Rechtsausschuss (Anhörung) - 26.11.2012

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    • interessante Info, Sandra. Das würde bedeuten, man hat mich in dem Antwortschreiben bewusst angelogen? Oder wurde vlt nachträglich abgestimmt, die Aufnahmen nicht zu veröffentlichen und der Schreiberling kannte den Sachverhalt nicht? Wie auch immer, hier stinkt was...
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Sharma hilf?

      Ich habe Herrn Sharma grad mal angemailt, immerhin ist er ja Mitglied des Rechtsausschusses.

      Sehr geehrter Herr Sharma,

      ich bin ein fleißiger Informationssucher und Informationsgeber in einer Initiative gegen die Zwangsbeschneidung von Jungen (Frauen und Mädchen sowieso).
      Wir sind sehr daran interessiert zu erfahren, was in der diesbezüglichen Expertenanhörung durch den Rechtsausschuss vorgetragen worden ist. Offenbar steht da aber jemand "auf der Bremse". Vielleicht können Sie uns weiterhelfen? Hier der Link zu dem betreffenden thread in unserem Forum, dort sehen sie auch genauer, worum es uns geht.

      Rechtsausschuss (Anhörung) - 26.11.2012

      Mit freundlichen Grüßen

      Georg Imee Descant
      Münster
    • SANDRA wrote:

      @Werner

      woher weißt vom Beifall? Der eine kam von mir und gleichzeitig klatschte noch ein anderes Paar Hände. Warst du auch persönlich zur Anhörung? Wo saßt du?
      Nein, ich war nicht dort. Ich bezog mich auf den verlinkten Artikel aus der "Jüdischen Allgemeinen".
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Aha. Diese Zeitung gehört nicht zu meinen Lesestoff. Ist das ein neutrales Blatt? Oder ist da die Frage schon doof?

      Ich weiß mitlerweile auch gar nicht mehr was es bringen sollte, dieses Protokoll vom 26.11. . Es ist thematisch ja alles soweit bekannt, soweit ich den Antworten hier drin das entnehmen kann. Man weiß um das Misverhältnis der Eingeladenen und hat die eine und andere Argumentation von Herrn Soundso auch schon eingesehen. Mir persönlich reichts auch erstmal wieder, dem Irrsinn passiv derart nah zu sein. Das nächste Mal gehe ich nur noch zu so etwas, wenn man sich auch äußern kann. Doch dazu müsste ich zur "Expertin" werden - dafür würde es sich sogar lohnen...
    • UPDATE:

      Sehr geehrter Herr XXXX,
      nach Rücksprache mit dem Rechtsausschuss-Sekretariat haben die
      Kamerateams, die Ihre Bekannten gesehen haben, lediglich Auftaktbilder
      vom Zusammentritt des Ausschusses gedreht, nicht aber die Sitzung selbst.
      Für weitere diesbezügliche Fragen steht Ihnen das Sekretariat zur
      Verfügung, bitte wenden Sie sich an Frau Schreiber, Tel. 030-227-32460.
      Das Ausschuss-Sekretariat ist auch für die Erstellung des Protokolls
      zuständig.

      Mit freundlichem Gruß
      Maika Jachmann
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Wort-Protokoll des Rechtsausschusses

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Nach über 10 Jahren bin ich nun mal wieder hier. Da ich damals ´engagiert´ war zum Thema.., von HD nach Berlin gefahren war, um persönlich bei der Anhörung dabei zu sein, und über die Anhörung und ihrem Resümee am Ende fassungslos war, obschon die anzahlmäßige Verteilung der Geladenen vor dem Ausschuß, eine deutliche Sprache vorgab: von etwa 13 Betroffenen, waren mehr als dreiviertel Muslime+Juden. Nur 2 oder 3 Personen also zu etwa 10 Befürwortern, die sich gegen die Beschneidung äußern konnten;

      Ich werde diese ungleiche Anhörung nie vergessen, und ich bin der Meinung heute, daß mit dieser Erlaubnis gegen unser Grundgesetzt auf Unversehrtheit verstoßen zu dürfen, der Boden geebnet wurde für ein ´Ja zum Recht+Schutz für Andre..´, und ein Verbot für Kritik an jenen;