Forumsbeiträge zu Schamlippenverkleinerung
Aus dem Gesetzenwurf §226a:
Sunna, also aus religiösen Gründen! Das ist auch bei erwachsenen Frauen verboten.
Da muss man wenigstens sagen: "aus ästhetischen Gründen". Dann ist's nämlich erlaubt.
Demnach müssten also genitalreduzierende Eingriffe bei Mädchen erlaubt sein, wenn sie "rein kosmetisch motiviert sind". Man kann das ja zumindest sagen, auch wenn es in Wahrheit um "Sunnah" geht.
Was für ein Schmarren! Und - das wird noch spannend. Ob "Estheticon" solche "Eingriffe" auch bei weiblichen Minderjährigen ausführt?
Bei männlichen Kinder wird das ja offensichtlich gemacht, wie Dr. Aref El-Seweifi erklärt.
forum.estheticon.de/schamlippe…astik/beschneidung-236225
Aber das ist doch bei strengen Strafen verboten! §226a StGB.Beschneidung
Anonym
muslima
Wiesbaden · Erstellt am 28.09.2020 · letzte Antwort 14.03.2024
bin sehr glücklich sunnah beschnitten& fühle mich nicht 2verstümmelt" nur meine Kitzlervorghaut wurde entfernt(vollständig)
Aus dem Gesetzenwurf §226a:
Oh-oh! Dann droht den Verstümmlern ja jetzt Haftstrafen!Die Regelung erfasst die Verstümmelung der äußeren weib-
lichen Genitalien in einer eigenen Strafnorm. Tathandlung
ist die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weibli-
chen Person. Davon sollen die Erscheinungsformen der Be-
schneidung von Frauen und Mädchen erfasst werden, die
von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) typisiert um-
schrieben sind als Klitoridektomie, Exzision, Infibulation
sowie weitere von diesen Erscheinungsformen nicht erfasste
Veränderungen an den weiblichen Genitalien, wie Ein-
schnitte, Ätzungen oder Ausbrennen. Für die Erfüllung des
Tatbestandes ist es gleichgültig, in welcher Weise die Geni-
talverstümmelung vorgenommen wird.
Sunna, also aus religiösen Gründen! Das ist auch bei erwachsenen Frauen verboten.
Da muss man wenigstens sagen: "aus ästhetischen Gründen". Dann ist's nämlich erlaubt.

Jetzt kommt die spannende Frage: Wie ist das denn bei Mädchen? Elternwunsch-"Schönheitsoperationen" an Kindern sind ja erlaubt! Die letzte große Koalition wollte die zwar verbieten, aber das blieb dann in der Schublade stecken. Wohl wegen §1631d, wäre zu peinlich geworden.Rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie In-
timpiercing oder die in jüngerer Zeit auftretende Erschei-
nung der „Schönheitsoperationen“ im Genitalbereich sollen
vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen
werden.
Demnach müssten also genitalreduzierende Eingriffe bei Mädchen erlaubt sein, wenn sie "rein kosmetisch motiviert sind". Man kann das ja zumindest sagen, auch wenn es in Wahrheit um "Sunnah" geht.
Was für ein Schmarren! Und - das wird noch spannend. Ob "Estheticon" solche "Eingriffe" auch bei weiblichen Minderjährigen ausführt?
Bei männlichen Kinder wird das ja offensichtlich gemacht, wie Dr. Aref El-Seweifi erklärt.
forum.estheticon.de/schamlippe…astik/beschneidung-236225
There is no skin like foreskin