Recht auf körperliche Unversehrtheit ist höher zu werten als Religionsfreiheit - manchmal, manchmal auch nicht.

    • Recht auf körperliche Unversehrtheit ist höher zu werten als Religionsfreiheit - manchmal, manchmal auch nicht.

      "Eine Muslima will beim Autofahren einen Gesichtsschleier (Niqab) tragen dürfen – das Verwaltungsgericht in Trier hat ihre Klage jedoch abgewiesen [ … ] Unter anderem sei das Recht Dritter auf körperliche Unversehrtheit höher zu werten als der mit dem Verhüllungsverbot erfolgte Eingriff in die Religionsfreiheit, hieß es in der Begründung des Gerichts."

      Soso, das Recht Dritter auf körperliche Unversehrtheit ist also höher zu werten als die Religionsfreiheit. Interessant! Und weshalb ist durch religiotisch induzierte Wahnvorstellungen verübte Genitalverstümmelung dann in Deutschland immer noch erlaubt? Hunden die Schwänze zu amputieren ist bei Strafe verboten. Köter haben also mehr Rechte als Kinder!

      spiegel.de/panorama/gesellscha…em_v4DYYluYmgbP6yK6ZO2XKQ
    • Es ist gut, dass das Kupieren von Hunden verboten wurde - obwohl sich eine Lobby mit fadenscheinige Argumenten (angebliches Infektionsrisiko, merkt ihr was?) dagegen gewehrt hatte.

      bastian1978 schrieb:

      Köter haben also mehr Rechte als Kinder!
      Aber das ist falsch. Hunde dürfen kastriert werden. Das ist ein viel folgenreicherer Eingriff als das Kupieren von Hundeschwänzen, Ohren und auch die Zirkumzision.
      Eine Kastration von Jungen wäre eine schwere Straftat. Mindestens drei Jahre KNAST.

      Der §226 StGB wurde sogar nachträglich symmetrisiert, wegen der "Geschlechtergerechtigkeit". 2013 schrieb Tonio Walter:


      Tonio Walter schrieb:

      Interessant ist noch ein Blick auf den schon existierenden Paragrafen 226 StGB (ohne kleines "a"). Früher erhöhte er die Strafe bei einer Körperverletzung, wenn das Opfer seine "Zeugungsfähigkeit" verlor. Jetzt heißt es "Fortpflanzungsfähigkeit". Denn es verstieße gegen Artikel 3 Grundgesetz, wenn das Strafgesetzbuch die Zeugungsfähigkeit des Mannes als wichtiger ansähe als die Empfängnis- und Gebärfähigkeit der Frau. Umso gespenstischer wirkt nun der ausschließlich auf das weibliche Geschlecht bezogene Paragraf 226a.
      Beim Verfassen des §1631d hat man auf Artikel 3 GG (niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden) kalt lächelnd geschissen. Einfach so, weil man es ja kann.
      There is no skin like foreskin
    • Meinen eigentlichen Punkt hast Du gekonnt ignoriert.

      Das Tragen einer Islampelle darf also verboten werden, weil das Recht Dritter auf körperliche Unversehrtheit dem entgegensteht (mögliche Unfälle durch verbaute Sicht).

      Genitalverstümmelung hingegen, die massiv in das Recht Dritter auf körperliche Unversehrtheit eingreift, bleibt hingegen ausdrücklich aus religiotischen Gründen erlaubt.
    • der aufgemachte vergleich hinkt.

      hier geht es um straßenverkehrsrecht.

      immerhin ist ein auto ein tödliches geschoss, dem jährlich knapp 3.000 menschen in d.schland zum opfer geworfen werden.
      vor paar jahren waren es noch 10.000, während die zahl der unfälle nicht abnimmt.
      (durch verbaute sicherheitstechnik gibt es nun mehr verletzte statt toter unfallverursacher)

      zumindest wird geahndet,
      was die fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.
      da steht der schleier in einer reihe mit alkohol, anderen drogen und am handy spielen.
      da liegt der vergleich.
    • Islampelle am Steuer: ja, es KÖNNTE ein Dritter in seinem Recht auf körperliche Freiheit beeinträchtigt werden -> zu Recht wird das also verboten. Bin ich völlig dabei!
      Genitalverstümmelung: es WIRD GARANTIERT ein Dritter in seinem Recht auf körperliche Unversehrheit beeinträchtigt -> erlaubt? Und das noch dazu aus religiotischen Gründen?

      Du hast gut erkannt, worauf ich abhob!
    • Ich bin mir nicht sicher, ob ein Niquab überhaupt in jedem Fall die Sicht in gefährlicher Weise behindert.
      Schließlich haben Integralhelme für Motorradfahrer z.T. auch nur eine Art Sehschlitz. Dadurch muss die periphere Sicht nicht eingeschränkt sein.
      Ich vermute es geht dem Staat eher um den schnöden Mammon. Ums Bußgeld.

      Bin gerade selbst ungefragt teuer geknipst worden. Ein superscharfes Portraitfoto.
      Ich hätte wohl auch besser einen Niquab getragen! :thumbsup:
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