Stellungnahme von Prof. Dr. med. Kristof Graf (Kardiologe, Chefarzt Jüdisches Krankenhaus Berlin) für den Rechtsausschuss des Bundestages:
bundestag.de/bundestag/ausschu…en/Stellungnahme_Graf.pdf
Zum Thema Anästhesie ist mir Folgendes aufgefallen (Text wurde für anderen Gebrauch geschrieben, daher wirkt er in der Formulierung vielleicht etwas komisch...):
Wäre nett, wenn Leute wie Graf in der Sitzung des Rechtsausschusses mal auseinander genommen würden. Fragt sich nur, a) wer das machen würde/könnte und b) ob das überhaupt üblich ist. Wer sind denn im Rechtsausschuss die Kritiker des Gesetzentwurfs? Bisher habe ich nur von Wolfgang Nešković etwas gehört, aber inwieweit der dann offensiv kritisch auftritt, ist die andere Frage.
bundestag.de/bundestag/ausschu…en/Stellungnahme_Graf.pdf
Zum Thema Anästhesie ist mir Folgendes aufgefallen (Text wurde für anderen Gebrauch geschrieben, daher wirkt er in der Formulierung vielleicht etwas komisch...):
Unter Missachtung des aktuellen Standes der medizinischen Forschung hält Herr Prof. Hans Kristof Graf (ein Kardiologe!) in seiner Stellungnahme an der Auffassung fest, dass sich das Oberflächenanästhetikum EMLA "zur Analgesie und Schmerzlinderung bei Neugeborenen bis zum vierzehnten Lebenstag bewährt" hat. Er versäumt nur leider zu erklären, warum EMLA für Neugeborene bis zum vierzehnten Lebenstag angemessen ist (und nicht etwa der wirksamere Peniswurzelblock), Beschneidungen bei allen anderen Kindern aber nur unter Vollnarkose durchgeführt werden. Dieses Versäumnis dürfte wohl damit zu tun haben, dass der einzige Grund für diese Unterscheidung in der Tora zu finden ist, aus der Herr Prof. Hans Kristof Graf aber offensichtlich nicht zitieren möchte.
Die Behauptung, dass keine klinischen Daten bzw. Evidenz dazu vorliegen, dass EMLA keine ausreichende Schmerzlinderung bewirkt, ist schlicht und einfach falsch, weil es erwiesenermaßen effektivere Methoden der Schmerzlinderung gibt als EMLA (vgl. Brady-Fryer, Wiebe & Lander 2004). Die Aussage ist entweder ein Zeugnis seiner fachlichen Inkompetenz oder aber einer boshaften wissenschaftlichen Unredlichkeit.
Und für den Fall, dass doch einer mit Forschungsergebnissen kommt, stellt der Kardiologe Prof. Hans Kristof Graf mal eben im Vorbeigehen die Methodik der Schmerzforschung an Säuglingen in Frage, der er "aufgrund der langjährigen Erfahrung in unserem Hause weiche Parameter bei Operationen" entgegensetzt. Das heißt nichts anderes als "Geht schon. Haben wir doch immer so gemacht."
Erstaunlich ist auch ein offensichtlicher Widerspruch in dem Gutachten. Einerseits wird gesagt, dass das Krankenhaus wegen des Narkoserisikos von Beschneidungen zwischen dem vierzehnten Lebenstag und der Vollendung des ersten/zweiten Lebensjahres abrät. Andererseits heißt es: "Bei gesunden Kindern ist der optimale Zeitpunkt des Eingriffs nach Erfahrung unseres Krankenhauses innerhalb der ersten drei Lebenswochen zu sehen, weil hier optimale Wundheilungsbedingungen gegeben sind". Offensichtlich hat der Herr Prof. Hans Kristof Graf Schwierigkeiten damit, Tage in Wochen umzurechnen. Kann ja dem besten Chefarzt mal passieren.
Ich frage mich jetzt folgendes:
a) Wie kann jemand, der dem Rechtsausschuss des Bundestages ein derart schäbiges Gesinnungsgutachten vorliegt, Professor für Medizin und Chefarzt eines Krankenhauses sein? (Nun gut, eigentlich eine rhetorische Frage...)
b) Wieso lädt der Rechtsausschuss des Bundestages einen Kardiologen als Sachverständigen zum Thema Beschneidung ein?
c) Was ist dieses "Jüdische Krankenhaus" eigentlich für ein dubioser Laden, in dem Ärzte nach Gutdünken (und Maßgabe der Tora) die Standards für Anästhesie absenken? Was sagen Krankenhausaufsicht und Ärztekammer zu diesem Vorgehen?
d) Warum erspart uns der Rechtsausschuss des Bundestages nicht diese lächerliche Farce? Genauso gut hätte man Dieter Graumann als medizinischen Experten zum Thema Zirkumzision einladen können. Seine Aussagen hätten kaum weniger "kompetent" sein können als die von Herrn Prof. Hans Kristof Graf.
Wäre nett, wenn Leute wie Graf in der Sitzung des Rechtsausschusses mal auseinander genommen würden. Fragt sich nur, a) wer das machen würde/könnte und b) ob das überhaupt üblich ist. Wer sind denn im Rechtsausschuss die Kritiker des Gesetzentwurfs? Bisher habe ich nur von Wolfgang Nešković etwas gehört, aber inwieweit der dann offensiv kritisch auftritt, ist die andere Frage.