Hier nochmals der Link zu den Teilnehmern
bundestag.de/bundestag/ausschu…chneidung/02_SV-Liste.pdf
Und der Kommentar dazu aus einem anderen Forum:
1. Dr. med. Antje Yael Deusel Bamberg
Man braucht wohl eine Fürsprecherin, die im Gegensatz zur Fachwelt die These vertritt, es gäbe „unbestreitbar vorhandene gesundheitliche Vorteile einer solchen Beschneidung“ (Sex im Säuglingsalter???). Das Fehlen jeglicher Funktionsbezeichnungen fehlt - soll hier verschwiegen werden, dass sie nicht nur Oberärztin der Klinik für Urologie und Kinderurologie ist, sondern auch Rabbinerin?
2. Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin, Jüdisches Krankenhaus Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité –
Universitätsmedizin Berlin ist als Angestellter eines religiösen Tendenzbetriebes sicherlich alles andere als neutral und hat auch eine gewisse Verantwortung für den Umsatz an iGeL-Leistungen wie Zirkumzisionen
3. Prof. Dr. Oliver Hakenberg, Universitätsmedizin Rostock, Urologische Klinik und Poliklinik hat sich schon früh pro Beschneidung positioniert: aerzteblatt.de/download/files/2012/08/down23069774.pdf
4. Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e. V., Kreuztal
5. Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes.
Kirchenrecht und Staatskirchenrecht zugleich Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, er bezeichnete das Kölner Urteil von Anfang an als "juristisch und rechtsethisch fragwürdig":
http://www.verfassungsblog.de/beschneidungsurteil-juristisch-und-rechtsethisch-fragwrdig/#.UKJSW2eI6HM
6. Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft
7. Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe
8. Univ.-Prof. Dr. Christian Walter, Ludwig-Maximilians-Universität München, Juristische Fakultät - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht spricht sich für das Recht der Eltern auf Körperverletzung im Rahmen des Sorgerechts aus:http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-beschnitt.... Das Kind als Verlängerung der Gartenhecke sozusagen - es darf geschnitten werden, wie es dem Hausherrn gefällt.
Zugleich frage ich mich, warum zwei Ö-Rechtler, einer davon auch Kirchenrechtler, gehört werden, wo es doch um die Personensorge, also Familienrecht gehen soll und um ein Ausnahmeregelung eines Straftatbestandes.
Geht es also doch um religiöses Sonderrecht?
Oder sollen nur "Experten" gehört werden, deren Meinung von vornherein den Zwangsbeschneidungsbefürwortern in den Kram passt, Hauptsache sie sind Juraprofessoren?
bundestag.de/bundestag/ausschu…chneidung/02_SV-Liste.pdf
Und der Kommentar dazu aus einem anderen Forum:
1. Dr. med. Antje Yael Deusel Bamberg
Man braucht wohl eine Fürsprecherin, die im Gegensatz zur Fachwelt die These vertritt, es gäbe „unbestreitbar vorhandene gesundheitliche Vorteile einer solchen Beschneidung“ (Sex im Säuglingsalter???). Das Fehlen jeglicher Funktionsbezeichnungen fehlt - soll hier verschwiegen werden, dass sie nicht nur Oberärztin der Klinik für Urologie und Kinderurologie ist, sondern auch Rabbinerin?
2. Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin, Jüdisches Krankenhaus Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité –
Universitätsmedizin Berlin ist als Angestellter eines religiösen Tendenzbetriebes sicherlich alles andere als neutral und hat auch eine gewisse Verantwortung für den Umsatz an iGeL-Leistungen wie Zirkumzisionen
3. Prof. Dr. Oliver Hakenberg, Universitätsmedizin Rostock, Urologische Klinik und Poliklinik hat sich schon früh pro Beschneidung positioniert: aerzteblatt.de/download/files/2012/08/down23069774.pdf
4. Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e. V., Kreuztal
5. Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes.
Kirchenrecht und Staatskirchenrecht zugleich Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, er bezeichnete das Kölner Urteil von Anfang an als "juristisch und rechtsethisch fragwürdig":
http://www.verfassungsblog.de/beschneidungsurteil-juristisch-und-rechtsethisch-fragwrdig/#.UKJSW2eI6HM
6. Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft
7. Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe
8. Univ.-Prof. Dr. Christian Walter, Ludwig-Maximilians-Universität München, Juristische Fakultät - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht spricht sich für das Recht der Eltern auf Körperverletzung im Rahmen des Sorgerechts aus:http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-beschnitt.... Das Kind als Verlängerung der Gartenhecke sozusagen - es darf geschnitten werden, wie es dem Hausherrn gefällt.
Zugleich frage ich mich, warum zwei Ö-Rechtler, einer davon auch Kirchenrechtler, gehört werden, wo es doch um die Personensorge, also Familienrecht gehen soll und um ein Ausnahmeregelung eines Straftatbestandes.
Geht es also doch um religiöses Sonderrecht?
Oder sollen nur "Experten" gehört werden, deren Meinung von vornherein den Zwangsbeschneidungsbefürwortern in den Kram passt, Hauptsache sie sind Juraprofessoren?
"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.