Anette Kramme (SPD)

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    • Anette Kramme (SPD)

      abgeordnetenwatch.de: Anette Kramme

      Für mich steht an erster Stelle das Wohl des Kindes und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

      dann aber...

      Die Beschneidung ist ein schmerzhafterund mit Risiken behafteter chirurgischer Eingriff. Ich habe große Bedenken, wenn toleriert werden sollte, dass eine Beschneidung von einer Person ohne medizinische Approbation durchgeführt werden darf. In Respekt vor dem Grundrecht der Ausübung der Religionsfreiheit ist es nach meiner Auffassung daher geboten, diese Ritual mit auch ansonsten in Deutschland üblichen medizinischen Standards bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit zu verbinden.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • hmm, klingt für mich nach rückradlosem Nachgeplapper der Position ihrer Partei.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Drei Punkte, die in der politischen Klasse offenbar noch nicht ausreichend angekommen sind:

      1. Viele - wenn nicht die meisten - von denjenigen, die sich in der Diskussion der vergangenen Monate kritisch geäußert haben, sind Opfer - auch jüdischen und muslimischen Glaubens.

      2. Selbst wenn eine Beschneidung schmerz- und komplikationsrisikofrei durchgeführt werden könnte, wäre ihre Folge doch notwendigerweise eine schwere Behinderung, die das Sexualleben des späteren Erwachsenen sowie seiner Partnerin gegenüber dem von der Natur vorgesehenen Normalfall erheblich beeinträchtigt - von der psychischen Belastung ganz abgesehen.

      3. Es gibt keine vitale Indikation dafür und damit auch keine medizinisch notwendigen Beschneidungen. Die Vorstellung von medizinisch indizierten Beschneidungen und die dazu vorgebrachten Argumente der Täterseite sind etwa so absurd, wie ein Vorschlag, zur Fußpilzprophylaxe beide Beine zu amputieren.

      Wenn einige Politiker diese einfachen Zusammenhänge schon nicht sehen wollen, sollte sie doch wenigstens die Vorstellung beunruhigen, auf der falschen Seite der Geschichte zu stehen, wenn diese Diskussion eines Tages aufgearbeitet wird, sowie die Aussicht, eines Tages von Opfern, die sie hätten verhindern können und müssen, mit ihren Aussagen und Entscheidungen konfrontiert zu werden.
    • Ihre Antwort ist eingetroffen.

      ...Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung und Konstituierung für den Glauben muss sie erlaubt sein.
      ...Zweifelsfrei verursacht er erhebliche Schmerzen, auch im frühesten Babyalter.
      ...Zugleich fühle ich mich verpflichtet, mich in der gesellschaftlichen Debatte weiter für die Ermöglichung der Beschneidung aus religiösen Gründen durch medizinisch geeignete Personen einzusetzen.
      Na also, zuerst noch rumwinden, aber letztendlich also doch: Es muss doch möglich sein... :thumbdown:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Zugleich fühle ich mich verpflichtet, mich in der gesellschaftlichen Debatte weiter für die Ermöglichung der Beschneidung aus religiösen Gründen durch medizinisch geeignete Personen einzusetzen.


      Und das man es dafür gleich aus beliebigen Gründen erlaubt hat, ist halt nur ein Kollateralschaden.
    • "Zugleich fühle ich mich verpflichtet, mich in der gesellschaftlichen Debatte weiter für die Ermöglichung der Beschneidung aus religiösen Gründen durch medizinisch geeignete Personen einzusetzen."


      Ehrliche aber erschreckende Aussage, grade von jemandem, der Jura studiert hat. Und so schön praktisch. Rationale Argumente aus Recht und Medizin werden damit allumfassend vom Tisch gefegt.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Josc schrieb:

      Ehrliche aber erschreckende Aussage, grade von jemandem, der Jura studiert hat.


      Hätte die Dame Chemie studiert, wäre vermutlich hier und dort schon mal was in die Luft geflogen.


      "Zugleich fühle ich mich verpflichtet, mich in der gesellschaftlichen Debatte weiter für die Ermöglichung der Beschneidung aus religiösen Gründen durch medizinisch geeignete Personen einzusetzen." (Frau Kramme)


