Süddeutsche: Heribert Prantl hat ein Rezidiv! 22.11.2012

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    • Süddeutsche: Heribert Prantl hat ein Rezidiv! 22.11.2012

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • In einem Kommentar zu den Salafisten- Übergriffen schrieb Heribert Prantl so schöne Sätze wie:

      "Respekt vor dem Anderen setzt aber voraus, dass der Andere die heiligen Bücher, wie immer sie heißen, nicht über oder gegen die Grund- und Menschenrechte stellt."

      "Die Freiheit der Religion endet aber dort, wo die Gewalt beginnt."

      Salafisten und Rechtsextreme in Deutschland - Zwei Extreme, die sich ähneln - Politik - sueddeutsche.de
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • "Ich mach mir die Welt, widewidewie sie mir gefällt!"...
      Toll Herr Prantl, wär interessant zu wissen, wie Sie aus der Nummer wieder heraus zu kommen versuchen...
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ich mache noch einen Versuch, Heribert Prantl nach seinem "Fauxpas" in der Beschneidungsdebatte zu "retten".

      Heute schrieb er zum Psychiatrie-Fall Mollath:

      "Gute Justiz zeichnet sich aber aus durch penible Rechtsanwendung, nicht durch Erfüllung echter oder vermeintlicher Erwartungen".

      Ja,ja, jetzt wird wieder jemand sagen, er sei ein Wendehals, aber man muss auch das Gute im Menschen sehen.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • OK, er ist ein guter Wendehals mit großem Wendekreis, in sehr kurzer Zeit.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • werner schrieb:

      "Gute Justiz zeichnet sich aber aus durch penible Rechtsanwendung, nicht durch Erfüllung echter oder vermeintlicher Erwartungen".
      Warum gilt das nicht für das von ihm kritisierte Kölner Urteil? die Richter haben doch bestimmt keine allgemeinen Erwartungen erfüllt?
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Jetzt müssen wir uns wohl alle bei unserem Märchenonkel entschuldigen. Er hat " hervorragende Leistungen auf den Forschungsgebieten der Brüder Jacob und Wilhelm Grimm..., insbesondere den Sprach- und Literaturwissenschaften, der Volkskunde, der Rechtsgeschichte und der Geschichtswissenschaft" erbracht und wurde dafür geehrt und mit € 5000 bedacht. Das Ganze nicht etwa durch seine katholischen Freunde sondern auch durch einen "Humanisten" namens Peter Beckers.

      Die Grimms, Großmutter und das Grundgesetz | hpd

      Da könnte man fast vom Unglauben abfallen.
    • @Götz

      Was für ein Fundstück! Besten Dank! Ich könnte stundenlang darin "schwelgen". Um es aber kurz zu machen, nur mein Lieblingssatz:

      "Mit dem Philosophen Immanuel Kant forderte er, dass sich Gesetze nicht an der Politik ausrichten müssten, sondern die Politik an den Gesetzen."

      Chapeau, Herr Prantl! :D
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • "Vier Tage lang hatte der Jurist und Journalist 2009 in der Haftanstalt Oldenburg zugebracht, um die Erfahrung eines Strafgefangenen einmal am eigenen Leib zu erleben." (Zitat)


      Empfehlung für einen weiteren Preis: sekundenschnelle Probebeschneidung, um diese einmal am eigenen Leib zu erfahren.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • "Mit der Bibel und Grimms Märchen habe seine Großmutter ihm das Lesen beigebracht, berichtete Prantl."

      Endlich Butter bei die Fische, nun wird eigentlich alles klar, sowohl seine Befürwortung religiöser Gewaltrituale als auch seine Vorliebe für erfundene Sachverhalte. ;)
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Heribert Prantl macht jetzt in Grundrechte

      Die Grundrechte des Grundgesetzes wären blass geblieben, wenn das Gericht in Karlsruhe sie nicht an- und ausgemalt hätte.

      Das gilt nicht nur für die Freiheitsgrundrechte, sondern auch zum Beispiel für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wenn es nach dem Gesetzgeber gegangen wäre, würde sich diese Gleichberechtigung auch heute noch auf ein nettes Sprüchlein reduzieren


      In Sachen Genitalverstümmelung ist das leider so, §226aStGB vs. §1631d BGB.

      Das Bundesverfassungsgericht stellte schon bald nach seiner Konstituierung in einem Urteil des Jahres 1953 klar, dass der Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz, in dem die Gleichberechtigung von Mann und Frau formuliert ist, nicht lediglich Programmsatz und schönes Sprüchlein ist, sondern unmittelbar geltende, alle Staatsgewalt bindende Verfassungsrechtsnorm, an der sich alle Gesetze messen lassen müssen.


      Schönes blabla...

