Wäre eine prima Gelegenheit gewesen, darauf aufmerksam zu machen dass die Vorhaut Sinn und Funktionen hat und deren Zerstörung eine Kinderrechtsverletzung darstellt.Immerhin geht es in den Gesprächen bisweilen um sehr spezielle Themen. Katja Lontke erinnert sich etwa an ein Arztgespräch, in dem es um die Beschneidung eines kleinen Jungen ging. Da musste auch die Übersetzerin erst einmal das notwendige Vokabular nachschlagen.
Bei einer Genitalverstümmelung "helfen" - dem Jungen bestimmt nicht.
bkz.de/nachrichten/ehrenamtlic…achbegleitung-230102.html
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.