Otto Fricke (FDP)

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    • Otto Fricke (FDP)

      abgeordnetenwatch.de: Otto Fricke

      Um sich detailliert über das Thema zu informieren hat die FDP-Bundestagsfraktion am 16. Oktober 2012 ein Expertengespräch zu diesem Thema durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde dabei von der weit überwiegenden Anzahl der Sachverständigen unterstützt.

      Nach der 1. Lesung, die diese Woche im Bundestag stattfindet wird, ist eine umfassende Sachverständigenanhörung im Rechtsauschuss zu diesem Thema vorgesehen. Dabei bin ich hinsichtlich weiterer Erkenntnisse, die zur Klärung beitragen können, nach wie vor offen.
      Vielsagendes Nichtssagen. Erinnert mich an ein Zitat aus Jule Philippis Büchlein (Zitatensammlung) "Wir müssen den Kindern mehr Deutsch lernen":
      Obwohl Günter Rexrodt noch nichts gesagt hat, möchte ich an seine Worte anknüpfen ..." (Guido Westerwelle)
    • Der Eingriff ist in seiner Tragweite mit der Beschneidung von Frauen überhaupt nicht zu vergleichen, bei welcher es zum Abschneiden weiblicher Genitalien kommt, um das Sexualempfinden der Frauen einzuschränken; diese Praxis ist mit Nachdruck zu verurteilen und schlicht strafbar.

      Sobald allgemein anerkannt feststeht, dass die Beschneidung von Jungen ebenso das Sexualempfinden einschränkt, hoffe ich, dass dieser Polit-Clown vor Scham und mit Nachdruck im Erdboden versinkt (AB-sinkt).
      Nicht bei allen Frauen und nicht bei allen weiblichen Beschneidungsarten wird die sexuelle Empfindung eingeschränkt!
      In demagogischer Absicht benutzt er das Wort "Abschneiden". das privative "Ab" ist auch bei Männern angebracht und zutreffend, da die Vorhaut meist komplett AB-handen kommt.

      Nachdem sich die Julis emanzipiert haben, steht wohl fest, dass Altersstarrsinn immer früher eintritt.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • "Aufgrund der fehlenden religiösen Mitwirkungsmöglichkeiten besteht die Gefahr, dass das Kind seelische Schäden davon trägt."

      Herrlich! Wenn man nicht wüsste, dass er das ernst meint, könnte man diese Aussage glatt als Satire auffassen.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.