      Stück für Stück, Entscheidung für Entscheidung wurde in Karlsruhe der Emanzipation der Frau in Ehe und Familie der Weg bereitet. Ohne das Zutun des Gerichts würde das deutsche Familienrecht noch immer aussehen wie ein Fotoalbum aus den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Das von Karlsruhe interpretierte und fortentwickelte Grundgesetz war der Motor für die geglückte Modernisierung der deutschen Gesellschaft.


      Das Familienrecht? Letztes Jahrhundert? Teilweise sieht es jetzt aus wie in der Bronzezeit.

      Die Verfassungsrichter haben den Gesetzgeber dazu angeleitet und angestiftet, nichteheliche und homosexuelle Partnerschaften anzuerkennen. Hier hatte und hat das Verfassungsgericht eine Art Pfadfinderfunktion.


      Religiösen Widerständen zum Trotz!

      Der mündige Bürger kann und soll auch, wie schon gesagt, mit landesweiten Volksbegehren der repräsentativen Politik korrigierend auf die Eisen steigen.


      Ja, das wäre schön! Aber die Resultate wären nicht in Prantls Sinne...

      Und deswegen gleich die Kehrtwende:

      Es kann durchaus die Gefahr auftreten, dass die Mehrheit befindet, dass Grundrechte, die ganz wesentlich Schutz für Minderheiten bieten, unnötig sind.


      Ja, und da Kinder ja keine Minderheit sind haben sie keine Grundrechte? Brauchen keinen Schutz? Sind ganz unwesentlich?

      Wenn sie [die Volksentscheide] gefährlichen, grundrechtswidrigen Unsinn beschließen,...


      Unsinn ist hier natürlich das, was Prantl dafür hält. Dass Kinder ihr körperliches Eigentum behalten dürfen.

      ...dann muss das Verfassungsgericht korrigierend eingreifen


      Und das Verfassungsgericht? Macht keine Fehler? Wie war das mit dem §175?
      Brauchen wir nicht auch noch eine Kontrollinstanz für das BVerfG? Am besten doch sie selbst Herr Prantl, gell? "Unsinn! Gefährlich!"

      Das Volk hat keine höhere gesetzgeberische Dignität als das Parlament, es macht auch Fehler, aber dass das Volk Fehler macht, disqualifiziert es nicht, weil der parlamentarische Betrieb eben auch nicht fehlerfrei agiert.


      Och, wie gnädig, das Volk disqualifiziert sich nicht. Heribert, dank dir schön!

      Ich nenne das, was ich propagiere, die Apfelbaum-Demokratie. Bei einem Apfelbaum, der schon ein wenig alt und dürr ist, dessen Früchte nicht mehr so gut und schön sind, bei so einem Apfelbaum setzt man neue Reiser ein, man veredelt ihn, pfropft neue Zweige auf.


      Ja, natürlich, und Apfelbäume beschneidet man ja auch! Alles klar! Ganz tolles Bild.

      Kein Wort zur "Beschneidung". Aber immerhin, es geht auch über Verstümmelung:

      ...wenn Sie etwa an die Verstümmelung des Asylgrundrechts denken.


      Der Leuchtturm des Grundgesetzes wurde abgerissen, die SPD hat dabei mitgeholfen.


      Ja, vor allem das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und Prantl hat dabei kräftig mitgeholfen!

      Es ist tatsächlich so, dass couragierten Leute ihr Mut, Missstände offen zu legen, als Querulantentum ausgelegt wird und ihnen daraus Nachteile erwachsen.


      Wie wahr, Herr Prantl!

      Und das alles von dem Mann der in vielen unsäglich polemischen Artikeln Kindern das Recht auf einen vollständigen Körper abgesprochen hat, sofern sie männlich sind. Der will uns etwas von Grundrechten erzählen.


      heise.de/tp/artikel/42/42456/1.html

      heise.de/tp/artikel/42/42457/1.html

      Man würde den vor Minderheitenverständnis zerfließenden Prantl zu gerne mal fragen, wie er es denn mit den 12 Stämmen hält. Das BVerfG hat sich nie über das Prügeln von Kindern mokiert, das war die rot-grüne Koalition, die damals ( 1 9 9 8 ) Kinder tatsächlich noch geschlechtsunabhängig geschützt hat.
      Vor 1998 hätte es gegen die 12 Stämme keine legale Handhabe gegeben. Das BVerfG hat die Kinder nicht geschützt.

      Prantl fordert ja nichts anderes, als das dass das Rechtsverständnis von Minderheiten der großen Mehrheit übergestülpt wird. Das ist dann aber keine wirkliche Demokratie mehr und schon gar kein Apfelbaum.

      Und wie ist das mit den Metzizah-Anhängern? Auch eine Minderheit!

      Es gibt auch so etwas wie Minderheitenfetischismus. Prantl ist da vorneweg.

