Rundschreiben

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    • Rundschreiben

      Sehr geehrte/r Frau/Herr XY


      die Bundesregierung versucht in diesen Tagen in Rekordzeit ein Gesetz vom Zaun zu brechen, welches eindrucksvoll das Recht von Jungen auf ihre körperliche Unversehrtheit einschränkt, nämlich Drucksache 17/11295 betreffend die Legalisierung der Beschneidung von nicht-einwilligungsfähigen Jungen.
      Durch diesen Entwurf soll es Eltern gestattet werden in eine operative Entfernung der Vorhaut ihrer Söhne ohne bestimmte Indikation einwilligen zu können und so maßgeblichen Einfluss auf das gesamte Sexualleben ihres Sohnes zu nehmen.

      Ohne näher auf die Ihnen hoffentlich bekannten Nebenwirkungen (Entfernung von ca. 70% des sensorisch hochentwickelten Penisgewebes, der Keratinisierung der Eichel) sowie möglichen Komplikationen der Operation selbst (von Blutungen bis zum vollständigen Verlust des Penis oder Tod) eingehen zu wollen habe ich einige Fragen an Sie als Mitentscheider über den Entwurf, den Gegenentwurf und die eingebrachten Änderungsvorschläge.

      1. Warum darf ich meinen Söhnen zwar ohne Angabe von Gründen die Vorhaut abschneiden lassen, sie aber weder piercen, tätowieren oder körperlich züchtigen obwohl diese Eingriffe in der Regel gegenüber der radikalen Zirkumzision geradezu minimal-invasiv sind?

      2. Wie wollen Sie sicherstellen, daß die Operateure (insbesondere diejenigen, die selbst religiös motiviert sind) tatsächlich den Widerstand des Kindes respektieren?

      3. Wie wollen Sie sicherstellen, daß das Kind wirklich im Rahmen seiner Reife in den Entscheidungsprozess eingebunden wird? Und wieso ist ein artikulationsfähiges Kind eher schützenswert als ein Neugeborenes?

      4, Welche Möglichkeiten räumen Sie einem Opfer ein sich zu wehren, nachdem ihm die Vollnarkose verabreicht wird und das danach ohne Vorhaut wieder aufwacht?

      5. Sollen Eltern tatsächlich berechtigt sein die Sexualität ihrer Kinder derart endgültig an die Kandare zu nehmen? Und wieso nur die Sexualität ihrer Söhne? Ist die Lust unserer Töchter wichtiger bzw. schützenswerter?

      6. Ein Säugling/Kind hat noch keinen eigenen Glauben. Es hat keine Religion, die es ausüben könnte. Vertreten Eltern das noch nicht vorhandene Gewissen des Kindes? Können Eltern für ihr Kind ein religiöses Bekenntnis abgeben? Ein Bekenntnis, von dem das Kind noch nicht einmal weiß, das es existiert?

      Die von der Bundesregierung und bestimmten Wortführern zugelassenen Experten machten einen sehr - nun ja - auserwählten Eindruck. Allein unter den Rednern vor dem Ethikrat ware im Endeffekt drei Vertreter des Zentralrats der Juden, aber kein einziger Opfervertreter. Fühlen Sie sich von der Regierung ausreichend und umfassend Informiert, um eine gewissenhafte Entscheidung treffen zu können?

      Insgesamt habe ich bei der Debatte den Eindruck gewonnen, als wenn der unbedingte Wunsch der Kanzlerin und der Bundesregierung sich bei den jüdischen und muslimischen Gemeinden im Inland sowie bei Israel und den muslimischen Staaten anzubiedern ohne Rücksicht darauf, was ihr Auftrag die Schwächsten der Gesellschaft im Fall des Falles auch vor den eigenen Eltern und anderen Dritten gebietet und unsere Verfassung sowie die bisherigen Gesetze zum Jugendschutz verlangen und erwarten lassen.


      Für Ihre Antworten auf meine obigen Fragen danke ich im Voraus und hoffe, daß sie nicht nur meine Bedenken zerstreuen können sondern auch für sich einen Weg finden in der anstehenden Abstimmung eine wahrhaft gewissenhafte Entscheidung zu fällen.


      Mit freundlichen Grüßen
      Ich diskutiere nicht ob falsch oder wahr, ich propagiere nicht, ich lege dar (Arno Holz)