"Eine Muslima will beim Autofahren einen Gesichtsschleier (Niqab) tragen dürfen – das Verwaltungsgericht in Trier hat ihre Klage jedoch abgewiesen [ … ] Unter anderem sei das Recht Dritter auf körperliche Unversehrtheit höher zu werten als der mit dem Verhüllungsverbot erfolgte Eingriff in die Religionsfreiheit, hieß es in der Begründung des Gerichts."
Soso, das Recht Dritter auf körperliche Unversehrtheit ist also höher zu werten als die Religionsfreiheit. Interessant! Und weshalb ist durch religiotisch induzierte Wahnvorstellungen verübte Genitalverstümmelung dann in Deutschland immer noch erlaubt? Hunden die Schwänze zu amputieren ist bei Strafe verboten. Köter haben also mehr Rechte als Kinder!
spiegel.de/panorama/gesellscha…em_v4DYYluYmgbP6yK6ZO2XKQ
Soso, das Recht Dritter auf körperliche Unversehrtheit ist also höher zu werten als die Religionsfreiheit. Interessant! Und weshalb ist durch religiotisch induzierte Wahnvorstellungen verübte Genitalverstümmelung dann in Deutschland immer noch erlaubt? Hunden die Schwänze zu amputieren ist bei Strafe verboten. Köter haben also mehr Rechte als Kinder!
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