Beschneidung von Jungen soll zulässig bleiben
Falsch. Die Beschneidung von Jungen war bisher in Deutschland als Körperverletzung gewertet, wurde aber nicht strafrechtlich verfolgt.Die Beschneidung von Jungen war bisher in Deutschland stets erlaubt und soll es auch in Zukunft sein.
"Möglichst effektiv" bedeutet nicht "schmerzlos". Einem nicht einwilligungsfähigem Kind das OHNE GRUND anzutun, hat niemand das Recht. Auch Eltern nicht.Der Eingriff selbst muss mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung verbunden sein.
Ja, denn in den ersten sechs Lebenmonaten ist der Körper eines Menschen viel weniger wert, als danach.Grundsätzlich dürfen nur Ärzte eine Beschneidung vornehmen. Personen, die von Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen werden, beispielsweise jüdische Mohalim, dürfen dies nur in den ersten sechs Lebensmonaten eines Jungen und nur, wenn sie speziell ausgebildet und für den Eingriff so befähigt sind wie ein Arzt.
Sicher. Und ein Zitronenfalter faltet Zitronen.Der Gesetzentwurf bewegt sich damit ganz auf dem Boden unserer Verfassung.
Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
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