      Zugleich fühle ich mich verpflichtet, mich in der gesellschaftlichen Debatte weiter für die Ermöglichung der Verabschiedung von Gesetzen aus rechtsstaatlichen Gründen durch juristisch geeignete Personen einzusetzen. (Lutz Herzer)
    • Da ich den Eindruck habe, meine Frage sei nur sehr unzureichend beantwortet worden, habe ich mal etwas nachgehakt.
      Mal sehen, ob die Dame drauf eingeht:
      Guten Tag Frau Kramme,
      vielen Dank für Ihre Antwort vom 11.06.2013. Hierzu möchte ich gerne nochmal nachhaken:
      1. Eine adäquate Schmerzausschaltung ist bei Säuglingen nicht möglich, dem noch im Rechtsausschuss gelobten Präparat EMLA wurde mittlerweile die Zulassung zur Anwendung auf der Genitalschleimhaut von Säuglingen entzogen. Bei Ihnen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt steht: Wie können Sie eine Beschneidung an Säuglingen OHNE adäquate Schmerzausschaltung verantworten?
      2. Dr. Eschelbach, Richter im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat in einem der wichtigsten Kommentare zum StGB, dem sogenannten "Beck-Online-Kommentar" das "Beschneidungsgesetz" unter anderem so kommentiert:
      "Das Gesetz ist offensichtlich verfassungswidrig (Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 79 Abs 3 GG). Der Verfassungsbruch aus Gründen der Staatsraison macht sich auch nicht bezahlt, weil er die Debatte nicht beenden kann. Bei näherer Betrachtung (Rn 9.1 ff; Rn 35.1 ff) wird evident, dass alle zugrundeliegenden Tatsachenannahmen falsch sind. " Quelle: beck-online.beck.de/default.aspx? (mit Anmeldung)
      Sind Sie nach wie vor der Meinung, eine Beschneidung an Kindern sei zu verantworten, wenn eine entsprechende Gesetzesregelung offensichtlich verfassungswidrig ist?
      3. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass immer mehr Männer offen beklagen, ihre Beschneidung schränke ihr sexuelles Empfindungsvermögen ein? Siehe hierzu beschneidungsforum.de sowie die Stellungnahme der europäischen Pädiater. Zitat: "Die Autorengruppe weist auch darauf hin, dass die Vorhaut nicht nur ein bedeutungsloses Stück Haut ist. Sie sei ein stark innerviertes Organ, das die Eichel schütze und eine wichtige Rolle bei der mechanischen Funktion des Penis in der Sexualität einnehme." Quelle: kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/a…ow.php3?id=4492&nodeid=26
      Ist es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, für einen medizinisch nicht gerechtfertigten Eingriff das Risiko von psychischen und sexuellen Schäden in Kauf zu nehmen?

      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
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    • Frau Krammes neue Antwort ist da.

      meines Erachtens habe ich Ihnen meinen Standpunkt ausführlich erläutert.

      Keineswegs. Ich habe darauf hingewiesen, dass EMLA nicht mehr für Beschneidungen zugelassen ist und eine adäquate Schmerzbehandlung für Säuglinge durch Mohels unmöglich ist.
      Antwort: Keine.
      Ich habe darauf hingewiesen, dass das Gesetz nach Auffassung vieler Strafrechtler verfassungsrechtlich bedenklich ist.
      Antwort: Keine.
      Zuletzt habe ich auf die offensichtlichen Schädigungen durch die VA und entsprechende Betroffenenberichte hingewiesen.
      Antwort:

      Im Grundgesetz ist das Kindeswohl zu Recht als hoher Wert definiert. Es steht aber eben nicht allein, sondern auf Ebene mit elterlicher Sorge, Religionsfreiheit und Freiheit der Religionsausübung. Deshalb kann man in meinen Augen nicht argumentieren: Ich bin für das Kindeswohl und deshalb bin ich automatisch gegen Beschneidung. Kindeswohl bedeutet natürlich körperliche Unversehrtheit. Es erschöpft sich aber nicht darin, sondern es geht auch um Werte, Sicherheit und Identität. Deshalb dürfen wir nicht einen Ritus, der für einen Teil unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger nun einmal zum Kern ihrer Lebensidentität und Religion gehört, von Vornherein als kindeswohlfeindlich abstempeln.

      Aus Sicht der leider typisch gewordenen Kaste von geschickt lavierenden und sich windenden Politikern: Auftrag ausgeführt.
      Aus Sicht eines klar denkenden Menschen: Thema verfehlt, setzen, sechs! :thumbdown:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
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    • Für mich steht an erster Stelle das Wohl des Kindes und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

      ..Zweifelsfrei verursacht er erhebliche Schmerzen, auch im frühesten Babyalter.

      Zugleich fühle ich mich verpflichtet... mich weiter für die Ermöglichung der Beschneidung aus religiösen Gründen durch medizinisch geeignete Personen einzusetzen.


      Boah, wie sich der Aal windet! Das nennt man "mit gespaltener Zunge reden". Wenn der Extrem-Spagat mal nicht zu bleibenden Schäden bei Frau Kramme führt!

      Nur " Beschneidung aus religiösen Gründen"? Wie soll das denn gehen? Ein Privileg von Religiösen gegenüber dem "gemeinen Volk"? Wie sollen denn die religiösen Gründe geprüft werden. Soll mal wieder eine "Gewissensprüfung" eingeführt werden?

      "Wir lassen den Jungen jetzt beschneiden, weil er immer so schrecklich "rubbelt". Ist doch peinlich so was!"
      Wie will sie das denn verhindern? Eltern müssen nach dem 1631d überhaupt keinen Grund abgeben, er wäre eh nicht zu verifizieren.

      Fehlt nur noch, dass sie versichert, dass sie nur "mit größten Bauchschmerzen" zugestimmt hat. Mir wird übel!