Jörg Fegert: Natürlich gilt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit... uneingeschränkt auch für Kinder.

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Jörg Fegert: Natürlich gilt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit... uneingeschränkt auch für Kinder.

      Echt jetzt? Uneingeschränkt? "Natürlich"? Für alle Kinder? Auch "sogar" für Jungen?

      "Natürlich" ist ein Jungenpenis, der vollständig ist.

      Jörg Fegert ist....Leiter des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium.

      Mir scheint, Jörg Fegert hat einen dicken, fetten, blinden Fleck. :rolleyes:


      Fegert schrieb:

      Der Schutz des Kindeswohls geht alle an. Natürlich gilt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes), welches durchaus psychische Erkrankungen und Belastungen, die ja auch ihre körperlichen Korrelate haben, einbezieht, uneingeschränkt auch für Kinder.
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • Fegert schrieb:

      Freilich war der ganze Ansatz falsch. Artikel 6 beschreibt aus guten historischen Gründen die Abwehrrechte der Familie gegenüber staatlichen Eingriffen und bezeichnet Erziehung und Pflege der Kinder als das natürliche Recht und die zuvörderst den Eltern obliegende Pflicht. Erst an der Schwelle der Kindeswohlgefährdung kommt das staatliche Wächteramt ins Spiel.
      Genau das ist der Trick beim Jungenverstümmelungsgesetz. Das Postulat, dass dieses Schwelle nicht überschritten würde.
      Wobei weder "Pflege" noch "Erziehung" etwas mit dem kaputt machen von lebendigem, gesunden, sensiblen und funktionalen Genitalgewebe eines Kindes auf Elternwunsch auch nur ein iota zu tun haben.


      Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit kann nur verwirklicht werden, wenn Kindern die dafür notwendigen Rahmenbedingungen geboten werden.

      Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit bedeutet auch, dass man selbst über seine körperliche Vollständigkeit entscheiden kann. Denn Körper und Persönlichkeit hängen zusammen.


      Die Auswirkungen auf Kinder, über die in Festreden so gerne gesagt wird, dass sie unsere Zukunft darstellen, spielen bei der Bewertung des konkreten Regierungshandelns keine Rolle.

      Yo! Genau! Was besonders beim §1631d offensichtlich ist.


      Eine weitere zentrale Entwicklungsvoraussetzung für Kinder und Jugendliche ist das gewaltfreie Aufwachsen.
      Was er nicht sagt, der Herr Fegert! Sollte man meinen!


      Nachhaltigkeitsziel 16.2, auf das sich die Weltgemeinschaft geeinigt hat, lautet deshalb „End abuse, exploitation, trafficking and all forms of violence against and torture of children“.
      Das scheint aber im psychologisch so wichtigen Genitalbereich nur für Mädchen zu gelten.


      Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat sich schon in der vergangenen Legislaturperiode für ein regelmäßiges staatliches Monitoring ausgesprochen. Bis heute ist nichts geschehen.
      Was für ein Witz! Das "Monitoring" (Antrag Lischka) der Genitalverstümmelung von Jungen wurde vom deutschen Bundestag am 12.12.2012 mit großer Mehrheit abgelehnt.


      Während andere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie die Legalisierung von Cannabis mittlerweile in die Tat umgesetzt wurden, geht es mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen nur schleppend voran.
      Einem gesunden Kind mit Absicht Schmerzen an den Sexualorganen zuzufügen ist genau das: "sexuelle Gewalt". Und nix anderes.
      Aber immerhin, Männer, die unter den Spätfolgen leiden können sich jetzt ganz legal mit dem Bong zudröhnen. Man tut doch was für die Betroffenen! (Ironie)


      Schritte wie Kinderrechte an der richtigen Stelle im Grundgesetz zu verankern mögen zwar auf den ersten Blick wie Symbolpolitik wirken. Sie sind es aber nicht, sondern sie verändern Prioritätensetzungen.
      Solange §226a StGB und §1631d BGB koexistieren sind sie einfach ein WITZ.


      Die Einführung der gewaltfreien Erziehung in Deutschland war eine der Großtaten der ersten rot-grünen Koalition
      Ja, das stimmt! :thumbsup:

      Bloß wurde das in Bezug auf eines der beiden Geschlechter 2012 von schwarz-gelb-rot-grün in die Tonne getreten. :-(( (Pino)

      So was von auf einem Auge blind, dieser Fegert...

      "Uneingeschränkt" - einfach eine Frechheit
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht