRA schrieb:

      gepierct und tätowiert wird aber doch in aller Regel auf Wunsch des Jugendlichen.
      Das mag durchaus im Regelfall so sein, es ging mir jedoch um die korrekte Darstellung der Rechtslage. Die genannten körperlichen Eingriffe sind erlaubt und es kommt nicht darauf an, von wem die Initiative ausgeht. Lt. BGB gibt es nur 2 ausdrückliche Verbote: Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen (1631 Abs. 2 Satz 2) und Sterilisation (1631c). Das Einsperren (Freiheitsentzug) eines Kindes ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Familiengerichts zulässig (1631b) Freiheitsbeschränkungen sind auch ohne zulässig. (Die Unterscheidung dürfte schwierig sein).
      Bei ärztlichen Eingriffen heißt es in dem Standardkommentar zum BGB, dem Palandt, dass diese nicht mehr Sache des gesetzlichen Vertreters sondern des Kindes selbst seien, wenn dieses nach seiner Verstandesreife die Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung ermessen kann. Das bedeutet, dass je jünger das Kind ist, desto mehr Befugnisse haben die Eltern.

      Beispiel: Ich glaube nicht, dass Eltern bestraft werden könnten, wenn sie bei Ihrer 13 jährigen Tochter die Lippen aufspritzen lassen, damit diese als Eisprinzessin in einem Wettkampf besser aussieht. Auch Tätowierungen und das anbringen von Narben, die dem Kind zur Akzeptanz in seiner peer group verhelfen sollen, dürften derzeit nicht verboten sein. Da das neue Beschneidungsgesetz laut dem Regierungsentwurf gerade zum Ziel hat, diese Akzeptanz zu gewährleisten, dürften diese Arten von körperlichen Eingriffen auf keinen Fall mehr rechtswidrig sein.
    • Hickhack schrieb:

      Wie kommst Du darauf, daß Kinder bei uns tätowiert oder gepierct werden dürfen???
      Jugendschutzgesetz 2012: Tattoo stechen lassen - ab wann ist der Körperschmuck erlaubt?
      Ein Jugendschutzgesetz 2012 ist mir nicht bekannt. Das in Kraft befindliche JugendschutzG wurde zuletzt 2008 novelliert. Bitte nenne mir die Vorschrift, nach der ein Piercing oder eine Tätowierung für unter 16 Jährige mit Einwilligung der Eltern verboten sein soll. Hier das Gesetz: JuSchG Jugendschutzgesetz
    • verstehe diese Diskussion nicht. Diese Körperschmuckgeschichten sind meines erachtens nochmal ein ganz andere Geschichte, denn da wirkt die Freiwilligkeit (hierzulande) auf jeden Fall mit ein. Was bei einer Säuglingsbeschneidung nicht gegeben ist.

      Gehen wir doch erstmal über die eine Brücke bevor wir die andere schon ins Visier nehmen.