Springermedizin.de - Harnverhalt und "notfallmäßige" Zirkumzision

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    • Springermedizin.de - Harnverhalt und "notfallmäßige" Zirkumzision

      Man müsste echt lachen wenn es nicht so traurig wäre:
      Da kommt ein 3,5Jähriger in die NA wegen akutem Harnverhalt. Oh Wunder, er hat eine "Phimose", also wird er "natürlich" als allererstes beschnitten.
      Er pinkelt, juhu Freude, also darf er am nächsten Tag nach Hause.

      Aber ach du Schreck, nach drei Tagen hat er den nächsten HV und muss wieder ins Krankenhaus. Tja sch.... war's. Die Phimose wars also nicht schuld, die Beschneidung gänzlich für die Katz!

      Es wäre den Ärzten eigentlich zu wünschen, dass der Junge in 5 Jahren, wenn er 18 ist, die Herren in weiß für ihre grandiose Fehldiagnose und -behandlung verklagt!

      springermedizin.de/akuter-harn…ungen-mit-phimose/8049820
    • Unglaublich. Ein krasser Diagnose- und Behandlungsfehler zu Lasten eines Kindes.

      Der Junge hatte einen großen, gutartigen Polypen (6x20mm) in der Blase, was die Ursache für den Harnverhalt war.
      Nach Entfernung des Polypen gab es keine Probleme mit dem Wasserlassen mehr.
      Mit der Vorhaut hatte das rein gar nichts zu tun.
      Bei einem 3,5-Jährigen Jungen von "Phimose" zu reden ist sowieso kritisch zu sehen.


      Aus dem Artikel wrote:

      Eine physiologische Phimose
      ist nicht mit einer obstruktiven Miktion
      vergesellschaftet, unabhängig davon, ob es
      zu einer Ballonierung kommt oder nicht
      [1]. Aus diesen Gründen ist die Zirkum-
      zision bei Harnverhalt nicht die adäquate
      Therapie für Patienten dieser Altersgrup-
      pe. Unter dem Gesichtspunkt der derzeit
      sehr kritisch geführten Diskussion der
      medizinisch nicht indizierten Zirkumzi-
      sion sollte die Indikation zu diesem Ein-
      griff generell sehr zurückhaltend gestellt
      werden.

      Ein Ultraschall-Gerät hat jeder Urologe. Eine simple Sonographie der Blase hätte sofort Aufschluss gegeben (im Artikel ist das Sonogramm mit dem deutlich sichtbaren Tumor abgebildet). :FP01

      RalfRalf wrote:

      Es wäre den Ärzten eigentlich zu wünschen, dass der Junge in 5 Jahren, wenn er 18 ist, die Herren in weiß für ihre grandiose Fehldiagnose und -behandlung verklagt!
      Besser, die Eltern klagen jetzt sofort. Seine Vorhaut kann ihm aber niemand zurückgeben.
      Ärzte erfolgreich zu verklagen ist allerdings eh schwierig, selbst wen der Fall klar erscheint. Und seit dem §1631d BGB ist die Vorhaut ja offiziell als nutzlos eingestuft, ihre Entfernung wird in der Gesetzesbegründung sogar als potentiell nützlich erwähnt.
      Da kommt dann vor Gericht möglicherweise die Frage: "was wollen sie eigentlich - ihr Kind hat doch was Gutes oder zumindest schadloses kostenlos bekommen?" *Brech*
      "Wieso Schadensersatz? Andere Eltern zahlen 300-500€ dafür und sie hatten das ganz umsonst!"

      Das einzig Gute an dem Fall ist, dass der junge schlussendlich in die Hände von kompetenten Ärzten kam - denn der Tumor musste natürlich dringend entfernt werden.
      Willy Brandt: "Es wächst zusammen, was zusammen gehört"
      Leider gilt das nicht für die Teile des Penis.
      Einmal abgetrennt wächst die Vorhaut nicht mehr mit dem Rest-Penis zusammen.
      Nicht nach 40 Jahren, nicht nach einem Tag.
    • Eine "Zeitgemäße Behandlungen von Peniserkrankungen" ist das im doppelten Sinne nicht.

      Es ging hier überhaupt nicht um eine Penis- sondern um eine Blasenerkrankung.
      Ich verschiebe das daher in den Ärzte-Pranger.
      Willy Brandt: "Es wächst zusammen, was zusammen gehört"
      Leider gilt das nicht für die Teile des Penis.
      Einmal abgetrennt wächst die Vorhaut nicht mehr mit dem Rest-Penis zusammen.
      Nicht nach 40 Jahren, nicht nach einem Tag.
    • Selbstbestimmung wrote:

      Eine "Zeitgemäße Behandlungen von Peniserkrankungen" ist das im doppelten Sinne nicht.

      Es ging hier überhaupt nicht um eine Penis- sondern um eine Blasenerkrankung.
      Ich verschiebe das daher in den Ärzte-Pranger.
      Ich denke nicht, dass das zum Ärztepranger passt. Ich dachte, dieser sei als Warnung vor Ärzten bestimmt.
      Es wird doch gar keine Klinik oder Arzt, der für diese Diagnose verantwortlich ist, namentlich genannt!

      Die Autoren des Artikels trifft keine Schuld! Sie haben die Beschneidung ja nicht selbst vorgenommen! Die Beschneidung fand in einer anderen Klinik statt.

      Der Artikel ist schon 10 Jahre alt. Ich finde es auch angesichts des Alters ausgesprochen positiv, dass darauf verwiesen wird, dass die sog. "Ballonierung" der Vorhaut bei der Miktion eben harmlos ist.

      Ich muss anmerken, dass ich es bereue, dass ich meinen Kommentar habe löschen hatte. Ich hatte nämlich geschrieben – ohne Zugang zum ganzen Artikel zu haben – dass der Junge vermutlich eine normale physiologische Phimose hatte, die nicht ursächlich mit dem Harnverhalt in Verbindung steht.

      Offenbar lag ich mit meiner Vermutung sehr richtig.
    • Ein Arzt, der auf Grund einer Harnverhaltung ohne weitere Diagnostik (Ultraschall, etc) eine Zirkumzision an einem 3,5-Jährigen durchführt gehört angeprangert, ob er namentlich bekannt ist oder nicht.

      Eine "zeitgemäße Behandlungen einer Peniserkrankung" war es nicht, sondern ein krasser Diagnose- und Behandlungsfehler mit lebenslangen Folgen für den Betroffenen.

      Dass sich der Pranger nicht auf die den Jungen später behandelten Ärzte bezieht habe ich doch klar zum Ausdruck gebracht:

      Selbstbestimmung wrote:

      Das einzig Gute an dem Fall ist, dass der junge schlussendlich in die Hände von kompetenten Ärzten kam - denn der Tumor musste natürlich dringend entfernt werden.
      Willy Brandt: "Es wächst zusammen, was zusammen gehört"
      Leider gilt das nicht für die Teile des Penis.
      Einmal abgetrennt wächst die Vorhaut nicht mehr mit dem Rest-Penis zusammen.
      Nicht nach 40 Jahren, nicht nach einem Tag.