      Es kann durchaus die Gefahr auftreten, dass die Mehrheit befindet, dass Grundrechte, die ganz wesentlich Schutz für Minderheiten bieten, unnötig sind. Volksentscheide sind nicht per se gut. Wenn sie gefährlichen, grundrechtswidrigen Unsinn beschließen, dann muss das Verfassungsgericht korrigierend eingreifen - so wie es ja auch bei Parlamentsgesetzen gegebenenfalls korrigierend eingreift


      Was hatte Prantl wohl im Hinterkopf als er diese Zeilen schrieb?
      Ich bin mir sicher, die "Beschneidung". Aber er schreibt das nicht.
      Er schiebt dann lieber die Schweizer Minarette vor.
      Der Mann ist so durchsichtig!
      Bloß nicht wieder die "Beschneidungsdebatte" aufleben lassen! Das Thema hat beendet zu sein!
      Oder wenn, dann Propaganda ala Kika. So halten es die Medien.

      Prantl hat im Grunde Angst vor dem tatsächlichen Volkswillen. Er ist in meinen Augen kein Demokrat.
      Er meint, da müsste immer noch einer sein, der es besser weiß als das Volk.
      Z.B. Heribert Prantl, der ggf. die "Unsinn!"-Karte hochhebt.
      Oder ein paar "Weise", die - von letztlich den Parteien, deren Arbeit sie gerade kontrollieren sollen bestimmt werden. Das Bundes-ich-fass-es-nicht-Gericht.
      Oder der "Bundeskaiser", bzw. Bundespfarrer. Egal, Hauptsache nicht das Volk!

      Ach ja, der Prantl Heribert, der hat natürlich ein Buch geschrieben. Der TP-Artikel, der diente dessen Publicity. Achtzehn Mucken, der Rubel muss rollen das muss jetzt auch verkauft werden!

      Worüber? Über die "Grundrechte"! Kein Scheiß!
      Ja ja, warum auch nicht, Libyen unter Gaddafi hatte ja auch mal den Vorsitz über die UN-Menschenrechtskommsion. ^^

      Der Bock macht auf Gärtner! (Daher auch der Apfelbaum :D )

      Aber er schreibt manchmal, wohl aus Versehen, durchaus richtiges:

      Das Bundesverfassungsgericht kümmert sich um die Grund- und Freiheitsrechte, Regierung und Bundestag kümmern sich um deren Einschränkung


      droemer-knaur.de/buch/Glanz+un…+Grundrechte.8050847.html

      Der §1631d ist genau das: Eine Einschränkung der Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit, Gleichstellung der Geschlechter und freie Entfaltung der Persönlichkeit. Leider kümmert sich das Bundesverfassungsgericht einen Scheißdreck darum. Und Kinder können nicht vorm Bundesverfassungsgericht klagen.

      Selbstredend gibt es Grenzen: Wenn die Würde des Menschen verletzt wird, wenn eine angeblich göttliche Leitkultur die Grundrechte negiert - dann sind die Grenzen überschritten.


      Aber dann ist doch alles klar!

      Nein, für Prantl natürlich nicht:

      Aber die Beschneidung ist nicht der Einstieg in die Scharia, ..


      Äh, wer bitte hat das behauptet?

      ..nicht Symbol für die Negation der Rechtsordnung,


      Die Rechtsordnung sagt: Jungen und Mädchen sind gleichgestellt. Haben genau die gleichen Rechte. Die Rechtsordnung sagt auch: Menschen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und weiter sagt sie: Kinder sind auch Menschen.
      Und dass Körperverletzung strafbar ist. Und nicht nur, dass sie nur strafbar ist, wenn sie Mädchen betrifft. Oder Erwachsene betrifft.

      ..sie ist vielen nur befremdlich fremd.


      Ja, viele Straftaten sind vielen befremdlich fremd - ist das ein Wunder?
      Viele Straftaten sind vielen befremdlich fremd - und das ist gut so!

      Man sollte es nicht im Bewusstsein tun müssen, dass Maria und Josef eigentlich Straftäter sind, weil sie das biblische Jesuskind haben beschneiden lassen.


      Preisfrage an Herrn Prantl: Galt vor 2.000 Jahren in Palästina bundesdeutsches Recht? War Palästina jemals deutsches Rechtsgebiet? Hat sich seit 2.000 Jahren das eine oder andere in der Rechtsauffasung geändert? Auch in Sachen Kinder? Ja oder nein?

      Müller-Lüdenscheid: "Jurist wollen sie sein?"

      sueddeutsche.de/politik/streit…mgang-mit-recht-1.1413208

      Und der Mann ist tatsächlich Chefredakteur einer großen deutschen Zeitung. Man kann es kaum glauben.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.

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